Was sind Sachzuwendungen? Alles über die Benefits Ticket, Tankgutschein und Co.

Marvin Erdner 30.12.2024

Lerne Gründe und Beispiele (steuerfreier) Sachzuwendungen für glückliche Arbeitnehmende kennen

Inhalt
  1. Sachzuwendungen: Was ist das?
  2. Sachzuwendungen an Arbeitnehmer*innen Beispiele
  3. Sachzuwendungen an Geschäftsführer*innen
  4. Bestätigungen über Sachzuwendungen, Spendenbescheinigungen und Geschenke
  5. Steuerfreie Sachzuwendungen
  6. Fazit für 2025: Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen

Das Wichtigste in Kürze

  • Sachzuwendungen sind die sachgebundenen Arbeitgeberleistungen, die Arbeitnehmende zusätzlich zum Grundeinkommen auszahlen können.
  • Das steigert die Zufriedenheit und stärkt die Mitarbeiterbindung.
  • Manche dieser Zuwendungen sind steuerfrei und lassen sich auch an Geschäftsführende gewähren, soweit der Sachbezugswert eine Grenze nicht übersteigt.

Sachzuwendungen gehören heute zu den beliebtesten Mitteln von Arbeitgebenden, um Mitarbeitende zu motivieren, zu belohnen oder langfristig an das Unternehmen zu binden. Natürlich fällt hierunter die oft erwähnte Pizza, die einmal im Monat die Stimmung und das Arbeitsklima des Teams steigern soll. Aber von Tankgutscheinen hin zu Geschenkkarten bieten Sachzuwendungen noch viel mehr Möglichkeiten – immerhin sind einige von ihnen steuerfrei und somit attraktiv für Angestellte, da sie unabhängig von Lohn und anderen Geldleistungen stattfinden.

Außerdem können sich Sachzuwendungen auch an Geschäftsleitungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz richten. Worauf es bei dem Sachbezugswert ankommt und welche Bestätigungen und Bescheinigungen du brauchst, um sie zu nutzen, erfährst du in diesem Artikel.

Sachzuwendungen: Was ist das?

Unter Sachzuwendungen versteht man geldwerte Vorteile, die Unternehmen ihren Mitarbeitenden oder auch Geschäftsführer*innen gewähren dürfen. Im Gegensatz zu monetären Zuwendungen, wie etwa einer klassischen Gehaltserhöhung oder einer Bonuszahlung, sind diese Sachleistungen an einen bestimmten Zweck gebunden. Beispiele hierfür sind Gutscheine, Tankkarten, Jobtickets, Firmenhandys oder auch der Eintritt fürs Fitnessstudio.

Der Vorteil von Sachzuwendungen liegt zum einen in der Motivation der Mitarbeitenden, zum anderen in der potenziellen Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit. Dabei gibt es jedoch klare Vorgaben, was wirklich als Sachzuwendung gilt und welche Freigrenzen für Steuerfreiheit gelten. Sachzuwendungen sind zudem höchst individuell, sowohl in der Buchhaltung des Arbeitgebenden als auch in der Inanspruchnahme des Arbeitnehmenden.

Sachzuwendungen an Arbeitnehmer*innen Beispiele

Als Arbeitgeber*in hast du zahlreiche Möglichkeiten der Sachzuwendungen: Diese reichen von alltäglichen Benefits bis zu besonderen Anlässen wie Geburtstagen oder Weihnachtsfeiern. Hier einige gängige Beispiele:

  • Mobilität (Tankkarten und Jobtickets): Ein monatlicher Tankgutschein oder ein Zuschuss zum öffentlichen Nahverkehr zählen zu den Klassikern. Bis zu einer Grenze von monatlich 50 € bleiben solche Zuschüsse steuer- und sozialversicherungsfrei.
  • Sachgeschenke zu besonderen Anlässen: Bei kleinen Aufmerksamkeiten wie Präsentkörben oder Wertgutscheinen bis zu einem Wert von 60 € pro Anlass entfällt die Besteuerung. Anlässe für diese sind typischerweise Geburtstage, Jubiläen oder saisonale Feiertage.
  • Zuschüsse für Gesundheits- und Fitnessangebote: Immer mehr Unternehmen beteiligen sich an den Kosten für Fitnessstudio-Mitgliedschaften oder bieten andere Programme zur Gesundheitsförderung an. Solche Leistungen können allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bleiben.
  • Überlassung technischer Geräte und Arbeitsmittel: Arbeitgebende können Sachzuwendungen in Form von Diensthandys, Laptops oder anderen Arbeitsmitteln bereitstellen. Solange sie die Arbeitnehmenden hauptsächlich beruflich nutzen, bleibt ihre Anschaffung steuerfrei.
  • Betriebsveranstaltungen: Unternehmen können zur Aufbesserung der Arbeitsatmosphäre und für Team-Building-Maßnahmen Firmenfeiern und weitere Events ausrichten, die als Aufwendung mit Sachbezugswert geltend gemacht werden können.

