Third-Party Risk Management: Strategien und Tools zur Minimierung externer Risiken
Datenschutz endet nicht an der Unternehmensgrenze: Warum das Third Party Risk Management und der Auftragsverarbeitungsvertrag dein wichtigster Schutz vor Datenpannen und Bußgeldern ist
- Was ist Third Party Risk Management (TPRM)?
- Warum TPRM so entscheidend ist
- Die größten Herausforderungen im Third Party Risk Management
- Welche Risiken entstehen durch Drittanbieter?
- Auftragsverarbeitung – was bedeutet das konkret?
- Der Prozess: Wie ich Third Party Risk Management konkret umsetze
- Tools, die mich beim Third Party Risk Management unterstützen
- Best Practices: Meine Empfehlungen aus der Praxis
- Kontrolle ist keine Option, sie ist Pflicht
- Unternehmen tragen die Rechenschaftspflicht nach DSGVO auch für Daten, die von externen Dienstleistern (Third Parties) verarbeitet werden.
- Third Party Risk Management (TPRM) ist ein Frühwarnsystem, um Schwachstellen und Datenschutzverstöße in der Lieferkette frühzeitig zu erkennen.
- Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist gesetzlich notwendig, um Haftung und Sicherheitsmaßnahmen mit dem Dienstleister klar zu regeln.
- Die größten TPRM-Herausforderungen sind fehlende Transparenz über Subdienstleister und das mangelnde, kontinuierliche Monitoring.
- Das Auditrecht nach Art. 28 DSGVO ist ein verbindlicher Bestandteil des TPRM, um die Einhaltung der Sicherheitsstandards zu überprüfen.
Lesetipp: Wichtiger als du denkst: Das A und O für dein Business ist gutes Risikomanagement.
Was ist Third Party Risk Management (TPRM)?
- Cloud- oder Hostinganbieter (z. B. AWS, Azure, IONOS)
- Marketing-Tools (z. B. Newsletter-Systeme, Tracking-Software)
- Personalverwaltungsdienste
- Externe IT-Support- oder Sicherheitsfirmen
- Softwareanbieter, die SaaS- oder API-Dienste bereitstellen
Warum ist das wichtig?
Warum TPRM so entscheidend ist
- Schwachstellen in der Lieferkette frühzeitig zu erkennen,
- Datenschutzverstöße zu vermeiden,
- Verträge rechtssicher zu gestalten,
- regulatorische Anforderungen zu erfüllen.
Die größten Herausforderungen im Third Party Risk Management
- Unklare Verantwortlichkeiten
Datenschutz, IT und Einkauf arbeiten oft nebeneinanderher. Niemand fühlt sich wirklich zuständig für das Thema Drittanbieter-Risiken. - Fehlende Transparenz
In vielen Organisationen existiert kein zentrales Verzeichnis über eingesetzte Dienstleister, besonders nicht über Subdienstleister, die häufig im Hintergrund Daten verarbeiten. - Fehlende oder oberflächliche Risikoanalysen
Viele bewerten ihre Dienstleister nicht systematisch. Dabei ist eine Risikoklassifizierung (hoch, mittel, niedrig) entscheidend, um Ressourcen gezielt einzusetzen. - Veraltete oder fehlende Verträge
Ohne aktuelle Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) sind Haftung, Zuständigkeiten und Sicherheitsmaßnahmen unklar. - Kein kontinuierliches Monitoring
Einmal geprüft, dann vergessen. So funktioniert kein TRPM. TPRM ist ein laufender Prozess, kein einmaliges Audit. - Mangelnde Sensibilisierung
Mitarbeitende erkennen oft gar nicht, dass sie durch den Einkauf oder Einsatz neuer Tools Datenschutzrisiken schaffen.
Welche Risiken entstehen durch Drittanbieter?
- Datenabfluss: Unverschlüsselte Datenübertragungen oder schlecht gesicherte Systeme führen zu Datenschutzverletzungen.
- Cyberangriffe: Angriffe über Lieferketten („Supply Chain Attacks“) nutzen Schwachstellen bei Partnern, um mein Unternehmen zu kompromittieren.
- Fehlende Meldeketten: Wird eine Datenschutzverletzung nicht rechtzeitig erkannt oder gemeldet, kann das Bußgelder nach sich ziehen (Art. 33, 34 DSGVO).
- Unklare Vertragsverhältnisse: Wenn nicht geregelt ist, wer welche Pflichten übernimmt, bleiben Sicherheitslücken oder Compliance-Verstöße unentdeckt.
- Reputationsschäden: Datenschutzverstöße eines Dienstleisters wirken immer auf mich zurück.
Auftragsverarbeitung – was bedeutet das konkret?
Er bezeichnet Situationen, in denen ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag eines anderen Unternehmens verarbeitet.
Ich nutze einen externen Cloud-Dienst, um Kundendaten zu speichern. Der Cloud-Anbieter verarbeitet diese Daten nur auf meine Weisung. Er ist also als ein Auftragsverarbeiter zu bewerten. Ich selbst bleibe Verantwortlicher im Sinne der DSGVO, da ich über Zweck und Mittel der Verarbeitung entscheide. Die DSGVO verlangt, dass diese Zusammenarbeit vertraglich geregelt wird. Konkret heißt dieser Vertrag: Vertrag zur Auftragsverarbeitung, oft auch Auftragsverarbeitungsvertrag oder einfach kurz AVV genannt. Dieser Vertrag ist übrigens keine bloße Formalität, sondern gesetzliches notwendig, sobald eine Auftragsverarbeitungskonstellation vorliegt.
