Produktinformationen: So erstellst und optimierst du alle relevanten Infos für deine Kund*innen

Pia Heßler 18.8.2023

In diesem Artikel erklären wir dir, worauf du bei deinen Produktinformationen achten solltest, wie du Software zielführend einsetzt und worauf du achten solltest.

Was sind Produktinformationen?

Produktinformationen geben Verbraucher*innen Auskunft über ein Produkt, etwa die Maße sowie etwaige Allergene und Nebenwirkungen. Zu ihnen zählt jeder Text rund um das Produkt, wie die Herstellung, das Marketing, die Logistik und die rechtlichen Hinweise. Wieso Produktinformationen so wichtig sind, wie du deine optimieren kannst und welche Tools dich dabei unterstützen, erfährst du in diesem Artikel.

Wozu werden Produktinformationen benötigt und warum sind sie so wichtig?

Produktinformationen informieren über hilfreiche oder sogar lebensnotwendige Details. Knapp 60 Prozent aller volljährigen Deutschen konsumieren sie online, nur etwa 20 Prozent informieren sich dagegen über den Fernseher oder die Zeitungen.

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Quelle: Faktenkontor

Deshalb sind (Online-)Produktinformationen für Verbraucher*innen so wichtig:

  • Teil der Produktberatung: Die Phase der Kaufentscheidung ist ausschlaggebend dafür, welche Produktinformationen Verbraucher*innen benötigen.
  • Teil der Kundenkommunikation: Produktfotos, -videos, -beschreibungen, -beispiele und -datenblätter visualisieren Produkte.
  • Verknüpfung der Produktinformationen: Die Anzeige alternativer und supplementärer Produkte.
  • Einfluss auf das Verbraucherverhalten: Positive und negative Bewertungen beeinflussen die Kaufentscheidung.
  • Aufbau einer Vertrauensbasis: Hochwertige und umfangreiche Produktinformationen schaffen Vertrauen dein Unternehmen.
  • Einfluss auf die Marge: Verbraucher*innen sind bereit, mehr zu zahlen, wenn das Einkaufserlebnis überzeugt.

Welche Produktinformationen gibt es?

Jedes Produkt benötigt Produktdaten. Zur Angabe bestimmter Produktdaten sind Anbieter*innen sogar gesetzlich verpflichtet. Die Art der Produktinformation hängt davon ab, an wen sie sich richtet. Die Informationen sollten von Fachleuten erstellt und aktuell gehalten werden. Typische interne und externe Produktinformationen sind:

  • Allgemeine Produktdaten: Artikelnummern, Kunden- und Lieferanten-Artikelnummern, Laufzeiten bzw. Haltbarkeitsdaten
  • Abmessungen: Länge, Breite, Höhe
  • Lager und Verpackung: Barcodes, Länge, Breite
  • Werbung: Produkttexte, Benefits, Teaser
  • Sonstiges: Allergene, Zusatzstoffe, Gefahrenstoffe

Empfehlenswerte Product Information Management (PIM) Software

Auf unserer Vergleichsplattform OMR Reviews findest du weitere empfehlenswerte Product Information Management (PIM) Tools. Wir stellen über 80 Lösungen vor, die speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmen und Marken zugeschnitten sind, die effizientes Produktinformationsmanagement benötigen. Diese PIM-Software bietet umfassende Unterstützung in allen Aspekten des Produktinformationsmanagements. Nutze diese Gelegenheit, die verschiedenen Softwarelösungen zu vergleichen und dabei auf authentische und verifizierte Nutzerbewertungen zurückzugreifen:

Welche Produktinformationen müssen vorhanden sein?

Per Klick auf den Einkaufswagen landet das Wunschprodukt im Warenkorb. Einige Informationen, die Verbraucher*innen während des Bestellprozesses angezeigt werden, sind hilfreich und andere sogar Pflicht.

Zunächst musst du wissen, dass Händler*innen bereits auf der Übersichtsseite etwas beachten müssen: Verbraucher*innen treffen auf der Übersichtsseite schon eine vorläufige Kaufentscheidung. Durch die Kombination aus Produktliste und Speicherfunktion wird aus der Produktwerbung ein konkretes Angebot. Pflichthinweise auf der Produktdetailseite reichen nicht aus, denn eine Bestellung kann direkt über die Übersichtsseite ausgelöst werden.