Sachzuwendungen an Geschäftsführer*innen

Auch Geschäftsführer*innen können von derartigen Sachzuwendungen profitieren. In diesem Fall gelten jedoch häufig strikte steuerliche Vorgaben. Ein wesentlicher Unterschied besteht u. a. darin, dass Geschäftsführende oftmals gleichzeitig Gesellschafter*innen oder andere Funktionär*innen des Unternehmens sind und dass sie einen höheren Barlohn erhalten. Dadurch entstehen besondere Anforderungen an die steuerliche Bewertung von Sachzuwendungen.

Ein Firmenwagen etwa, der von einer Geschäftsleitung auch privat genutzt wird, stellt eine Sachzuwendung dar und unterliegt der sogenannten 1%-Regelung (EStG). Diese besagt, dass 1 % des Listenpreises pro Monat als geldwerter Vorteil versteuert werden muss. Alternativ kann die private Nutzung aber auch über ein Fahrtenbuch erfasst werden.

Andere Zuwendungen wie Zuschüsse zu Versicherungen oder der Altersvorsorge sind für Geschäftsführer*innen möglich. Diese musst du stets präzise dokumentieren und steuerlich korrekt behandeln.

Bestätigungen über Sachzuwendungen, Spendenbescheinigungen und Geschenke

Sachzuwendungen ergeben sich entweder durch Geschenke oder aus Spenden. Wichtig ist hier die Unterscheidung zwischen privater und geschäftlicher Veranlassung:

Sachzuwendungen als Geschenke: Wenn du Kund*innen oder Geschäftspartner*innen beschenkst, können solche Zuwendungen bis zu einer Höhe von 35 € pro Jahr und Empfänger*in steuerlich geltend gemacht werden. Diese Freigrenze gilt nur, wenn die Empfängerperson kein*e Mitarbeiter*in ist. Für deine Belegschaft gelten nämlich andere Freibeträge.

Spendenbescheinigungen: Bei Sachbezügen als Spenden ist eine steuerliche Berücksichtigung möglich, sofern sich die Spende an eine gemeinnützige Organisation richtet. In diesem Fall ist eine Spendenquittung zwingend erforderlich, um die Zuwendung später in der Steuererklärung geltend machen zu können.

Die genaue Dokumentation deines Unternehmens ist entscheidend, um steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen zu können. Unternehmen sollten hier genau zwischen Betriebsausgaben und freiwilligen sozialen Leistungen unterscheiden, da wieder einmal unterschiedliche steuerliche Regelungen gelten.

Für Unternehmen bietet es sich an, mit einer Buchhaltungssoftware zu arbeiten. Dank ihrer Funktionen weißt du immer Bescheid, welche Leistung generell und wie hoch besteuert werden muss und welche Bescheinigungen im Ernstfall noch fehlen.

Steuerfreie Sachzuwendungen

Sachzuwendungen musst du unter bestimmten Voraussetzungen nicht versteuern. Dies ist vorrangig dann interessant, wenn die Steuerfreiheit deinen administrativen Aufwand und deine Abgabenlast reduziert oder wenn der Sachlohn gering ausfällt. Hier die wichtigsten Kategorien:

  • 50-Euro-Freigrenze: Seit 2022 können Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 50 € pro Monat steuerfrei gewährt werden. Diese Grenze umfasst sowohl Gutscheine als auch Geldkarten, soweit diese zweckgebunden sind.
  • Betriebliche Gesundheitsförderung: Zuschüsse zu gesundheitsfördernden Maßnahmen können bis zu 600 € pro Jahr steuerfrei ausfallen, sofern sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
  • Verpflegungszuschüsse: Für Essensmarken oder Zuschüsse zu Mahlzeiten gelten je nach Land unterschiedliche Höchstgrenzen. In Deutschland liegt der steuerfreie Sachbezugswert für Mahlzeitenzuschüsse derzeit bei 6,90 € pro Arbeitstag.

Es gibt noch weitere sogenannte steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse, die streng genommen nicht den Sachzuwendungen angehören.

Des Weiteren gibt es Sachbezüge, die unter die Pauschalsteuer fallen. Die Bemessungsgrundlage liegt hier bei 30 %, die die Arbeitgebenden zusteuern müssen. Sozialversicherungsbeiträge und Abzüge der Lohnsteuer werden dann wie normal versteuert bzw. abgezogen.

Fazit für 2025: Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen

Sachzuwendungen bleiben auch 2025 ein wichtiger Bestandteil moderner Benefits von Unternehmen. Sie erlauben dir, deine Attraktivität als Arbeitsstätte zu steigern, deine Mitarbeitende zu motivieren und ganz nebenbei steuerliche Vorteile effektiv zu nutzen. Wichtig ist dabei, die geltenden Regelungen genau zu beachten und Sachzuwendungen individuell für alle Angestellten zu gestalten.

Für Arbeitnehmer*innen bieten Sachzuwendungen die Chance, zusätzliche Gehaltsextras zu erhalten, die über das klassische und steuerpflichtige Einkommen hinausgehen.

In Deutschland, Österreich und der Schweiz variieren die Regelungen teilweise, doch das Ziel ist überall das gleiche: eine faire und transparente Wertschätzung sowie Unterstützung innerhalb des Arbeitsalltags – fernab von Arbeitslohn inklusive Sozialabgaben und Steuerbelastung.

FAQ

  • Sind Sachzuwendungen an Arbeitnehmer*innen 2025 steuerfrei?

2025 ändert sich nichts an den steuerrechtlichen Vorgaben der Sachzuwendungen. Unter gewissen Umständen sind alle Geldleistungen innerhalb der Freigrenzen von der Lohnsteuer befreit. Prüfe unbedingt die Punkte Pauschalversteuerung und Kirchensteuer.

  • Sind pauschal versteuerte Sachzuwendungen sozialversicherungspflichtig?

Gemäß § 37b EStG sind pauschal versteuerte Sachbezüge bei der Sozialversicherung zu begleichen (30 %). Sie fallen also nicht in die Kategorie steuerfreie Sachzuwendungen, sondern unterliegen der Pauschalversteuerung.

  • Ist ein Gutschein eine Sach- oder Geldzuwendung?

Zweckgebundene Gutscheine sowie Gutscheine für einen Anlass zählen als Sachzuwendung und müssen demnach nicht versteuert werden, wenn man innerhalb der Bemessungsgrundlage von 50 € bleibt. Geldgutscheine hingegen zählen als Geldzuwendung, welche sozialversicherungs- und steuerpflichtig sind.

  • Wie hoch dürfen Geschenke an Mitarbeitende 2025 sein?

Geschenke zählen nicht zum Arbeitslohn und fallen wie Gutscheine in die Freigrenze von 50 €. Hierbei zählt jeder Monat für sich; ein Übertrag aus dem Vormonat ist nicht möglich.

  • Wie bucht man betriebliche Sachzuwendungen?

Das passende Konto richtet sich danach, ob die Sachbezüge steuerfrei oder pauschal besteuert ausfallen: „Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Arbeitnehmer“: 4152 (SKR 03) / 6072 (SKR 04). „Pauschale Steuern und Abgaben für Arbeitnehmer“: 4198 (SKR 03) / 6039 (SKR 04).

Marvin Erdner
Autor*In
Marvin Erdner

Marvin ist Redakteur bei OMR Reviews. Nach seinem Studium in Englisch und Spanisch an der Uni Augsburg zog der gebürtige Hannoveraner nach Hamburg. Dort ist er im Fitnessstudio, im Kino oder in einem der Sushirestaurants anzutreffen. Neben der Leidenschaft für Sprachen interessiert er sich für digitales Marketing und praktische Onlinetools.

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