CSRD Berichtspflicht: Das solltest du wissen
Die neue CSRD Berichtspflicht verändert die Spielregeln für Nachhaltigkeitsberichte – erfahre hier kompakt, was das für dein Unternehmen bedeutet
- Was ist die CSRD und warum wurde sie eingeführt?
- Das Omnibuspaket: Neue Regelungen zur Umsetzung der CSRD
- Wen betrifft die CSRD Berichtspflicht?
- Ab wann gilt die CSRD Berichtspflicht?
- Was muss im Nachhaltigkeitsbericht stehen?
- Unterschied zwischen der bisherigen NFRD und der neuen CSRD
- Software-Tipp: Mit diesen Tools setzt du die CSRD um
- Fazit: Das bedeutet die CSRD Berichtspflicht für dein Unternehmen
Mit der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellte die Europäische Union 2022 verbindliche Standards vor. Das Ziel der neuen Regulierung: Die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsberichten verbessern. Doch was sind die konkreten Inhalte der EU-Richtlinie und welche Unternehmen sollten jetzt handeln? Das erfährst du in diesem Artikel.
Das Wichtigste in Kürze
- Die CSRD erweitert die Berichtspflicht auf viele Unternehmen, die nicht unter die NFRD fielen, inklusive großer KMU und Nicht-EU-Unternehmen mit EU-Bezug.
- Der Bericht muss detaillierte ESG-Informationen nach den ESRS-Standards umfassen und ab 2024 stufenweise eingeführt werden.
- Die doppelte Wesentlichkeit ist der Kern der CSRD und verlangt die Betrachtung sowohl der Auswirkungen des Unternehmens auf Nachhaltigkeit als auch der Auswirkungen von Nachhaltigkeit auf das Unternehmen.
- Der Bericht muss extern geprüft und im elektronischen XHTML-Format veröffentlicht werden, um Transparenz und Vergleichbarkeit sicherzustellen.
- Die CSRD bietet Chancen, nachhaltige Geschäftsstrategien zu stärken und Risiken frühzeitig zu erkennen, während sie gleichzeitig hohe Anforderungen an die Daten- und Prozesstransparenz stellt.
Was ist die CSRD und warum wurde sie eingeführt?
Die CSRD reformiert als Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 grundlegend, wie Unternehmen über ihre Nachhaltigkeitsleistungen berichten müssen.
Hinter der Einführung der CSRD stehen mehrere Ziele:
Der europäische Grüne Deal: Als Herzstück der neuen EU-Wachstumsstrategie zielt der Green Deal darauf ab, Europa bis 2050 klimaneutral zu machen. Die CSRD ist ein zentraler Baustein, um Unternehmen auf diesem Weg mitzunehmen und ihre Fortschritte messbar zu machen.
Kampf gegen Greenwashing: In Verbindung mit der Taxonomie-Verordnung (EU 2020/852) schafft die CSRD klare Standards, die verhindern, dass Unternehmen und Finanzprodukte sich fälschlicherweise als nachhaltig darstellen können.
Gestiegene Nachfrage nach transparenten Daten: Investor*innen verlangen zunehmend verlässliche Informationen über Nachhaltigkeitsleistungen. Dies betrifft Klimarisiken ebenso wie Biodiversitätsverlust, soziale Fragen und Menschenrechte in globalen Lieferketten.
Lehren aus der COVID-19-Pandemie: Die Pandemie hat Schwachstellen in Lieferketten und bei Arbeitnehmerrechten offengelegt. Gleichzeitig wurde deutlich, wie eng Umweltzerstörung und die Entstehung von Pandemien zusammenhängen.
Internationale Verpflichtungen: Die CSRD unterstützt die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens, des UN-Übereinkommens zur biologischen Vielfalt und der europäischen Säule sozialer Rechte.
Das Omnibuspaket: Neue Regelungen zur Umsetzung der CSRD
Am 26. Februar 2025 hat die Europäische Kommission das sogenannte „Omnibuspaket“ angekündigt – ein Maßnahmenpaket, das auf die Vereinfachung und praktikablere Umsetzung mehrerer EU-Nachhaltigkeitsregulierungen abzielt. Dieses Paket reagiert direkt auf die Bedenken verschiedener Interessengruppen, darunter besonders der Wirtschaft.
Für die CSRD Berichtspflicht sind folgende Änderungsvorschläge besonders relevant:
Zeitliche Anpassungen: Das Paket sieht vor, bestimmte Offenlegungspflichten im Rahmen der CSRD zu verschieben, um Unternehmen mehr Vorbereitungszeit zu geben.
Vereinfachung für KMU: Die Verwaltungsanforderungen sollen speziell für kleine und mittlere Unternehmen reduziert werden, um Kosteneinsparungen zu ermöglichen und den bürokratischen Aufwand zu verringern.
Das Omnibuspaket hebt die CSRD nicht auf. Die grundlegenden Anforderungen und die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bleiben bestehen. Vielmehr handelt es sich um gezielte Anpassungen, die die praktische Umsetzbarkeit verbessern sollen.
Neben den CSRD-Änderungen umfasst das Paket auch Anpassungen an der Richtlinie über Sorgfaltspflichten (CSDDD), der Taxonomieverordnung und dem CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM). Auch diese zielen im Wesentlichen auf einen Abbau bürokratischer Hürden ab:
Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (CSDDD):
Unternehmen bekommen ein Jahr mehr Zeit für die Umsetzung – die Regeln gelten erst ab Juni 2028
Die Pflichten für Lieferkettenüberwachung werden vereinfacht
Taxonomie zum nachhaltigen Wirtschaften:
Kleinere Unternehmen mit bis zu 450 Millionen Euro Umsatz dürfen freiwillig berichten
Nur die größten Unternehmen müssen verpflichtend Bericht erstatten
CO₂-Grenzausgleich (CBAM):
Kleine Importeure, KMU und Privatpersonen werden komplett von den Pflichten befreit
Die Regeln für den CO₂-Ausgleich bei Importen werden einfacher gestaltet
Wen betrifft die CSRD Berichtspflicht?
Bisher galt die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) nur für eine begrenzte Gruppe von Unternehmen:
Von der bisherigen NFRD waren nur „Unternehmen von öffentlichem Interesse“ mit mehr als 500 Mitarbeitenden betroffen. Dies umfasste vor allem:
Börsennotierte Konzerne
Banken und Versicherungen
Andere als besonders wichtig eingestufte Unternehmen
Diese Unternehmen mussten bereits Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte sowie zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung offenlegen.
Mit der CSRD wird der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich erweitert. Neu hinzu kommen:
Alle großen Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Euro
Nettoumsatzerlöse von mindestens 50 Millionen Euro
Mindestens 250 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt
Börsennotierte KMU (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen)
Nicht-EU-Unternehmen mit erheblichem EU-Bezug (über 150 Millionen Euro EU-Umsatz und mindestens eine relevante EU-Tochtergesellschaft oder -Zweigniederlassung)
Ab wann gilt die CSRD Berichtspflicht?
Die CSRD wird stufenweise eingeführt, um verschiedenen Unternehmenstypen angemessene Vorbereitungszeit zu geben. Hier ein Überblick über die wichtigsten Fristen:
Unternehmenstyp | Berichtsjahr | Berichtspflicht |
|---|---|---|
Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen (z. B. große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit >500 Mitarbeitenden) | Geschäftsjahr 2024 | Ab 1. Januar 2025 |
Große Unternehmen, die bisher nicht berichtspflichtig waren | Geschäftsjahr 2025 | Ab 1. Januar 2026 |
Börsennotierte KMU, kleine Kreditinstitute, firmeneigene Versicherungen | Geschäftsjahr 2026 | Ab 1. Januar 2027 |
Nicht-EU-Unternehmen mit erheblichem EU-Bezug | Geschäftsjahr 2027 | Ab 1. Januar 2028 |
Die Tabelle zeigt: Die CSRD gilt gestaffelt ab 2024 für große, bereits berichtspflichtige Unternehmen, ab 2025 für alle anderen großen Unternehmen, ab 2026 für börsennotierte KMU und ab 2028 für bestimmte Nicht-EU-Unternehmen mit erheblicher EU-Tätigkeit. Noch mehr Infos findest du auch in unserem Ratgeberartikel CSRD – wer ist betroffen?
Was muss im Nachhaltigkeitsbericht stehen?
Im Folgenden schauen wir uns einmal die wichtigsten Elemente an, die in einem Nachhaltigkeitsbericht nach der CSRD enthalten sein müssen.
Die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS)
Die ESRS bilden das inhaltliche Grundgerüst für jeden Nachhaltigkeitsbericht. Sie sind in drei Hauptkategorien (generelle, themenbezogene und sektorspezifische Standards) unterteilt und definieren genau, welche Nachhaltigkeitsinformationen du in deinem Bericht offenlegen musst:
Die generellen Standards legen die Grundprinzipien fest:
ESRS 1: Allgemeine Anforderungen: Definiert die Grundlagen für die Berichterstattung inkl. Wesentlichkeitsprinzip.
ESRS 2: Allgemeine Angaben: Regelt die Offenlegung von Unternehmensstruktur, Governance und Strategie.
Die themenbezogenen Standards decken alle Dimensionen der ESG (Environmental, Social and Governance) ab:
Umweltstandards:
E1: Klimawandel: Umfasst Klimaschutzmaßnahmen, CO₂-Emissionen und Anpassungsstrategien.
E2: Umweltverschmutzung: Behandelt Luft-, Wasser-, Bodenverschmutzung sowie gefährliche Stoffe.
E3: Wasser- und Meeresressourcen: Fokussiert auf Wasserentnahme, -verbrauch und Auswirkungen auf aquatische Ökosysteme.
E4: Biologische Vielfalt und Ökosysteme: Erfasst Einflüsse auf natürliche Lebensräume und Artenvielfalt.
E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft: Beleuchtet Materialverbrauch, Abfallmanagement und zirkuläre Wirtschaftsansätze.
Sozialstandards:
S1: Eigene Belegschaft: Deckt Arbeitsbedingungen, Gleichstellung und Mitarbeiterrechte ab.
S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette: Untersucht Arbeitsstandards bei Lieferanten und Geschäftspartnern.
S3: Betroffene Gemeinschaften: Erfasst Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften und indigene Völker.
S4: Verbraucher*innen und Endnutzer*innen: Beschäftigt sich mit Produktsicherheit, Datenschutz und verantwortungsvoller Werbung.
Governancestandard:
G1: Unternehmenspolitik: Umfasst ethische Geschäftspraktiken, Korruptionsbekämpfung und verantwortungsvolle Steuerung.
Zukünftig werden als dritter Bereich zusätzlich sektorspezifische Standards entwickelt, die auf die Besonderheiten einzelner Branchen eingehen und die Anforderungen weiter präzisieren.
Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit
Das Konzept der doppelten Wesentlichkeit ist ein zentrales Element der CSRD und verlangt eine zweiseitige Betrachtung:
Inside-out-Perspektive: Wie wirkt sich dein Unternehmen auf Menschen und Umwelt aus?
Outside-in-Perspektive: Wie wirken sich Nachhaltigkeitsaspekte auf die finanzielle Lage, Entwicklung und Leistung deines Unternehmens aus?
Ein Thema gilt als „wesentlich“, wenn es mindestens eines dieser Kriterien erfüllt. Die Wesentlichkeitsbewertung ist der Ausgangspunkt für deine gesamte Berichterstattung und bestimmt, welche Themen du im Detail behandeln musst.
Formale Anforderungen an den Bericht
Der Nachhaltigkeitsbericht ist als eigener Abschnitt in den Lagebericht deines Unternehmens zu integrieren und trägt die offizielle Bezeichnung „Nachhaltigkeitserklärung“. Die Struktur folgt einer klaren Gliederung in vier aufeinanderfolgende Hauptteile: Allgemeine Informationen, Umweltinformationen (inklusive der EU-Taxonomie-Angaben), Soziale Informationen und Governance-Informationen.
Dabei müssen die EU-Taxonomie-Angaben besonders gekennzeichnet und innerhalb des Umweltteils gebündelt dargestellt werden. Alle Informationen unterliegen qualitativen Anforderungen – sie müssen verständlich, relevant, überprüfbar und vergleichbar sein sowie wahrheitsgetreu dargestellt werden. In bestimmten Fällen kannst du durch Verweise auf andere Teile des Lageberichts, auf Abschlüsse oder andere Berichte Redundanzen vermeiden.