Diese Produktinformationen müssen Verbraucher*innen vor dem Vertragsabschluss erhalten:

1. Preise: Grundpreise, Mehrwertsteuer und Versandkosten (§ 5 Abs. 1 PAngV)

Händler*innen, die ihre Produkte auf Onlineshop-Übersichtsseiten mit oder ohne Warenkorbfunktion nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche unter Angabe des Gesamtpreises vertreiben, müssen den Grundpreis (Preis pro Mengeneinheit) angeben. Für Übersichtsseiten mit Warenkorbfunktion gelten dazu besondere Informationspflichten gemäß § 6 Abs. 1 PAngV. Preisangaben müssen mit dem Hinweis „inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten“ versehen sein. Ob dieser Zusatz unter dem Produkt aufgeführt, mit einem Sternchenhinweis versehen und anderweitig platziert ist, können Händler*innen frei wählen.

2. Allgemeine Pflichtinformationen (§ 312d Abs. 1 BGB)

Händler*innen müssen einige vertragsbezogene Informationen bereitstellen, die von der Beschaffenheit der Kaufsache und der Vertragsausführung abhängen:

  • Eigenschaften der Kaufsache
  • Unternehmensidentität
  • Liefer- und Zahlungsbedingungen
  • Liefertermine
  • Gewährleistungsansprüche

3. Vorvertragliche Widerrufsbelehrung (§ 312d Abs.1 BGB i. V.m., Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB)

Vor der Abgabe einer Vertragserklärung müssen Verbraucher*innen auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht hingewiesen werden. In der Regel befindet sich in der Bestellübersicht ein Link zur Widerrufsbelehrung mit dem Namen „Informationen zum Widerrufsrecht“.

4. Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel (laut europäischer Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV))

Online-Händler*innen sind grundsätzlich angehalten, diese Produktinformationen bereitzustellen:

  • Lebensmittelbezeichnung
  • Zutatenverzeichnis
  • Zutatenmenge oder -klasse
  • Nettofüllmenge
  • Ursprungsland
  • Gebrauchshinweise
  • Nährwertdeklaration
  • Firmenname und Anschrift

5. Textilien (Textilkennzeichnungsverordnung, Art. 16)

Die Verordnung besagt, dass Online-Händler*innen Verbraucher*innen über die Faserzusammensetzung informieren müssen. Bei Multifaser-Erzeugnissen müssen die Komponenten entsprechend dem prozentualen Anteil absteigend genannt werden.

6. Spielzeug (europäische Richtlinie 2009/48/EG, § 11)

Das Produktsicherheitsgesetz – auch als Spielzeugverordnung bekannt – verpflichtet Händler*innen, Warnhinweise anzugeben. Diese beziehen sich auf etwaige Benutzereinschränkungen (z. B. Altersklassen) und Sicherheitsinformationen („Achtung“ muss diesen vorangestellt sein).

7. Chemikalien (europäische CLP-Verordnung, 1272/2008)

Die Verordnung besagt, dass alle seit dem 01.06.2015 hergestellten und als gefährliche Stoffe oder gefährliche Gemische geltende Chemikalien eine gefahrenspezifische Kennzeichnung haben müssen. Diese Kennzeichnung muss auf der Produktverpackung sowie in der Werbung zu sehen sein. Dazu zählen:

  • Gefahrenpiktogramme,
  • Signalwörter (z. B. „Gefahr“ und „Achtung“),
  • Gefahrenhinweise (z. B. „Kann schwere Augenschäden verursachen.“),
  • Sicherheitshinweise (z. B. „Darf nur im Originalbehälter aufbewahrt werden.“)

Die bloße Anführung der Hinweise auf der Produktdetailseite oder auf der Bestellübersicht reicht nicht aus. Gefährliche Stoffe und Gemische (laut CLP-Verordnung) müssen bereits auf der Übersichtsseite mit Hinweisen versehen sein, damit Verbraucher*innen noch vor dem Klick auf das Warenkorbsymbol über Gefahren informiert werden. Das kann in Textform oder als gut sichtbarer Link (Beispiel-Link-Text „GEFAHRENHINWEISE“ in Großbuchstaben) umgesetzt werden.

8. Biozide (EU-Verordnung 528/2012, Art. 72)

In jeder Werbung für Biozidprodukte muss dieser Hinweis enthalten sein: „Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.“ Der Begriff „Biozidprodukt“ darf bei der Formulierung ausgetauscht werden. Der Satz muss sich deutlich von der Werbung abheben.