Warum Auftragsverarbeitungsverträge unverzichtbar sind
- welche Daten verarbeitet werden dürfen,
- zu welchem Zweck,
- welche technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) gelten,
- wie mit Datenpannen umzugehen ist,
- und wann Daten gelöscht oder zurückgegeben werden müssen.
Sub-Auftragsverarbeiter: Das oft übersehene Risiko
Ich beauftrage eine Cloud-Plattform, die wiederum ein Rechenzentrum in Irland nutzt. Dieses Rechenzentrum ist als sog. Sub-Auftragsverarbeiter zu qualifizieren.
Ich muss also:
- über alle Subdienstleister informiert werden,
- prüfen, ob diese dieselben Datenschutzstandards einhalten,
- und ggf. ein eigenes Auditrecht ausüben.
Das Auditrecht nach Art. 28 DSGVO – Kontrolle ist Pflicht
Das bedeutet: Ich habe das Recht, meine Dienstleister zu auditieren.
- Vor-Ort-Prüfungen, bei denen technische und organisatorische Maßnahmen überprüft werden,
- Fragebögen oder Dokumentationsprüfungen, die regelmäßig ausgefüllt werden,
- Zertifikate oder Prüfberichte (z. B. ISO 27001, SOC 2), die als Nachweis dienen.
Der Prozess: Wie ich Third Party Risk Management konkret umsetze
- 1. Identifikation
Ich erfasse alle Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene oder sensible Daten haben inklusive Subunternehmer.
- 2. Klassifizierung
Ich teile Dienstleister nach Risiko ein:- Hohes Risiko: Cloud- oder Zahlungsanbieter
- Mittleres Risiko: IT-Support, Hosting
- Niedriges Risiko: externe Agenturen ohne Dateneinsicht
- 3. Risikobewertung
- Ich prüfe Datenschutzmaßnahmen, Zertifikate, Sicherheitsrichtlinien, Verschlüsselung, Zugangskontrollen und Löschkonzepte.
- 4. Vertragliche Regelung
- Ich schließe für jeden Auftragsverarbeiter einen DSGVO-konformen AVV ab inklusive Audit- und Kontrollrechten.
- 5. Monitoring und Audits
- Ich überprüfe regelmäßig die Einhaltung entweder durch eigene Audits oder durch die Vorlage von Nachweisen.
- 6. Exit-Management
- Ich regle, wie Daten am Vertragsende gelöscht oder sicher übertragen werden und dokumentiere das Ergebnis im Verarbeitungsverzeichnis.
Tools, die mich beim Third Party Risk Management unterstützen
- Dienstleister zu katalogisieren und Risiken automatisch zu bewerten,
- Fragebögen und Audits digital zu verwalten,
- Nachweise zentral abzulegen und
- Berichte für Datenschutzprüfungen oder Audits zu erstellen.
Empfehlenswerte Datenschutz Management Software
Auf unserer Vergleichsplattform OMR Reviews findest du weitere empfehlenswerte Datenschutz-Software. Wir präsentieren mehr als 40 Tool, die den Schutz von persönlichen Daten für eine digitale Privatsphäre gewährleisten. Datenschutzmanagement-Software bietet umfassende Unterstützung in allen Aspekten des Datenschutzmanagements. Nutze diese Gelegenheit, um die verschiedenen Softwarelösungen zu vergleichen und dabei auf authentische und verifizierte Nutzerbewertungen zurückzugreifen:
Best Practices: Meine Empfehlungen aus der Praxis
Hier sind meine wichtigsten Best Practices:
- Datenschutzbeauftragte frühzeitig einbeziehen
Die Datenschutzbeauftragte sollte nicht erst beim Audit auftauchen, sondern schon bei der Dienstleisterauswahl mit am Tisch sitzen und Input abgeben können. - Mitarbeiterschulungen durchführen
Wer im Einkauf oder in der IT arbeitet, muss wissen, welche Datenschutzpflichten bestehen und wann ein AVV notwendig ist. - Standardisierte Prozesse etablieren
Ich arbeite mit klaren Vorlagen für Risikoanalysen, Vertragsprüfungen und Audits, das spart Zeit und schafft Vergleichbarkeit. - Transparenz schaffen
Ich führe ein zentrales Register aller Auftragsverarbeiter, inklusive Verträge, Risiko-Level und Auditstatus. - Auditzyklen festlegen
Kritische Dienstleister prüfe ich im Auftrag meiner Kunden und in meiner Funktion als Datenschutzbeauftragte jährlich, weniger riskante alle zwei bis drei Jahre oder bei wesentlichen Änderungen. - Notfallpläne definieren
Für den Fall einer Datenschutzverletzung gibt es klare Abläufe: Meldung, Bewertung, Kommunikation.
Kontrolle ist keine Option, sie ist Pflicht
Meine persönliche Einschätzung:
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