Ohne diese Vertragsarten geht nichts: Überblick & Beispiele
Vom Mietvertrag für dein Büro bis zum Werkvertrag mit einer Agentur – diese Vertragsarten solltest du kennen
- Grundlagen von Vertragsarten
- 10 häufige Vertragsarten aus dem BGB
- Weitere Vertragsarten
- Volle Kontrolle über deine Vertragsarten
- Fazit: Hab deine Vertragsarten im Griff
Verträge sind unverzichtbar, aber oft unübersichtlich. Kaufverträge, Mietverträge, Darlehensverträge – jede Vertragsart bringt eigene Anforderungen mit sich. Verschaffe dir mit diesem Artikel einen Überblick und lerne praktische Tools kennen, um die Kontrolle über wichtige Vertragstypen zu behalten.
Grundlagen von Vertragsarten
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist ein Vertrag als eine Vereinbarung definiert, bei der mindestens zwei Parteien übereinstimmende Willenserklärungen abgeben, um eine rechtliche Bindung zu erzeugen. Diese Bindung kann unterschiedliche Formen annehmen.
Vertragsarten helfen dabei, Verträge abhängig von ihrem Inhalt zu kategorisieren. Die häufigsten von ihnen sind im BGB geregelt. Je nach Vertragstyp können auch die Rechte und Pflichten der Parteien hier definiert sein, doch dazu erhältst du weiter unten mehr Details.
10 häufige Vertragsarten aus dem BGB
Die im Vertrag vereinbarten Hauptpflichten der beteiligten Parteien bestimmen die Vertragsart. Das BGB definiert verschiedene standardisierte Vertragstypen, zu den 10 häufigsten zählen:
- Arbeitsvertrag
- Darlehensvertrag
- Gesellschaftsvertrag
- Kaufvertrag
- Leihvertrag
- Maklervertrag
- Mietvertrag
- Pachtvertrag
- Transportvertrag
- Werkvertrag
Wichtig: Diese Übersicht ist nicht vollständig und enthält lediglich exemplarische Beispiele.
Arbeitsvertrag (§ 611a BGB)
Diese Vertragsart regelt dein Arbeitsverhältnis, von Gehalt über Arbeitszeiten bis hin zu Urlaub und Kündigungsfristen.
Beispiel: Du fängst einen neuen Job an und dein Vertrag legt eine 40-Stunden-Woche bei 3.200 € Bruttogehalt und 30 Urlaubstagen fest.
Darlehensvertrag (§ 488 BGB)
Du leihst dir Geld und zahlst es mit Zinsen zurück. Festgelegt sind Höhe, Laufzeit und Rückzahlungsbedingungen.
Beispiel: Ein Start-up benötigt Kapital, um sein Produkt weiterzuentwickeln und neue Mitarbeiter einzustellen. Da es noch keine großen Umsätze macht, erhält es ein Darlehen von einem Venture-Capital-Unternehmen.
Gesellschaftsvertrag (§ 705 BGB)
Dieser Vertragstyp regelt, wie mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen gründen und führen – inklusive Einlagen, Gewinnverteilung und Geschäftsführung.
Beispiel: Zwei Gründer*innen starten eine Agentur. Der Vertrag legt fest, wer wie viel investiert und verdient.
Kaufvertrag (§ 433 BGB)
Du kaufst etwas und erhältst die Ware oder Dienstleistung gegen Geld. Das kann alles sein: ein Buch, ein Auto oder sogar ein Grundstück. Der Kaufvertrag regelt, was du bekommst, wie viel du zahlst und ob es eine Garantie gibt.
Beispiel: Ein Logistikunternehmen benötigt neue Lieferfahrzeuge und kauft 10 Elektrotransporter von einem Fahrzeughersteller. Geregelt sind Lieferzeitpunkt, Garantie, Zahlungskonditionen und Eigentumsübergang.
Leihvertrag (§ 598 BGB)
Bei einem Leihvertrag bekommst du etwas kostenlos zur Nutzung, musst es aber unversehrt zurückgeben.
Beispiel: Ein IT-Dienstleister führt ein großes Software-Projekt für einen Kunden durch. Da der Kunde keine eigene leistungsstarke Hardware für die Entwicklung hat, leiht er ihm Laptops und Testserver für die Projektdauer kostenlos.