Wie und wo muss der Bericht veröffentlicht werden?
Die Veröffentlichung des Nachhaltigkeitsberichts muss so erfolgen, dass er der Öffentlichkeit kostenlos zugänglich ist. Dies geschieht in der Regel über die Zentral-, Handels- oder Gesellschaftsregister des jeweiligen EU-Mitgliedstaats. Alternativ können Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen von Drittlandsunternehmen den Bericht auf ihrer eigenen Website bereitstellen. Um die maschinelle Lesbarkeit zu gewährleisten, ist zudem eine Veröffentlichung im elektronischen XHTML-Format erforderlich, die eine standardisierte Kennzeichnung der Informationen gemäß den ESRS ermöglicht.
Wer prüft die Berichte?
Dein Nachhaltigkeitsbericht muss durch unabhängige Dritte extern geprüft werden. In der Regel führen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften diese Überprüfung durch, wobei zunächst eine sogenannte „begrenzte Prüfungssicherheit“ ausreicht. Ab 2028 ist jedoch eine „hinreichende Prüfungssicherheit“ vorgesehen, die deutlich strengere Maßstäbe anlegt. Die Prüfer*innen bewerten, ob dein Bericht den ESRS-Anforderungen entspricht und alle wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte angemessen darstellt.
Lesetipp: In unserem anderen Ratgeberartikel zeigen wir dir Schritt-für-Schritt, wie du dein CSRD Reporting umsetzt.
Unterschied zwischen der bisherigen NFRD und der neuen CSRD
Fassen wir zum Abschluss noch einmal die wichtigsten Unterschiede und Änderungen zur bisherigen Non-Financial Reporting Directive und der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive zusammen:
Kriterium | NFRD | CSRD |
|---|---|---|
Geltungsbereich | Nur große Unternehmen mit >500 Mitarbeitenden | Alle großen Unternehmen (ab 250 Mitarbeitenden, 40 Mio. € Umsatz oder 20 Mio. € Bilanzsumme) und alle kapitalmarktorientierten KMU |
Betroffene Unternehmen (EU-weit) | Ca. 11.700 | Ca. 50.000 |
Berichtsstandards | Keine einheitlichen Standards, flexible Methoden | Verpflichtende Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) |
Prüfung der Berichte | Keine externe Prüfungspflicht | Verpflichtende externe Prüfung durch unabhängige Dritte |
Inhaltliche Anforderungen | Grundlegende Angaben zu Umwelt, Sozialem, Governance | Deutlich detailliertere und umfassendere Angaben zu ESG, inkl. kurz-, mittel- und langfristiger Ziele und Maßnahmen |
Doppelte Wesentlichkeit | Nicht explizit vorgeschrieben | Explizit vorgeschrieben: Berichtspflicht sowohl aus finanzieller als auch aus Wirkungsperspektive |
Vergleichbarkeit & Transparenz | Eingeschränkt, da keine Standardisierung | Deutlich erhöht durch EU-weit einheitliche Standards und Prüfung |
Zeitpunkt der Anwendung | Seit 2017 | Stufenweise ab 2024 je nach Unternehmensgröße und -art |
Software-Tipp: Mit diesen Tools setzt du die CSRD um
Die neuen Regulierungen der EU bedeuten für viele Unternehmen einen nicht zu unterschätzenden Mehraufwand – mit den folgenden CSRD-Softwares kannst du diese Herausforderungen adressieren:
Fazit: Das bedeutet die CSRD Berichtspflicht für dein Unternehmen
Die Berichtspflichten der EU erfordern neue Kompetenzen, Prozesse und Datenerhebungssysteme. Gleichzeitig bietet die CSRD aber auch Chancen: Wer Nachhaltigkeit strategisch angeht, kann Risiken frühzeitig erkennen, Kosten senken, Investor*innen überzeugen und Wettbewerbsvorteile sichern. Die doppelte Wesentlichkeitsbetrachtung hilft dir, sowohl die Auswirkungen deines Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft als auch die Auswirkungen des Klimawandels und anderer Nachhaltigkeitsherausforderungen auf dein Geschäftsmodell besser zu verstehen.