CSRD – Wer ist betroffen?
Die Nachhaltigkeitsberichtspflicht ist da – welche Unternehmen jetzt handeln müssen, erfährst du hier
- Was ist die CSRD?
- Welche Unternehmen sind betroffen?
- Zeitlicher Horizont: Welche Pflichten gelten ab wann?
- Welche Inhalte müssen im Bericht stehen?
- Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit
- Was passiert, wenn Unternehmen die CSRD nicht einhalten?
- Fazit: Die CSRD bedeutet Arbeit, aber auch Chancen
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bringt umfassende Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit für zahlreiche Unternehmen. Diese EU-Regulierung erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Organisationen deutlich über große Konzerne hinaus. Für dich als Unternehmer*in ist es essentiell zu wissen, ob deine Firma unter die Regelung zur Nachhaltigkeitskommunikation fällt, welche Fristen gelten und welche konkreten Anforderungen zu erfüllen sind. Dieser Artikel liefert die Antworten.
Das Wichtigste in Kürze
- Die CSRD betrifft große Unternehmen, börsennotierte KMU, Konzerne und bestimmte Drittlandsunternehmen.
- Die Berichtspflicht startet stufenweise ab dem Geschäftsjahr 2024 und gilt spätestens ab 2028 für alle relevanten Unternehmen.
- Die Nachhaltigkeitsberichterstattung basiert auf dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit und den ESRS-Standards.
- Fehlende oder unvollständige Berichte können zu Bußgeldern, Haftung und Reputationsverlust führen.
- Die frühzeitige Umsetzung der CSRD-Pflichten schafft Transparenz, minimiert Risiken und stärkt deine Wettbewerbsposition.
Was ist die CSRD?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive ist eine EU-Richtlinie, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen grundlegend neu regelt. Sie ersetzt die bisherige Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) und führt verpflichtende europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) ein.
Kernziele der CSRD sind:
Transparentere und vergleichbare Nachhaltigkeitsinformationen
Einheitliche Standards für alle berichtspflichtigen Unternehmen
Anwendung des Prinzips der doppelten Wesentlichkeit (Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft sowie umgekehrt)
Deutliche Ausweitung des Kreises berichtspflichtiger Unternehmen
Die Richtlinie reagiert auf die gestiegene Nachfrage nach verlässlichen Nachhaltigkeitsinformationen, besonders von Investor*innen, und schließt Lücken der bisherigen Berichterstattung. Außerdem sollen mit den neuen Vorgaben Unternehmen bei der Berichterstattung stärker in die Pflicht genommen werden – die alte Regelung wies diesbezüglich Probleme auf, da Unternehmen oft keine wesentlichen Informationen zu Nachhaltigkeitsthemen offenlegten. Noch mehr zu den zentralen Aspekten der Richtlinie erfährst du in unserem Ratgeberartikel CSRD Berichtspflicht.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Die CSRD erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich. Deine Organisation ist möglicherweise betroffen, wenn sie zu einer der folgenden Kategorien gehört:
Große Unternehmen
Große Unternehmen müssen berichten, wenn sie zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
Bilanzsumme über 20 Mio. EUR
Nettoumsatz über 40 Mio. EUR
Durchschnittlich mehr als 250 Mitarbeiter*innen
Dies gilt auch für nicht-börsennotierte Unternehmen, da ihre Nachhaltigkeitsauswirkungen und Wertschöpfungsketten ebenso relevant sind.
Kleine und mittlere Unternehmen
Börsennotierte KMU (außer Kleinstunternehmen) fallen ebenfalls unter die Berichtspflicht. Für diese gelten vereinfachte Standards, um den Verwaltungsaufwand zu begrenzen. Investor*innen erhalten dennoch die notwendigen Informationen für ihre Anlageentscheidungen.
Konzerne
Konzerne müssen als Mutterunternehmen einer großen Gruppe konsolidierte Nachhaltigkeitsberichte erstellen.
Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern
Unternehmen aus Drittländern sind in zwei Fällen zur Berichterstattung verpflichtet: Wenn ihre Wertpapiere an EU-regulierten Märkten gehandelt werden oder sie einen Nettoumsatz von mehr als 150 Mio. EUR in der EU erzielen. Ist Letzteres der Fall, müssen die Unternehmen entweder eine EU-Zweigniederlassung mit mehr als 40 Mio. EUR Umsatz oder ein EU-Tochterunternehmen haben, das die Größenkriterien erfüllt.
Die Ausweitung auf Unternehmen außerhalb der EU stellt sicher, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle im EU-Markt tätigen Organisationen gelten.
Zeitlicher Horizont: Welche Pflichten gelten ab wann?
Die CSRD wird schrittweise eingeführt, wodurch Unternehmen unterschiedlicher Größe zu verschiedenen Zeitpunkten berichtspflichtig werden. Hier erfährst du, wann dein Unternehmen betroffen ist:
Ab 1. Januar 2024
- Große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeiter*innen
- Mutterunternehmen großer Gruppen (Konzerne) mit mehr als 500 Mitarbeiter*innen auf konsolidierter Basis
Ab 1. Januar 2025
- Alle übrigen großen Unternehmen
- Alle übrigen Mutterunternehmen großer Gruppen
Ab 1. Januar 2026
- Börsennotierte KMU (außer Kleinstunternehmen)
- Große Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen
- Firmeneigene Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen (sofern sie groß sind oder als börsennotierte KMU gelten)
Ab 1. Januar 2028
- Berichtspflicht für Drittlandsunternehmen tritt in Kraft
Beachte: Börsennotierte KMU können für Geschäftsjahre vor 2028 abweichend von den allgemeinen Anforderungen beschließen, die Nachhaltigkeitsinformationen nicht in ihren Lagebericht aufzunehmen, müssen dann aber kurz angeben, warum keine Berichterstattung erfolgt ist.
