Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für deine Website bedeutet

So stellst du sicher, dass deine Internetseite für alle zugänglich ist

Inhalt
  1. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) im Überblick
  2. Anforderungen des BFSG an deine Website
  3. Dein Weg zur barrierefreien Website
  4. So unterstützt dich JUNGMUT bei der Einhaltung des BFSG 
  5. Fazit: Mit Barrierefreiheit eine inklusive digitale Zukunft gestalten

Stell dir vor, du möchtest online einen Pullover kaufen, doch die Webseite ist so gestaltet, dass du dich nicht zurechtfindest. Vielleicht ist die Schrift zu klein, Kontraste sind zu schwach oder die Navigation ist nicht klar nachvollziehbar. Bestenfalls findest du dich trotz einiger Hürden letztlich zurecht. Schlimmstenfalls verlässt du die Seite jedoch wieder, ohne einen Kauf zu tätigen. Nervig für dich und für das Unternehmen hinter dem Onlineshop.

Und jetzt übertrage dieses Szenario auf andere Bereiche: Sind beispielsweise der Abschluss von Transaktionen oder die Informationsbeschaffung essenziell, kann mangelnde Zugänglichkeit gravierende persönliche und soziale Nachteile bedeuten und Menschen von der Teilhabe am digitalen Leben ausschließen.

Seit dem 28. Juni 2025 kann diese fehlende digitale Inklusion für Unternehmen echte Konsequenzen haben: Mit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sind Betriebe rechtlich dazu verpflichtet, Produkte und Dienstleistungen für alle zugänglich zu machen – unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen.

Welche Auswirkungen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auf deine Website hat und wie du sie erfüllst, erfährst du in diesem Artikel.

Das Wichtigste in Kürze
  • Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen seit dem 28. Juni 2025, Produkte und Dienstleistungen zugänglich zu gestalten, um die Teilhabe aller Menschen zu gewährleisten.
  • Websites müssen klare Design- und Navigationsstandards erfüllen, Inhalte barrierefrei darstellen und alternative Formate anbieten.
  • Die Nichteinhaltung des BFSG kann zu Anordnungen, Verkaufsverboten und Imageschäden führen, weshalb Barrierefreiheit nicht nur eine soziale, sondern auch eine wirtschaftliche Notwendigkeit bedeutet.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) im Überblick

Was ist das BFSG? 

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) soll die EU-Richtlinie 2019/882, auch bekannt als European Accessibility Act (EAA), in nationales Recht überführen. Sein Hauptziel ist es, standardisierte Anforderungen an die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen festzulegen.

Ab wann gilt das BFSG?

Das BFSG wurde am 15. Juni 2022 verabschiedet. Seine Bestimmungen gelten seit dem 28. Juni 2025. Ab diesem Datum müssen Produkte und Dienstleistungen, die du neu auf den Markt bringst oder bereitstellst, die im Gesetz definierten Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Das gilt auch für Produkte, Dienstleistungen oder Inhalte, die du nach dem 28. Juni 2025 aktualisierst.

Wen betrifft das BFSG?

Das BFSG betrifft Unternehmen und Anbieter, die Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher*innen bereitstellen:

  • Onlineshops (E-Commerce) und Websites
  • Bankdienstleistungen
  • Personenbeförderungsdienste
  • Hardware, wie Computer, Smartphones, Geldautomaten oder Router
  • Software, wie Betriebssysteme, Apps oder E-Reader
  • Telekommunikationsdienste
  • Medienprodukte wie E-Books

Gibt es Ausnahmen?

Das BFSG enthält einige Ausnahmen. Dazu zählen unter Umständen:

  • Private und reine B2B-Angebote
  • Kleinstunternehmen, es sei denn, sie bieten Produkte an, die unter das BFSG fallen
  • Eine unverhältnismäßige Belastung bei der Umsetzung des BFSG
  • Die grundlegende Veränderung eines Produkts oder einer Dienstleistung

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Lesetipp

Wir haben dir alle wichtigen Infos über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sowie die häufigsten Fragen zum BFSG zusammengefasst.

Anforderungen des BFSG an deine Website

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt wie erwähnt auch für Websites. Sofern dein Unternehmen nicht unter eine der Ausnahmen fällt, sind folgende Punkte für dich von Bedeutung:

Rechtliche Anforderungen an deine Website

Die wichtigsten Regelungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes für deine Website im Überblick:

Kategorie und Ziel

Anforderungen und Maßnahmen

Gestaltung von Benutzeroberflächen

Intuitive und sichere Bedienung für alle Nutzer*innen, unabhängig von körperlichen Einschränkungen.

