Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse 2025: Das müssen Arbeitnehmende und Arbeitgebende über die Bezüge wissen

Marvin Erdner 30.12.2024

Erfahre, was steuerfreie Arbeitgeberleistungen sind und wann sie gewährt werden

Inhalt
  1. Was sind steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse?
  2. Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung
  3. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen: Entfernungspauschale
  4. Steuerfreie Bezüge auf der Lohnabrechnung
  5. Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse in der Steuererklärung
  6. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei ELSTER
  7. Fazit: Steuerfreie Bezüge als Zuschüsse und Arbeitgeberleistungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Zusätzlich zum steuerpflichtigen Gehalt bzw. Lohn können Unternehmen sogenannte steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse auszahlen.
  • Diese reichen von Krankenkassenzuschüssen über Gutscheine und Tickets bis zu Geschenken.
  • Sie sind in den Lohnabrechnungen aufzuführen, wobei du u. a. Freigrenzen beachten musst. In deine Steuererklärung müssen sie hingegen nicht.

Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse sind etwas, das sowohl Arbeitnehmende als auch Arbeitgebende betrifft. Sie bieten häufig unterschiedliche Möglichkeiten, finanzielle Vorteile steuerfrei zu beanspruchen – wenn man nur weiß, wie. Sicher sind die meisten schon über die Begriffe Entfernungspauschale oder Zulagen zur Krankenkasse gestoßen, doch der Vermerk auf Lohnabrechnung oder Steuererklärung bei ELSTER muss akkurat ablaufen, damit es wirklich steuerfrei bleibt.

2025 gibt es verschiedene Wege, als Arbeitnehmer*in steuerfreie Bezüge zu erhalten oder als Arbeitgeber*in zu gewähren. Dieser Artikel erklärt, was steuerfreie Arbeitgeberleistungen genau sind, wie sie genutzt werden können und worauf unbedingt zu achten ist.

Was sind steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse?

Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse sind finanzielle oder sachbezogene Leistungen, die Arbeitgebende ihren Teammitgliedern zusätzlich zum regulären Gehalt oder zum regelmäßigen Arbeitslohn gewähren können. Da sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Einkommenssteuer (EStG) befreit sind, eignen sie sich als Benefit in Stellenanzeigen oder als Erfolgsfaktor in Sachen Mitarbeiterbindung. Der große Vorteil ist nämlich: Während der*die Arbeitnehmer*in den vollen Betrag nutzen kann, spart das Unternehmen ebenfalls, da keine Sozialabgaben anfallen.

Typische Beispiele für solche Leistungen sind:

  • Aufmerksamkeiten zu einem besonderen Anlass wie Geburtstag, Hochzeit etc. (Freigrenze 60 €)
  • Zuschüsse zur Krankenkasse
  • Betriebliche Gesundheitsförderung
  • Zuschüsse zur Kinderbetreuung / Kindergartenzuschuss
  • Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitsweges
  • Deutschlandticket (Jobticket) / ÖPNV-Karte für die Nutzung der Verkehrsmittel
  • Inflationsausgleichsprämie, Erholungsbeihilfe oder andere Geldleistungen
  • Beihilfe in Notsituationen (Freigrenze 600 €), meist als Arbeitgeberdarlehen
  • Weiterbildungen oder Betriebsveranstaltungen
  • Überlassung von dienstlichen Endgeräten, E-Bikes, Dienstfahrrad etc.
  • Sachzuwendungen: Gutscheine, Geldkarten oder Rabatte für Fitnessstudio, Essen oder Tanken (Sachbezugswert 50 €)

Für Arbeitnehmende bieten solche steuerfreien Bezüge eine attraktive Ergänzung zum Grundgehalt. Arbeitgebende hingegen können mit steuerfreien Leistungen die Lohnnebenkosten ihrer Belegschaft optimieren. Darum sind klassische Gehaltserhöhungen aufgrund der Steuerlast aus EStG nicht immer die beste Option. Manchmal eignet sich die Erhöhung der Arbeitgeberleistungen im Rahmen der Freibeträge letztlich mehr.

Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung

Ein gern gesehener steuerfreier Zuschuss ist der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung. In Deutschland ist es Pflicht, dass Arbeitgeber*innen die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge ihrer Mitarbeitenden bezuschussen, falls sie bei diesen angestellt sind. Diese Hälfte der Summe wird steuerfrei gewährt und direkt über die Lohnabrechnung abgewickelt.

