Arbeitszeit als Werkstudent*in: Diese gesetzlichen Vorgaben solltest du kennen
Die Arbeitszeit von Werkstudenten und Werkstudentinnen unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben, die wir hier näher erläutern
- Was ist das Werkstudentenprivileg?
- Maximale Arbeitszeit als Werkstudent*in
- Arbeitszeiten während der Semesterferien
- Welche Arbeitszeiten gelten während Bachelor- und Masterarbeiten?
- Überstunden als Werkstudent*in: Was es zu beachten gilt
- Wie viele Urlaubstage stehen Werkstudierenden zu?
- Die besten Tools für die Zeiterfassung bei Werkstudenten und Werkstudentinnen
- Arbeitszeiten als Werkstudent*in: Zusammenfassung
Werkstudierende bieten Unternehmen die Möglichkeit, junge Talente frühzeitig zu integrieren. Doch bei der Beschäftigung von Studierenden gibt es klare gesetzliche Vorgaben zur Arbeitszeit, die eingehalten werden müssen. In diesem Artikel erfährst du, welche Höchstgrenzen während des Semesters und der Semesterferien gelten und was es bei Überstunden zu beachten gilt.
Was ist das Werkstudentenprivileg?
Da für Studierende sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten gelten, ergeben sich für Arbeitgeber niedrigere Lohnnebenkosten. Ein*e Werkstudent*in kostet den Arbeitgeber schließlich keine Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Dieses Werkstudentenprivileg ist für Unternehmen aus Branchen mit niedrigen Margen, aber hohem Lohnkostenanteil besonders attraktiv.
Aus der Beschäftigung von Werkstudierenden ergeben sich jedoch nicht nur finanzielle Vorteile. So hat sich der*die Student*in bereits theoretisches Wissen angeeignet und kann dieses im Unternehmen in der Praxis einbringen. Daneben sind Werkstudenten und Werkstudentinnen für viele Arbeitgeber ein wichtiger Bestandteil ihres Recruitings. Sie können Studierende während des Werkstudentenjobs an das Unternehmen und die Tätigkeit heranführen und sie am Anschluss an das Studium für sich gewinnen.
Maximale Arbeitszeit als Werkstudent*in
Werkstudierende dürfen eine maximale Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Hierbei spielt es keine Rolle, ob nur einem Job oder mehreren Tätigkeiten nachgegangen wird.
Es gibt jedoch auch Sonderregelungen, die es Student*innen erlaubt, ihre Arbeitszeit zu erhöhen. Diese Ausnahme gilt, wenn die Arbeit überwiegend abends, nachts oder an Wochenenden verrichtet wird – dies kommt insbesondere im Verkauf sowie in der Gastronomie und Logistik vor. Hierbei dürfen Studentinnen ihre maximale Arbeitszeit überschreiten, wenn ihre Tätigkeit unter die 26-Wochen-Regelung fällt.
Diese tritt in Kraft, wenn der*die Student*in die 20 Wochenstunden in nicht mehr als 26 Wochen im Jahr überschreitet. Dabei gilt ein Zeitraum von zwölf Monaten und nicht ein Kalenderjahr von Januar bis Dezember.
Beispiel: Der*die Werkstudent*in beginnt seinen Job Anfang Juni. In diesem Fall darf er*sie bis zum Juni des nächsten Jahres die 20 Stunden in maximal 26 Wochen übertreffen. Ein Vollzeit-Pflichtpraktikum zwischen zwei Werkstudentenjobs wird dabei nicht mitgezählt.
Arbeitszeiten während der Semesterferien
Die meist zweieinhalb monatigen Semesterferien werden von vielen Werkstudierenden genutzt, um ihre Arbeitszeiten aufzustocken. Dadurch müssen sie sich nicht extra um einen Ferienjob bemühen und können sich während der vorlesungsfreien Zeit etwas hinzuverdienen.
In den meisten Fällen entfällt in dieser Zeit auch die 26-Wochen-Regel, wenn Studenten und Studentinnen während der Semesterferien mehr arbeiten. Schließlich dürfen Werkstudierende in den Semesterferien bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten.
Welche Arbeitszeiten gelten während Bachelor- und Masterarbeiten?
Studierende können im gleichen Unternehmen ihre Bachelor- oder Masterarbeit machen, in dem sie auch als Werkstudierende tätig sind. Doch wie sieht es dann mit der Arbeitszeit aus? Zunächst einmal bedarf es in diesem Fall zwei unabhängige Verträge, wobei die Arbeitszeiten aus beiden addiert werden. Studenten und Studentinnen müssen sich also Gedanken machen, wie viele Arbeitsstunden sie pro Woche für das Verfassen ihrer Abschlussarbeit einplanen.
Wer hingegen ausschließlich seine Abschlussarbeit im Unternehmen schreibt, wird als Bachelorand oder Masterand angestellt. Da für das Unternehmen keine verwertbare Arbeit erbracht wird, fallen keine Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherungsbeiträge an. Die Anzahl der Arbeitsstunden als auch die Vergütung werden individuell bestimmt.