Maklervertrag (§ 656a BGB)
Ein*e Makler*in sucht für dich eine*n Vertragspartner*in – etwa für eine Wohnung, ein Haus oder Büroflächen. Klappt es, zahlst du eine Provision.
Beispiel: Dein Unternehmen wächst und benötigt mehr Bürofläche in zentraler Lage. Du beauftragst ein Maklerbüro mit der Suche und zahlst nach erfolgreicher Vermittlung eine Provision in Höhe von zwei Monatsmieten.
Mietvertrag (§ 535 BGB)
Du nutzt etwas, das jemand anderem gehört, und zahlst dafür regelmäßig Miete. Das kann eine Wohnung, ein Auto oder ein Büro sein.
Beispiel: Du mietest Büroräume und zahlst monatlich Miete. Der Mietvertrag klärt Kaution, Laufzeit und Nebenkosten.
Pachtvertrag (§ 581 BGB)
Einen Pachtvertrag kannst du wie Miete verstehen, aber mit dem Extra, dass du mit der gepachteten Sache auch Geld verdienen darfst.
Beispiel: Ein Unternehmen entwickelt eine leistungsstarke SaaS-Plattform, möchte aber keine eigene Server-Infrastruktur aufbauen. Statt die Server direkt zu kaufen oder nur zu mieten, pachtet es eine komplette Cloud-Hosting-Umgebung.
Transportvertrag (§ 407 BGB)
Diese Vertragsart regelt die Beförderung von Waren oder Personen von einem Ort zum anderen. Besonders wichtig sind Vereinbarungen zu Kosten, Haftung und Lieferzeiten.
Beispiel: Ein Online-Shop beauftragt eine Spedition, um Pakete zu versenden. Der Vertrag legt fest, dass der Shop für die Transportkosten aufkommt und die Spedition alle Pakete innerhalb von 48 Stunden liefert sowie bei Schäden oder Verlust bis zu einem bestimmten Betrag haftet.
Werkvertrag (§ 631 BGB)
Du zahlst für eine Dienstleistung oder ein fertiges Produkt. Der Anbieter garantiert dir ein bestimmtes Ergebnis.
Beispiel: Ein Modehändler engagiert eine Agentur mit der Entwicklung eines neuen Online-Shops. Der Vertrag enthält klare Vorgaben zur Leistungsbeschreibung, dem Lieferzeitpunkt und der Vergütung. Erst nach erfolgreichem Testlauf wird die Vergütung vollständig gezahlt.
Lesetipp: Was ist Vertragsmanagement und warum ist es wichtiger, als du denkst.
Weitere Vertragsarten
Je nach Inhalt und Form eines Vertrags gibt es auch diese Vertragstypen in Deutschland:
Typische vs. gemischte Vertragsarten
Die oben genannten Vertragsarten sind im BGB geregelt und klar definiert. Sie erfüllen bestimmte Rahmenbedingungen und die Erwartungen an beide Parteien sind deutlich. Man spricht auch vom typischen oder gesetzlichen Vertrag.
Es kann allerdings vorkommen, dass spezifische Anforderungen der Parteien über standardisierte Vertragsarten nicht erfüllt werden können. Dann ist ein gemischter Vertrag nötig. Er kombiniert Elemente verschiedener Vertragstypen. Hierzu gibt es keine spezifische gesetzliche Regelung im BGB. Du solltest diese Mischform deswegen besonders sorgfältig ausgestalten, damit auch alle rechtlichen Anforderungen berücksichtigt werden.
Beispiel: Dein Unternehmen benötigt eine Buchhaltungssoftware und schließt einen SaaS-Vertrag mit einem Anbieter ab. Du zahlst eine monatliche Gebühr für die Nutzung der Software (Mietvertrag), während regelmäßige Updates und technischer Support (Dienstvertrag) bereitgestellt werden.
Übrigens: In Deutschland gilt Vertragsfreiheit, sodass die einzelnen Vertragsarten im BGB beliebig miteinander kombiniert werden können. Auch ganz neue Vertragsarten sind möglich.