Dabei bezahlt man den Zuschuss automatisch und mindert die anfallenden Kosten für die Krankenversicherung erheblich. Arbeitgebende profitieren, insofern dass sich diese Beiträge pauschal regeln lassen und keine zusätzliche Steuerlast für diese Zahlungen fällig wird.

Neben der gesetzlichen Krankenversicherung lassen sich auch freiwillige Zusatzleistungen wie Zuschüsse zur betrieblichen Krankenversicherung oder Gesundheitsförderung steuerfrei einrichten. Dazu müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen individuell erfüllt werden.

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen: Entfernungspauschale

Ein weiterer Klassiker unter den steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen stellt die Entfernungspauschale dar. Diese wird oft direkt mit Fahrtkostenzuschüssen gewährt. Arbeitnehmende können pro gefahrenen Kilometer zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz einen festgelegten Betrag steuerlich geltend machen. Wenn der*die Arbeitgeber*in diesen Betrag direkt übernimmt, bleibt dieser steuerfrei.

Arbeitgebende können die Entfernungspauschale allerdings nur steuerfrei erstatten, wenn die Arbeitnehmenden die jeweilige Fahrtstrecke auch wirklich nachweisen. Besonders in Zeiten von Homeoffice und Remote Work solltest du daher prüfen, ob und in welchem Umfang die Fahrten tatsächlich stattfanden.

Für Unternehmen ist diese Zusatzleistung besonders attraktiv, da sich die Abgabenlast nicht erhöht. Arbeitnehmende wiederum sparen direkt, da dieser steuerbefreite Zuschuss nicht zum steuerpflichtigen Einkommen gezählt wird.

Steuerfreie Bezüge auf der Lohnabrechnung

Die monatliche Lohnabrechnung gibt Aufschluss über Arbeitslohn, Lohnsteuer (LStR) und alle Sozialversicherungsbeiträge inklusive entsprechender Geldwerte. Steuerfreie Bezüge müssen oft direkt hier auftauchen. Beispiele sind etwa Gutscheine für Mahlzeiten, die betriebliche Altersvorsorge oder Zuwendungen in Form von Gutscheinen. Bis zu einem festgelegten Betrag können Tätigkeitsstätten solche Leistungen steuerfrei gewähren.

Für Arbeitnehmende ist es wichtig, jede Abrechnung genau zu prüfen. Ein falsch ausgewiesener Zuschuss könnte zwar im schlimmsten Fall steuerpflichtig werden und hat ansonsten keine Konsequenzen. Ärgerliche und unnötige Nacharbeit lässt sich jedoch umgehen. Beide Parteien müssen natürlich die gesetzlichen Vorgaben einhalten und sollten daher alle Angaben checken. Achte dazu auch beispielsweise auf die monatlichen Freigrenzen für Sachbezüge (aktuell monatlich 50 €). Für die anderen Zuschüsse gelten wiederum andere Freigrenzen.

Zwischen den verschiedenen Formen der steuerfreien Zuwendungen muss darüber hinaus innerhalb der Lohnabrechnung unterschieden werden. So Gutscheine sind einfach und flexibel einsetzbar, während Zuschüsse zur Kinderbetreuung oft höhere Beträge umfassen können und daher einer komplexeren Prüfung bedürfen. Die pauschale Steuerbefreiung und der Wegfall der Sozialversicherung der Gehaltsextras bleiben unberührt.

Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse in der Steuererklärung

Bei der alljährlichen Steuererklärung spielen steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse keine Rolle. Weil diese Bezüge steuerfrei und unabhängig der Sozialabgaben sind, müssen sie in der Steuererklärung für das vergangene Kalenderjahr auch nicht erwähnt werden. So haben sie keinerlei Auswirkung auf die Berechnung der Einkommenssteuer und keinen Zinsvorteil.

Für Unternehmen hingegen ist die Dokumentation über die gewährten Zuschüsse relevant. Bei einer Betriebsprüfung kann das Finanzamt nämlich prüfen, ob die Arbeitgeberleistungen tatsächlich steuerfrei ausfielen. Fehlerhafte Angaben können schnell zu Nachzahlungen führen.

Es empfiehlt sich, klare Regelungen (gemäß EStG) und eine gut geführte Lohnbuchhaltung im eigenen Unternehmen zu etablieren. Steuerberater*innen sowie eine Buchhaltungssoftware können helfen, alle Anforderungen zu erfüllen und potenzielle Fehler zu vermeiden.