  • Responsives Design: Passt sich verschiedenen Bildschirmgrößen und Endgeräten an.
  • Ausreichende Größe und Abstand von Bedienelementen: Erleichtert die Nutzung, auch bei motorischen Einschränkungen.
  • Vermeidung von komplexen Animationen/schnell bewegten Inhalten: Schutz vor Auslösung epileptischer Anfälle
  • Klare Fokusindikatoren: Deutliche Kennzeichnung des aktiven Elements bei Tastaturnavigation.
  • Barrierefreie Pop-ups und Modal-Fenster: Dürfen Navigation nicht blockieren, einfach zu schließen

Navigation

Ermöglicht allen Nutzer*innen eine effiziente und selbstbestimmte Orientierung auf der Website.

  • Klare und konsistente Navigation: Eindeutige Seitentitel, logische Reihenfolge der Elemente. 
  • Vollständige Tastaturnavigation: Alle Funktionen ohne Maus bedienbar, logische Tab-Reihenfolge
  • Alternative Navigationsmöglichkeiten: Sitemap, Suchfunktion
  • Sprunglinks („Skip-Links“): Ermöglichen direktes Springen zu Hauptinhalten oder Navigation.
  • Fokus-Management: Korrekte Platzierung des Fokus beim Laden von Seiten/Pop-ups.

Darstellung von Inhalten

Inhalte sind visuell und akustisch optimal wahrnehmbar und verständlich aufbereitet.

  • Ausreichende Kontraste: Zwischen Text und Hintergrund (WCAG-Konformität beachten (s. unten)
  • Anpassbare Schriftgröße und lesbare Schriftarten: Individuelle Anpassung an Sehbedürfnisse.
  • Alternativtexte (Alt-Texte) für Bilder und Videos: Beschreiben den Inhalt für Screenreader (prägnant und informativ).
  • Untertitel und Audiodeskriptionen für Videos: Synchron, gut lesbar, bieten Zugang für Hör- und Sehbeeinträchtigte.
  • Erklärung komplexer Grafiken/Diagramme in Textform: Verstehen komplexer Inhalte ohne visuelle Wahrnehmung möglich
  • Semantisches HTML: Korrekte Strukturierung mit <header>, <nav>, <main> etc. für Screenreader.
  • Hierarchische und logische Überschriften: (<h1> bis <h6>) Spiegeln Inhaltsstruktur wider.
  • Aussagekräftige Linktexte: Beschreiben das Linkziel klar, statt „hier“ oder „mehr erfahren“.
  • Korrekt strukturierte Tabellen: Mit Kopfzeilen und Beschreibungen, von Screenreadern interpretierbar

Bereitstellung alternativer Formate

Informationen sind für alle zugänglich und nutzbar, auch bei individuellen Einschränkungen oder Sprachbarrieren.

  • Wichtige Informationen in mehreren Formaten: Z. B. barrierefreie PDFs oder HTML-Text
  • Barrierefreie Formulare: Von Screenreadern erfassbar, klare Fehlermeldungen, programmatisch verknüpfte Labels
  • Informationen in Leichter Sprache: Bei Bedarf für komplexe Inhalte zur besseren Verständlichkeit
  • Kontaktmöglichkeiten für Unterstützung: E-Mail-Adresse oder Telefonnummer für den Fall digitaler Barrieren
  • Sprachauswahl und -erkennung: Bei Mehrsprachigkeit auch für Screenreader

WCAG und BITV 2.0

Um die rechtlichen Anforderungen des BFSG an deine Website konkret zu erfüllen, ist es unerlässlich, dich mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) auseinanderzusetzen. Diese beiden Regelwerke bilden die zentralen Standards für digitale Barrierefreiheit in Deutschland und Europa.