Überstunden als Werkstudent*in: Was es zu beachten gilt
Auch Werkstudierende kommen nicht um die ein oder andere Überstunde herum. Hierbei gelten jedoch die gleichen rechtlichen Vorgaben wie für jede andere bezahlte Tätigkeit. Die nachstehenden Regelungen haben nur dann ihre Gültigkeit, wenn die Überstunden angeordnet wurden. Freiwillig erbrachte Überstunden unterliegen hingegen keinerlei arbeitsrechtlichen Regelungen.
- Überstunden dürfen nur verlangt werden, wenn diese zuvor im Arbeitsvertrag verankert wurden.
- Der*die Werkstudent*in muss für Überstunden einen finanziellen oder Freizeitausgleich erhalten.
- Werden die Überstunden vergütet, greift der normale Stundenlohn, wobei je nach Arbeitsvertrag ein Zuschlag hinzukommen kann.
- Für einen Freizeitausgleich für Überstunden muss es eine vertragliche Regelung geben. Gibt es hierzu keine Angabe, müssen Überstunden ausgezahlt werden.
Bei der Erbringung von Überstunden müssen Werkstudenten und Werkstudentinnen ihre maximale Arbeitszeit im Auge behalten. Denn die geleisteten Überstunden werden zu den 20 Wochenstunden dazugezählt.
Wie viele Urlaubstage stehen Werkstudierenden zu?
Wie alle anderen Arbeitnehmer*innen auch haben Werkstudenten und Werkstudentinnen einen Urlaubsanspruch. Eine Pauschalaussage zu der Anzahl an Urlaubstagen lässt sich jedoch nicht treffen, da sie immer von den Regelungen des betreffenden Unternehmens abhängt. Dennoch haben Studierende einen Mindesturlaubsanspruch, der bei Vollzeittätigkeiten vier Arbeitswochen, also 20 Urlaubstage pro Jahr beträgt.
Der Urlaubsanspruch bei Teilzeitjobs wird anteilig kalkuliert. Arbeitet der*die Werkstudent*in jede Woche die gleiche Anzahl an Tagen, lässt sich der Anspruch sehr leicht berechnen. Bei fünf Arbeitstagen in der Woche stehen dem Studierenden 20 Urlaubstage im Jahr zu. Arbeitet er*sie hingegen an vier Arbeitstagen, ergeben sich daraus 16 Urlaubstage (4 Wochen * 4 Arbeitstage = 16 Tage Urlaub).
Hinweis: Der Urlaubsanspruch eines Werkstudierenden richtet sich rein nach den Arbeitstagen. Wie viele Stunden an diesen Tagen gearbeitet wurde, ist unerheblich.
Die besten Tools für die Zeiterfassung bei Werkstudenten und Werkstudentinnen
Beschäftigt dein Unternehmen Werkstudierende, ist eine präzise Zeiterfassung essenziell, um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen. So sind Unternehmen verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter*innen lückenlos und nachvollziehbar zu erfassen. Zudem müssen die Arbeitszeiten von Werkstudenten und Werkstudentinnen genau dokumentiert werden – Beginn, Ende und Pausenzeiten eingeschlossen.
Mit Zeiterfassungssoftware kannst du Arbeitszeiten transparent dokumentieren und deinen Verwaltungsaufwand reduzieren. Nachfolgend findest du eine Übersicht der besten Tools zur Zeiterfassung, mit denen du Arbeitszeiten von Student*innen effizient und rechtskonform verwalten kannst:
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Bei den meisten Anbietern kannst du eine kostenlose Testversion der Software nutzen. Darüber hinaus gibt es mittlerweile auch einige kostenlose Tools zur Zeiterfassung. Diese kommen zwar mit einem abgespeckten Funktionsumfang daher, reichen jedoch für die einfache Arbeitszeiterfassung aus.
Arbeitszeiten als Werkstudent*in: Zusammenfassung
Werkstudierende bieten Unternehmen viele Vorteile, sowohl durch niedrigere Lohnnebenkosten dank des Werkstudentenprivilegs als auch durch die Integration von frischem Wissen. Doch die Beschäftigung von Werkstudierenden unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere bei der Arbeitszeit.
Ein*e Werkstudent*in darf während des Semesters maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten, wobei es Ausnahmen für bestimmte Tätigkeiten gibt. Hierbei dürfen die 20 Stunden jedoch nicht in mehr als 26 Wochen pro Jahr überschritten werden. In den Semesterferien kann die Arbeitszeit zudem auf bis zu 40 Stunden pro Woche erhöht werden.
Auch Überstunden sind erlaubt. Sie müssen jedoch klar im Arbeitsvertrag geregelt sein und entweder vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Wichtig ist zudem die präzise Erfassung der Arbeitszeiten, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen. Hier kommen Zeiterfassungssoftwares ins Spiel, die eine lückenlose Dokumentation der Arbeitszeiten ermöglichen und den Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren.