Take a Break – Zählt Pause zur Arbeitszeit oder wird sie abgezogen?

Marvin Erdner 20.12.2024

Wir erklären Arbeitsgesetz und Ausnahmen zur Entgeltfortzahlung in Ruhepausen

Inhalt
  1. Gehört die Pause zur Arbeitszeit? – Rechtliche Grundlagen
  2. Zählt die Pause mit zur Arbeitszeit? – Ausnahmen
  3. Welche Pause zählt zur Arbeitszeit? – Pausenarten
  4. Gelten Pausen als 8 Stunden Arbeitszeit? – Praxisbeispiel
  5. Fazit: Pause gehört zur Arbeitszeit (meistens)
  6. FAQ

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Frage, ob Pause zur Arbeitszeit zählt, entscheidet in erster Linie die Art der Pause. In manchen Branchen und bestimmten Beschäftigungsverhältnissen gibt es Ausnahmen (Rufbereitschaft).
  • Ruhepausen von mehr als 30 Minuten (die ab 6 Stunden verpflichtend sind) zählen nicht als Arbeitszeit und werden demnach nicht vergütet.
  • Betriebspausen wiederum werden bezahlt. Ebenso wie kleinere Pausen von weniger als 15 Minuten für den Toilettengang oder die Zigarette zwischendurch.

Die allermeisten gehen einer regelmäßigen Arbeit nach. Und diese wird in Deutschland unter dem Arbeitsgesetz rechtlich geregelt, um Missbrauch zu vermeiden. So wissen Arbeitnehmende und Betriebe nicht nur, wie viel gearbeitet werden darf, sondern auch, wie viel Pause dabei zusteht.

Aber werden die vorgeschriebenen Pausen dann zur Arbeitszeit gezählt und müssen die Unternehmen diese auch normal bezahlen? Und wie unterscheiden sich Ruhepausen von Ruhezeiten und Betriebspausen? Spätestens wenn andere im Team auf ihre Zigarettenpausen bestehen, sollte Klarheit darüber herrschen, ob Pausenzeit als Arbeitszeit gilt.

Und auch als Arbeitgeber solltest du auf die Einhaltung der feststehenden Vorgaben achten, um keine Krankheitsausfälle zu fürchten und dich rechtlich sauber zu verhalten.

Gehört die Pause zur Arbeitszeit? – Rechtliche Grundlagen

Um gleich die wichtigste Frage zu klären: Reguläre Pausen ab 15 Minuten Länge sind keine Arbeitszeit und werden somit nicht bezahlt. Das musst du als Arbeitgeber, aber ebenfalls die Arbeitnehmenden auf dem Schirm haben. Sie können somit nicht Arbeitsbeginn bis Arbeitsende in Summe verrechnen, sondern müssen immer die Pause abziehen.

Zwar ist gesetzlich die Dauer der Pausen- und Ruhezeiten geregelt im Arbeitszeitgesetz, allerdings gibt es keine feste Bestimmung, wann genau diese Unterbrechung der Arbeitszeit stattfinden soll. Der Arbeitgeber hat jedoch Befugnis, im gesetzlichen Rahmen vorzugeben, wann die Pause(n) stattfinden sollen.

Über die Ausgestaltung des individuellen Zeitabschnitts hat der Arbeitgeber ebenso kein Mitbestimmungsrecht. Von Essen über Spazieren gehen, Einkaufen und Nickerchen halten bis Sport ist es dem Arbeitnehmenden frei überlassen. Immerhin gehört die Pause zur Freizeit.

Daher sollte die Pause auch nicht direkt am Schreibtisch oder am gewöhnlichen Arbeitsort gemacht werden. Wer das Firmengelände während der unbezahlten Pausenzeit verlässt, ist übrigens nicht versichert.

Arbeitswege sind zwar keine Pausenzeiten, gelten aber genauso wenig als Arbeitszeit. Außerdem solltest du die Arbeitsunterbrechung nicht mit Urlaubstagen oder Betriebsurlaub verwechseln. Die Ruhezeiten – nicht die Ruhepausen – liegen zwischen den Arbeitszeiten, also in der Regel zwischen Feierabend und nächsten Arbeitstag. Diese muss laut ArbZG mindestens 11 Stunden betragen und wird natürlich ebenso nicht vergütet.