Web Content Accessibility Guidelines (WCAG):

Die WCAG sind internationale Richtlinien, die vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt wurden. Sie legen detaillierte Kriterien fest, wie digitale Inhalte wie Websites zugänglich gestaltet werden müssen. Die WCAG sind nach vier Prinzipien organisiert:

  • Wahrnehmbar: Informationen und Benutzeroberflächen-Komponenten müssen den Nutzer*innen auf eine wahrnehmbare Art und Weise präsentiert werden können (z. B. Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos, ausreichende Kontraste).
  • Bedienbar: Benutzeroberflächen-Komponenten und Navigation müssen bedienbar sein (z. B. Tastaturbedienbarkeit, genügend Zeit für Interaktionen, keine irreführenden Animationen)-
  • Verständlich: Informationen und die Bedienung der Benutzeroberfläche müssen verständlich sein (z. B. lesbare Texte, vorhersehbare Navigation, Hilfestellungen bei Eingabefehlern).
  • Robust: Inhalte müssen robust genug sein, damit sie von einer großen Auswahl an Benutzeragenten, einschließlich assistierender Techniken, zuverlässig interpretiert werden können (z. B. korrekter HTML-Code, Kompatibilität mit Screenreadern).

Das BFSG bezieht sich auf die WCAG in ihrer jeweils aktuellen Version, wobei WCAG 2.1 die derzeit gängige und für die meisten Anforderungen relevante Version ist. Es empfiehlt sich, die Kriterien der Konformitätsstufe AA zu erfüllen, da diese den Großteil der Anforderungen abdecken.

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0): 

Die BITV 2.0 ist die deutsche Verordnung zur Umsetzung des BFSG im öffentlichen Sektor. Sie konkretisiert die Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik und bezieht sich direkt auf die WCAG. 

Die Verordnung legt fest, welche WCAG-Erfolgskriterien du erfüllen musst und ergänzt diese durch spezifische Anforderungen, insbesondere bzgl. Gebärdensprache und Leichter Sprache. 

Auch wenn die BITV 2.0 primär für öffentliche Stellen gilt, ist sie ein guter Leitfaden für private Unternehmen, die ihre Website BFSG-konform gestalten möchten.

Was passiert bei Nichteinhaltung?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist, wie der Name schon sagt, ein Gesetz – und Gesetze haben bei Nichteinhaltung Konsequenzen. Erfüllst du die Anforderungen des BFSG an deine Website nicht, können die zuständigen Marktüberwachungsbehörden aktiv werden.

Die möglichen Konsequenzen reichen dabei von Anordnungen zur Beseitigung der Mängel bis hin zu Verkaufs- oder Bereitstellungsverboten. Das bedeutet: Im schlimmsten Fall darfst du deine Produkte oder Dienstleistungen, die von der Nicht-Konformität betroffen sind, nicht mehr auf dem Markt anbieten. Das kann erhebliche finanzielle Einbußen und einen schwerwiegenden Imageschaden für dein Unternehmen bedeuten. 

Es ist also nicht nur eine Frage der gesellschaftlichen Verantwortung, sondern auch eine klare wirtschaftliche Notwendigkeit, die Barrierefreiheit deiner Website sicherzustellen.

Chancen statt Last

Das BFSG sollte dir allerdings nicht wie eine Last vorkommen, sondern vielmehr wie eine Chance, das Richtige zu tun – und deine Angebote einer deutlich größeren Gruppe potenzieller Nutzer*innen und letztlich Kund*innen zugänglich zu machen. Erfüllst du die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes an deine Website, erschließt du neue Zielgruppen und vergrößerst somit dein Geschäftspotenzial.

Portrait von Tim Hufermann, Gründer und Geschäftsführer der Digitalagentur Jungmut

„Barrierefreiheit ist für uns kein lästiger Compliance-Punkt, sondern gelebte Verantwortung und strategische Chance zugleich. Wer digitale Angebote zugänglich macht, öffnet nicht nur Türen für mehr Menschen, sondern schafft Relevanz, Differenzierung und am Ende auch wirtschaftlichen Erfolg.“

Tim Hufermann, Gründer & Geschäftsführer JUNGMUT

Dein Weg zur barrierefreien Website

Mit dem richtigen Ansatz wird die Umsetzung des BFSG für deine Website nicht zur unüberwindbaren Hürde, sondern zu einem planbaren Prozess. 