Welche Inhalte müssen im Bericht stehen?
Die CSRD definiert klare Anforderungen an die Inhalte der Nachhaltigkeitsberichte durch einheitliche europäische Standards (ESRS). Folgende Bereiche musst du in deinem Bericht abdecken:
Für jeden dieser Bereiche musst du im Bericht sowohl die Auswirkungen deines Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft als auch umgekehrt die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf dein Geschäftsmodell darstellen. Noch mehr zu den konkreten Inhalten und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erstellung findest du in unserem Guide zum CSRD-Reporting.
Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit
Im Kern der CSRD steht ein fundamentales Konzept: die doppelte Wesentlichkeit. Diese prägt die Nachhaltigkeitsberichterstattung maßgeblich, indem sie zwei eigenständige Perspektiven vereint, die du beide in deinem Bericht berücksichtigen musst.
1. Wesentlichkeit der Auswirkungen (Impact Materiality)
Hier analysierst du, welche tatsächlichen oder potenziellen, positiven wie negativen Auswirkungen dein Unternehmen auf Menschen und Umwelt hat. Dies betrifft:
Direkte Geschäftstätigkeiten
Die gesamte vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette
Alle Produkte und Dienstleistungen
Sämtliche Geschäftsbeziehungen
Bei negativen Auswirkungen zählen vor allem Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit. Besonders wichtig: Bei Menschenrechtsthemen hat die Schwere möglicher Auswirkungen Vorrang vor der Eintrittswahrscheinlichkeit.
2. Finanzielle Wesentlichkeit (Financial Materiality)
Hier betrachtest du, wie Nachhaltigkeitsaspekte dein Geschäft beeinflussen:
Auswirkungen auf die Finanzlage
Einfluss auf Leistungsfähigkeit und Cashflows
Veränderungen beim Zugang zu Finanzmitteln
Effekte auf Kapitalkosten
Diese beiden Dimensionen sind eng miteinander verknüpft. In der Praxis beginnt die Analyse meist mit den Auswirkungen deines Unternehmens auf die Außenwelt, auch wenn nicht alle finanziell relevanten Risiken und Chancen direkt mit diesen Auswirkungen zusammenhängen.
Wichtig: Du musst jede Wesentlichkeits eigenständig betrachten und sowohl Informationen offenlegen, die beide Aspekte betreffen, als auch solche, die nur nach einem Aspekt Relevanz haben.
Die Durchführung einer strukturierten Wesentlichkeitsanalyse – beispielsweise mit Hilfe von CSRD-Software – ist daher der entscheidende Ausgangspunkt für deine gesamte Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der CSRD.
Was passiert, wenn Unternehmen die CSRD nicht einhalten?
Die Missachtung der CSRD-Vorgaben hat mitunter weitreichende Konsequenzen für dein Unternehmen – sowohl in rechtlicher als auch öffentlichkeitswirksamer Hinsicht:
Rechtliche und finanzielle Folgen
Empfindliche Bußgelder: Nationale Aufsichtsbehörden können Strafzahlungen verhängen, die bei kapitalmarktorientierten Unternehmen bis zu 5 % des Jahresumsatzes oder 10 Millionen Euro betragen können.
Rechtliche Verfahren: Bei anhaltenden Verstößen drohen Zwangsstrafen, gerichtliche Auseinandersetzungen und Unterlassungserklärungen.
Persönliche Haftung: Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder können persönlich zur Verantwortung gezogen werden. Besonders schwerwiegend wird es bei vorsätzlich falschen Angaben oder Greenwashing. Hier sind sogar Freiheitsstrafen möglich.
Schadensersatzforderungen: Wettbewerber oder andere geschädigte Parteien können bei irreführender Berichterstattung Schadensersatz einfordern, insbesondere bei Verstößen gegen Wettbewerbsrecht.
Markt- und Reputationsrisiken
Vertrauensverlust: Ein mangelhafter Nachhaltigkeitsbericht kann das Vertrauen von Investor*innen, Kund*innen und Partner*innen erschüttern.
Ausschluss von Geschäftsmöglichkeiten: Ohne konforme Nachhaltigkeitsberichte riskierst du den Ausschluss aus wichtigen Lieferketten. Immer mehr Unternehmen und öffentliche Auftraggeber verlangen zunehmend Nachhaltigkeitsnachweise als Voraussetzung für Geschäftsbeziehungen.
Wettbewerbsnachteile: In einem Marktumfeld, in dem Nachhaltigkeit zum entscheidenden Differenzierungsmerkmal wird, bedeutet mangelhafte Berichterstattung einen strategischen Nachteil gegenüber transparenteren Wettbewerber*innen.
Fazit: Die CSRD bedeutet Arbeit, aber auch Chancen
Die CSRD zieht zwar einen erheblichen Mehraufwand für berichtspflichtige Unternehmen nach sich, bietet aber gleichzeitig wertvolle strategische Potenziale für deine Organisation. Durch transparente Nachhaltigkeitsberichterstattung kannst du Wettbewerbsvorteile sichern, Risiken frühzeitig erkennen, Finanzierungsvorteile nutzen und deine Attraktivität als Arbeitgeber steigern.
Wer die neuen Anforderungen nicht als bloße Compliance-Aufgabe betrachtet, sondern als Impuls für nachhaltigere Geschäftsmodelle und Innovationen, wird langfristig von dieser Transformation profitieren. Beginne daher frühzeitig mit den notwendigen Vorbereitungen – so wandelst du regulatorische Pflichten in echte Marktchancen um.