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Zählt die Pause mit zur Arbeitszeit? – Ausnahmen

Diese rechtliche Grundlage betrifft alle Arbeitszeitmodelle. Es ist also egal, in welcher Form du angestellt bist; die Pause wird nie bezahlt. Und auch für Jugendliche (Jugendarbeitsschutzgesetz, JArbSchG) oder Stillende gelten nur andere Pausenlängen; der Charakter von Ruhepausen als nicht bezahlte Unterbrechungen bleibt erhalten.

Ebenfalls gelten dieselben Bestimmungen auch für Azubis, Beschäftigte in einem Praktikum sowie bei einer Wiedereingliederung – egal ob diese Minderjährige oder Volljährige sind.

Allerdings gibt es einige Sonderregelungen in Branchen, in denen andere, zum Teil tarifliche oder keine einheitlichen, Ausnahmen gelten:

  • Landwirtschaft
  • Pflege und Gesundheitswesen
  • Transport / Verkehrsbetriebe
  • Öffentliche Dienststellen
  • Gastronomie

Durch Tarifverträge oder die Beteiligung von Betriebsräten können individuell noch längere oder häufigere Pausen vorgeschrieben sein, die wiederum nicht vergütet sind.

In Ausnahmefällen müssen Ruhezeiten nicht unbedingt eingehalten werden, wenn sie als Bereitschaftsdienste oder Arbeitsbereitschaften ausgewiesen sind. Das ist in Branchen mit Schichtplänen verbreitet.

Als letzte Ausnahme bleiben noch die Nicht-Angestellten. Selbstständige, Freelancer und freiberuflich Tätige haben keine Auflagen, was Pausenzeiten angeht. Hier spielt es auch keine Rolle, ob Pause Arbeitszeit ist, da ohnehin nicht nach Stunde bezahlt wird bzw. das Geld in der eigenen Tasche bleibt. Selbstverständlich sind regelmäßige Pausen aus gesundheitlichen Gründen ratsam.

Welche Pause zählt zur Arbeitszeit? – Pausenarten

Die einzige Pause, die jedoch immer bezahlt werden muss, ist die sogenannte Betriebspause. Hierbei handelt es sich um keine Unterbrechung der Arbeit durch die Arbeitskräfte, sondern sie muss unterbrochen werden, da es zu technischen Schwierigkeiten gekommen ist, etwa einem Ausfall des Internets oder von elektronischen Anlagen.

Bei weiteren besonderen Arbeitspausen entscheidet die Dauer während der Schicht und der Grund der Pause:

  • Frühstückspausen als Arbeitszeit: In manchen Unternehmen ist es üblich, mehr als eine Viertelstunde für Kaffee oder Frühstück einzuplanen.
  • Mittagspausen als Arbeitszeit: Genau zur Tageshälfte der meisten Bürojobs ist dies die typische Pausenzeit, um etwas zu essen.
  • Toilettenpausen: Da sie normalerweise unter 15 Minuten lang dauern, zählen sie nicht als Ruhepause und somit zur Arbeitszeit.
  • Raucherpausen: Auch wenn sie unter einer Viertelstunde bleiben, gehören diese Pausen nicht zur Arbeitszeit und müssen nachgearbeitet werden.
  • Kurzpausen: Bei sehr anstrengenden Berufen ist es normal, zwischen den Arbeitsschritten einmal kurz durchzuatmen. Falls die Pause unter 15 Minuten beträgt und nicht allzu oft stattfindet, gilt sie als Arbeitszeit.
  • Bildschirmpausen: Bei Bildschirmarbeit ist es ratsam, ohne Blick auf das Zeitkonto den Augen und dem Rücken eine kleine Pause zu gönnen.

Sowohl im Home-Office als auch in Nachtschichten gelten genau dieselben Pausenregelungen wie sonst auch an Arbeitstagen. Abweichungen beispielsweise im Arbeitsvertrag sind zumeist nicht rechtens.