Darauf solltest du achten, um digitale Barrierefreiheit sicherzustellen:

  • Auf dem Weg zur barrierefreien Website lauern einige Fallstricke: Oft fehlt es an Bewusstsein oder die Barrierefreiheit wird nicht ausreichend priorisiert. Ein Mangel an Fachwissen über Standards wie WCAG und BITV 2.0 führt häufig zu Fehlern. Auch eine unzureichende Planung, die Vernachlässigung bestehender Inhalte sowie das Fehlen umfassender Tests sind typische Probleme. Denke daran: Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern erfordert regelmäßige Überprüfung.
  • Beachte technische und inhaltliche Aspekte. Zentrale Vorgaben haben wir dir weiter oben unter „Anforderungen des BFSG an deine Website“ zusammengefasst.
  • Gehe strategisch vor und beginne mit einer Bestandsaufnahme deiner aktuellen Website. Priorisiere die Mängel und plane ausreichend Ressourcen für Anpassungen ein. Definiere außerdem klare Verantwortlichkeiten und nimm dir Zeit für umfassende Tests und Nachbesserungen.
  • Gerade weil das Thema so vielschichtig ist und die rechtlichen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes an deine Website präzise umgesetzt werden müssen, ist professionelle Unterstützung oft sinnvoll. Eine spezialisierte Digitalagentur kann dich von der initialen Prüfung und Beratung über die technische Umsetzung bis hin zur Schulung deines Teams begleiten. So stellst du sicher, dass deine Website nicht nur konform, sondern auch wirklich nutzerfreundlich für alle ist.

So unterstützt dich JUNGMUT bei der Einhaltung des BFSG 

Möchtest du deine Website BFSG-konform gestalten, solltest du dich genau mit den Anforderungen des Gesetzes auseinandersetzen. Hilfe gibt’s dabei von JUNGMUT: Die Digitalagentur mit Sitz in Köln ist auf digitale Barrierefreiheit spezialisiert. Mit einem ganzheitlichen Ansatz begleitet sie dich auf deinem Weg zur BFSG-konformen Website:

  1. Beratung und Strategie – von der Analyse deiner bestehenden Website bis zur Entwicklung einer maßgeschneiderten Strategie für die BFSG-Konformität.
  2. Technische Umsetzung mit Expertise in der barrierefreien Implementierung auf gängigen Content-Management-Systemen (CMS) wie WordPressTYPO3 und HubSpot Content Hub. Außerdem Entwicklung modular aufgebauter Websites mit Elementor und komponentenbasierten Designsystemen für maximale redaktionelle Freiheit und gestalterische Konsistenz.
  3. Erstellung barrierefreier Inhalte, inklusive Alternativtexten, Untertiteln und Leichter Sprache.
  4. Durchführung umfassender Barrierefreiheits-Checks und Nutzertests, um sicherzustellen, dass die umgesetzten Maßnahmen den Standards entsprechen.
  5. Befähigung deines Teams im Umgang mit barrierefreien Inhalten und Prozessen.

JUNGMUT versteht die Herausforderungen, die mit der digitalen Transformation einhergehen. Die Agentur hilft dir dabei, aus gesetzlichen Vorgaben funktionierende sowie inklusive digitale Erlebnisse zu schaffen. Das Ziel: Rechtssicherheit gewährleisten, Reichweite erhöhen und eine positive und zugängliche Online-Präsenz aufbauen, die dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gerecht wird.

Fazit: Mit Barrierefreiheit eine inklusive digitale Zukunft gestalten

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist für Website-Betreibende mehr als eine Pflicht; es ist eine Chance für eine inklusive digitale Zukunft. Die Vorteile sind klar: Neben der gesetzlichen Konformität und Rechtssicherheit profitierst du von der erheblichen Erweiterung deiner Reichweite. Du erschließt neue Zielgruppen, stärkst dein Geschäftspotenzial und dein Image.

Die Umsetzung kann komplex sein, doch du bist nicht allein: Spezialisierte Agenturen wie JUNGMUT unterstützen dich beim Erfüllen der BFSG-Vorgaben. So wird deine Website nicht nur konform, sondern auch wirklich nutzerfreundlich für alle.

Hinweis: Bei den Tipps sowie rechtlichen Informationen in diesem Artikel handelt es sich um eine zusammenfassende Darstellung der geltenden Grundlagen. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben. Eine im Einzelfall umfassende Prüfung und Beratung durch eine Rechtsanwaltskanzlei wird durch den Artikel nicht ersetzt.

Chantal Seiter
Autor*In
Chantal Seiter

Chantal ist Redakteurin bei OMR Reviews. Wenn sie gerade mal nicht in die Tasten haut, betreibt sie Café Hopping oder erkundet neue Städte. Am liebsten beides zusammen. Vor ihrem Start bei OMR Reviews hat die Eigentlich-Kielerin in Kreativagenturen und als Freelancerin gearbeitet. 2022 hat sie außerdem eine Weiterbildung zur Fashion Stylistin abgeschlossen.

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