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei ELSTER

Die digitale Steuerplattform ELSTER erleichtert sowohl Arbeitgebenden als auch Arbeitnehmenden die Abwicklung steuerlicher Pflichten, indem mehrere Unterlagen fürs Finanzamt hier verfügbar sind und sich hochladen lassen. Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse müssen jedoch auch hier in den meisten Fällen nicht separat angegeben werden, da sie nicht versteuert werden.

Arbeitgebende sollten sicherstellen, dass sie alle Lohnabrechnungen inklusive Arbeitslohn und geschuldete Geldleistungen korrekt in das System einpflegen. Besonders bei Zuwendungen zur Krankenversicherung oder zur Entfernungspauschale ist es entscheidend, dass die richtigen Kategorien für sie gewählt werden. Fehlerhafte Angaben können zu unangenehmen Nachfragen vom Finanzamt führen.

Fazit: Steuerfreie Bezüge als Zuschüsse und Arbeitgeberleistungen

Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse sind ein Gewinn für beide Seiten. Arbeitnehmende erhalten in Summe ein höheres Netto-Einkommen, während Tätigkeitsstätten Kosten senken und gleichzeitig die Zufriedenheit ihrer Mitarbeitenden steigern können. Ob Zuschüsse zur Krankenversicherung, Tankgutscheine oder Sachbezüge – die Möglichkeiten sind vielfältig und Unternehmen sollten auswählen, welche Sonderausgaben und Sachleistungen für welche Teams oder Mitarbeitende am sinnvollsten sind als andere.

Wichtig ist wie immer, dass alle gesetzlichen Vorgaben (Freibeträge bzw. Freigrenzen) eingehalten werden, um Vorteile der Lohnsteuer (LStR) auch wirklich effektiv in Anspruch nehmen zu können. Mit der richtigen Planung und einer akkuraten Dokumentation der Sachzuwendungen können sowohl Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende nachhaltig von steuerfreien Arbeitgeberleistungen profitieren.

Und wer unsicher ist, sollte durch professionelle Beratung dafür sorgen, dass die Gehaltsextras ja steuerfrei bleiben. Denn eines steht fest: Steuerfreie Bezüge sind mehr als nur ein kleiner Bonus – sie sind eine große Chance, mehr Netto vom Brutto zu haben.

FAQ

  • Sind steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse und Arbeitgeberleistungen dasselbe?

Ja, Arbeitgeberleistungen und Arbeitgeberzuschüsse sind unterschiedliche Begriffe für steuerfreie Bezüge, die dem Team zusätzlich zum Grundeinkommen ausgeschüttet werden.

  • Was fällt unter steuerfreien Sachbezug?

Steuerfreie Sachbezüge sind im Gegensatz zu Krankenkassenzuschüssen oder die Entfernungspauschale Leistungen, mit denen Arbeitnehmende etwas kaufen (genauer gesagt erhalten) können. Dazu zählen Gutscheine, Rabatte oder ganze Geschenke.

  • Wo kann man steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse eintragen?

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen sind in Nummer 24 der Lohnabrechnung ausgewiesen. Zudem findest du Angaben zu Krankenkassenzuschüssen in Nummern 25 und 26 sowie in der Anlage Vorsorgeaufwand.

  • Wie wirken sich steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse auf die Steuererklärung aus?

Da die Arbeitgeberleistungen von der Steuer befreit und sozialversicherungsfrei sind, müssen diese auch nicht in der Steuererklärung erwähnt sein. Daher benötigst du als Arbeitnehmer*in die Angaben der Bezüge nicht für ELSTER.

  • Kann man mehrere steuerfreie Sachbezüge haben?

Ja, es können immer auch mehrere steuerfreie Sachzuwendungen kombiniert werden, sofern sich die Monatsgrenze von aktuell 50 € einhalten lässt.

Marvin Erdner
Autor*In
Marvin Erdner

Marvin ist Redakteur bei OMR Reviews. Nach seinem Studium in Englisch und Spanisch an der Uni Augsburg zog der gebürtige Hannoveraner nach Hamburg. Dort ist er im Fitnessstudio, im Kino oder in einem der Sushirestaurants anzutreffen. Neben der Leidenschaft für Sprachen interessiert er sich für digitales Marketing und praktische Onlinetools.

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