Formfreie vs. formgebundene Vertragstypen
Verträge können ganz unterschiedlich aussehen: mündlich, schriftlich oder durch eine Reaktion bzw. keine Reaktion. Ein Vertrag kommt beispielsweise auch zustande, wenn Empfänger*innen die Ware behalten, obwohl sie diese gar nicht bestellten.
Das bezeichnet man als formfreie Verträge, lediglich die Bestandteile und nicht die Form des Vertrags haben Auswirkungen auf die Gültigkeit.
Bestimmte Vertragsarten erfordern allerdings eine schriftliche Form, sie sind formgebunden. Dazu gehören beispielsweise Grundstückskaufverträge, Bürgschaftserklärungen, Schenkungsversprechen und Mietverträge. Wird die vorgeschriebene Form nicht eingehalten, ist der Vertrag wegen Formmangels nichtig.
Neben der Beweissicherung im Falle von Streitigkeiten hat ein formgebundener Vertrag auch eine Warnfunktion. Beide Parteien überlegen sorgfältig, bevor sie den rechtlich bindenden Vertrag abschließen.
Unternehmensinterne vs. externe Verträge
Interne Verträge sind alle Verträge, die du nicht mit externen, sondern mit internen Vertragspartner*innen abschließt. Dazu gehören zum Beispiel Arbeitsverträge oder auch der Gesellschaftsvertrag.
Unternehmensextern sind alle Verträge, die du mit externen Vertragspartner*innen abschließt. Externe Verträge sind beispielsweise Verträge zwischen deinem Unternehmen und Kund*innen oder Lieferant*innen.
Lesetipp: Befolge diese 7 Schritte, wenn du einen Vertrag erstellen willst.
Volle Kontrolle über deine Vertragsarten
In einer Vertragsmanagement-Software sind Vertragsarten das zentrale Ordnungsprinzip. Schon bei der Einrichtung kannst du festlegen, welche Vertragsarten für dein Unternehmen relevant sind. Das bringt dir folgende Vorteile für die Prozesse deines Vertragsmanagements:
Strukturierte Ablage und einfache Suche
- Übersichten nach Vertragsarten behalten
- Klare Kategorisierungen erstellen
- Je nach Vertragsart individuelle Datenfelder ergänzen
Flexibles Datenmodell
- Je nach Vertragsart braucht es unterschiedliche Daten, wie Laufzeiten für Leasingverträge oder Kündigungsfristen für Softwareverträge
- Spezifische Datenfelder je Vertragsart erfassen Informationen genau
Automatisierte Prozesse und Workflows
- Je nach Vertragstyp Erinnerungen für Fristen oder Verlängerungen erstellen
- Workflows verwalten jede Vertragsart nach den richtigen Regeln
Risikominimierung und Compliance
- Einheitliche Vorlagen pro Vertragsart minimieren Fehler und erleichtern die rechtssichere Vertragsverwaltung
Lesetipp: Top 7 Vertragsmanagement-Softwares im direkten Vergleich.
Empfehlenswerte Vertragsmanagement Software
Auf unserer Vergleichsplattform OMR Reviews findest du eine großer Auswahl empfehlenswerter Vertragsmanagement-Softwares. Dort haben wir über 60 Tools für kleine und mittlere Unternehmen, Start-Ups und Großkonzerne gelistet, die dich in allen Bereichen rund um Erstellung, Erfassung von Vertragsdokumenten und Genehmigungsprozessen unterstützen. Also schau vorbei und vergleiche die Softwares mithilfe der authentischen und verifizierten Nutzerbewertungen:
Fazit: Hab deine Vertragsarten im Griff
Jede Geschäftsbeziehung beginnt mit einem Vertrag – sei es ein Maklervertrag für neue Büroräume, ein Darlehensvertrag für eine Expansion oder ein Pachtvertrag für Serverkapazitäten. Die Vielfalt an Vertragsarten macht das Vertragsmanagement oft kompliziert. Doch digitale Lösungen können hier Abhilfe schaffen: Sie ordnen Verträge automatisch nach Typ, erinnern dich an wichtige Deadlines und erleichtern die Verwaltung. So behältst du jederzeit den Überblick und minimierst Risiken.