9. Energieverbrauchsrelevante Produkte (EU-Verordnung 518/2014)

Viele Elektroprodukte gelten als besonders energieverbrauchsrelevant, was Hersteller*innen und Händler*innen zur Berücksichtigung von spezifischen Kennzeichnungsverordnungen zwingt. Verbraucher*innen müssen bestimmte energiebezogene Produktinformationen erhalten. Entscheidend ist die Produktdarstellung: In der Werbung genügt in der Regel die Angabe der Effizienzklasse. Hinweise für Angebote von Elektrogeräten wie Spül- und Waschmaschinen sowie Kühl- und Gefrierschränken werden konkretisiert:

Eine Einblendung des Effizienzetiketts und des Produktdatenblatts (anstatt eines amtlichen Effizienzpfeiles) ist hier Pflicht. Sie kann über eine grafische Darstellung oder eine geschachtelte Anzeige erfolgen. Bei der geschachtelten Anzeige muss allerdings der Begriff „Produktdatenblatt“ in der Nähe des Preises erscheinen. Die geschachtelte Anzeige des Etiketts muss wie der Effizienzpfeil aussehen und ebenfalls in der Nähe des Preises zu sehen sein. Auch das Farbenspiel ist klar geregelt: Es muss die exakte Farbe der Effizienzklasse verwendet werden und innen muss in weißer Schrift die gleiche Klasse und das Klassenspektrum stehen. Die Schriftgröße muss identisch mit der des Produktpreises sein.

Wie können Produktinformationen optimiert werden?

Produktinformationen müssen Verbraucher*innen über die Dinge informieren, die genau zum Aufrufzeitpunkt für sie relevant sind. Beherzige diese 10 Tipps und lies unbedingt unseren Artikel für Tipps zur Produktdatenoptimierung.

  1. (Teil-)Schritte und Verantwortlichkeiten für die Erstellung deiner Produktinformationen festlegen: Wer hat die Expertise und wie lassen sich die Daten am besten zusammenführen?
  2. Terminologie-Datenbank anlegen: Dein Team sollte einheitliche Begriffe und Einheiten verwenden.
  3. Standards festlegen: Welche Attribute, Medien und Spezifikationen soll dein Team für die Produktinformationen berücksichtigen?
  4. Produktinformationen an Zielgruppe anpassen: Für jede Zielgruppe sind unterschiedliche Inhalte und Formate relevant.
  5. SEO-Aspekte beachten: Berücksichtige alle suchmaschinenrelevanten Aspekte wie die Platzierung der richtigen Keywords und richte dich nach den Vorgaben der Marktplätze.
  6. Hierarchische Strukturen anlegen: Achte auf eine eindeutige Zuordnung (z. B. Produktgruppen und -kategorien) und eine einheitliche Darstellung.
  7. Rechtliche Vorgaben beachten: Informiere dich über die für dich geltenden Kennzeichnungspflichten, um Abmahnungen, Geldstrafen und Vertrauensverluste zu vermeiden.
  8. Standardisierte Klassifikationssysteme anwenden: Nutze unternehmensübergreifende (z. B. branchenspezifische) Klassifikationen.
  9. Hochwertige Medien verwenden: Dein Team sollte sowohl textliche als auch mediale Produktbeschreibungen qualitativ hochwertig aufbereiten.
  10. Kanalübergreifend aufbereiten: Erstelle die Produktinformationen so, dass du sie über verschiedene Kanäle veröffentlichen und für alle relevanten Touchpoints nutzen kannst.

Welche Tools kannst du für die Erstellung und Optimierung deiner Produktinformationen verwenden?

Für die Erstellung und Optimierung deiner Produktinformationen kannst du ein PIM (Product-Information-Management-System) nutzen. Es hilft dir, ein strukturiertes Datenmanagement einzuführen und Prozesse effizient sowie transparent zu gestalten. Drei wesentliche Funktionen eines PIMs sind:

  • Zentral gesteuertes Daten- und Kollaborationsmanagement
  • Medienneutrale und kanalspezifische Datenpflege
  • Automatisierter Datenimport

Alle PIM-Vorteile haben wir für dich in einem separaten Artikel beleuchtet. OMR Reviews hat eine umfangreiche Liste an der intuitiven und besten Open Source PIMs zusammengestellt. Klicke dich einfach durch die verifizierten Nutzerbewertungen in der Kategorie Product-Information-Management-PIM und finde dein Lieblings-Tool.

Sieh dir außerdem diese 10 PIMs näher an:

Fazit: Ein PIM gibt dir Einfachheit und Sicherheit

Bei der Erstellung und Optimierung deiner Produktinformationen gibt es einiges zu beachten. Andernfalls kannst du nicht nur (potenzielle) Kund*innen verlieren, du läufst außerdem Gefahr, rechtliche Vorgaben zu missachten. Ein PIM hilft dir, optimale Prozesse für eine zielgerichtete und suchmaschinenoptimierte Produktinformationspflege in dein Unternehmen zu integrieren. Also nichts wie los! Schaue dir unsere o. g. Produktempfehlung im Detail an und teste die Demo-Versionen deiner Favoriten.

Pia Heßler
Autor*In
Pia Heßler

Pia war mehr als 10 Jahre im Vertrieb und Marketing verschiedenster Unternehmen aktiv. Danach gründete sie ihr eigenes Unternehmen und betreibt dieses zusammen mit ihrer Geschäftspartnerin.

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