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Gelten Pausen als 8 Stunden Arbeitszeit? – Praxisbeispiel

Kommen wir zu einem Praxisbeispiel: Ein ganz gewöhnlicher Bürojob hat eine maximale Arbeitszeit von 8 Stunden am Tag, um auf 40 Wochenstunden zu kommen. Zwischen der zweiten und der sechsten Stunde in Folge muss laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) eine Ruhepause von mindestens 15 Minuten erfolgen, um im gesetzlichen Rahmen zu bleiben. So sind zwei Pausen von je einer Viertelstunde oder eine längere Pause von einer halben Stunde möglich.

Die genommenen Pausen dürfen jedoch auch länger ausfallen, wenn die Zeit hinten oder an einem anderen Tag ausgeglichen wird. Arbeiten die Beschäftigten ausnahmsweise länger als 8 (aber maximal 10) Stunden, haben sie Anspruch auf insgesamt 45 Minuten Ruhepause, die sie am Stück oder individuell geteilt nutzen dürfen.

Du als Arbeitgeber bist daher in der Verantwortung, dass dein Team ihre vorgeschriebenen Pausen auch wirklich nimmt. Werden Pausenzeiten nämlich nicht eingehalten oder ermöglicht, drohen Strafen und Bußgelder. Auf der anderen Seite möchtest du sicherlich einen Überblick darüber haben, wer wann und wie lange die Arbeit niederlegt, damit du nicht zu viel auszahlen musst.

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Fazit: Pause gehört zur Arbeitszeit (meistens)

Um die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes möglichst easy sicherzustellen, solltest du dich um eine Zeiterfassungssoftware bemühen. So können alle sauber und korrekt ihre Zeiten pro Schicht eintragen und es drohen keine Verstöße gegen das ArbZG oder gar Abmahnungen. Außerdem sorgen die meisten Zeiterfassungssysteme für einen automatischen Pausenabzug.

Und auch Raucherpausen oder Ruhepausen bei Remote Work lassen sich damit wesentlich besser tracken als mit Exceltabelle, Zettelwirtschaft oder auf Vertrauensbasis. Arbeitszeiterfassung ist sowieso gesetzlich praktisch vorgeschrieben und nun weißt du, bei welchen Pausenzeiten ausnahmsweise eine Entgeltfortzahlung anfällt.

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Als Arbeitnehmer*in solltest du stets darauf achten, nicht nur die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen einzuhalten, sondern darüber hinaus Bildschirmpausen oder Bewegungseinheiten fernab von Schreibtisch oder Pausenraum einzulegen. Bei Schichtarbeit und Rufbereitschaft sind Erholungszeiten sogar noch wichtiger für deine Gesundheit.

FAQ

  • Zählt die halbe Stunde Pausenzeit bei einer 8-Stunden-Schicht zur Arbeitszeit?

Wenn die halbe Stunde in mehreren kleineren Pausen genommen wurde, werden diese vergütet. Allerdings sieht der Gesetzgeber im Arbeitszeitgesetz vor, dass ab 6 Stunden eine halbe Stunde Ruhepause gemacht wird. Diese wird dann nicht bezahlt.

  • Zählt die Pause zur Arbeitszeit in der Ausbildung?

Für Azubis und Lehrlinge gelten dieselben Pausenregelungen und Sonderregelungen von Pausenzeiten wie für Vollzeitangestellte. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie minderjährig sind. Das Jugendarbeitsschutzgesetz verpflichtet nur zur Höchstarbeitszeit von 8 Stunden.

  • Gibt es Ausnahmen?

Ja, gewisse Berufsgruppen sind von den normalen Pausenzeitregelungen ausgeschlossen. Der Arbeitsvertrag entscheidet jedoch nicht über Abweichungen, eher Betriebsvereinbarungen und Umstände wie Schichtbetrieb.

Marvin Erdner
Autor*In
Marvin Erdner

Marvin ist Redakteur bei OMR Reviews. Nach seinem Studium in Englisch und Spanisch an der Uni Augsburg zog der gebürtige Hannoveraner nach Hamburg. Dort ist er im Fitnessstudio, im Kino oder in einem der Sushirestaurants anzutreffen. Neben der Leidenschaft für Sprachen interessiert er sich für digitales Marketing und praktische Onlinetools.

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