Alles, was du zum Vertragsschluss wissen musst

Nils Knäpper 1.10.2024

In diesem Artikel erfährst du alles zu den wesentlichen Schritten und rechtlichen Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Vertragsschluss

Inhalt
  1. Grundlagen des Vertragsrechts
  2. Angebot, Annahme und Rechtsbindungswille
  3. Erlöschen des Angebots
  4. Softwares für effizientes Vertragsmanagement
  5. Fazit: Vertragsschluss – das solltest du beachten

Vertragsabschlüsse sind der Schlüssel zu zahlreichen geschäftlichen und privaten Vereinbarungen. Ob beim Kauf einer neuen Software, dem Abschluss eines Arbeitsvertrags oder dem Mieten einer Wohnung – ein sicherer Vertragsschluss schützt deine Interessen und schafft Klarheit. Doch was steckt wirklich hinter diesem Prozess? In diesem Artikel erfährst du, worauf es bei Angebot und Annahme ankommt und zeigen dir die besten Vertragsmanagement-Softwares für dein Business.

Wie immer bei juristischen Themen gilt: Dieser Artikel ersetzt keine fachliche Beratung, sondern dient als thematische Übersicht. Bei spezifischen Fragen solltest du Expert*innen oder Anwält*innen hinzuziehen.

 
 

Grundlagen des Vertragsrechts

Verträge sind aus unserem alltäglichen Leben nicht wegzudenken und bilden die Grundlage für eine Vielzahl von Transaktionen. Sie definieren die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien und tragen so zur Rechtssicherheit und Klarheit von geschäftlichen und privaten Beziehungen bei.

Eine grundlegende Voraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrages ist die Einigung der Parteien, die den Vertrag schließen möchten. Diese Einigung wird in den meisten Fällen durch ein Angebot und dessen Annahme erreicht.

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Arten von Verträgen

Ein Vertrag ist laut BGB eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Parteien, die durch den Austausch von Willenserklärungen zustande kommt. Verträge können in verschiedene Kategorien unterteilt werden, darunter:

  • Kaufverträge: Vereinbarungen über den Kauf und Verkauf von Waren oder Dienstleistungen.

  • Dienstverträge: Verträge, in denen eine Partei eine Dienstleistung für eine andere erbringt.

  • Mietverträge: Regelungen, die die Nutzung eines Eigentums durch eine Partei gegen Zahlung eines Mietpreises an den Eigentümer ermöglichen.

  • Arbeitsverträge: Verträge, die das Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer regeln.

Jeder Vertragstyp hat spezifische rechtliche Anforderungen und kann besondere Regelungen beinhalten, die es zu beachten gilt.

Relevante rechtliche Rahmenbedingungen

Das Vertragsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert, wo grundlegende Prinzipien und Vorschriften für das Zustandekommen von Verträgen festgelegt sind. Wichtige Aspekte des Vertragsrechts umfassen:

  • Willenserklärung: Die bewusste und eindeutige Äußerung des Willens einer Person, einen bestimmten rechtlichen Effekt herbeizuführen, ist die Grundlage für jeden Vertrag.

  • Rechtsfähigkeit: Nur Personen, die rechtsfähig sind (d. h. das nötige Alter erreicht haben und nicht geschäftsunfähig sind), können Verträge abschließen.

  • Formvorschriften: Manche Verträge müssen für ihre Wirksamkeit in einer bestimmten Form (z. B. schriftlich oder notariell beglaubigt) abgeschlossen werden – insbesondere im Immobilienrecht oder beim Testament.

 
 
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Angebot, Annahme und Rechtsbindungswille

Damit ein Vertragsschluss entstehen kann, bedarf es einiger zentraler Aspekte: dem Angebot, der Annahme und des Rechtsbindungswillen. Was es mit diesen Begriffen auf sich hat, erläutern wir im Folgenden:

Angebot – was ist das?

Das Angebot ist der erste entscheidende Schritt auf dem Weg zu einem rechtsgültigen Vertragsschluss. Damit ein Angebot wirksam ist, muss es bestimmte Anforderungen erfüllen. Eine der zentralen Voraussetzungen ist, dass das Angebot klar und eindeutig formuliert ist. Der empfangenden Person muss es möglich sein, simpel mit einem „Ja“ zu reagieren, ohne dass weitere Verhandlungen notwendig sind.

Um dies zu gewährleisten, müssen die wesentlichen Vertragselemente, die sogenannten essentialia negotii, im Angebot festgelegt werden. Diese essentiellen Bestandteile können je nach Art des Vertrages variieren, beinhalten jedoch immer grundlegende Informationen, die für eine Einigung notwendig sind.

Im Kontext eines Kaufvertrags umfasst dies zunächst die Identifikation der Vertragsparteien – also Käufer*in und Verkäufer*in. Beide Parteien müssen klar benannt sein. Darüber hinaus muss der Vertragsgegenstand eindeutig spezifiziert werden. Das bedeutet, dass die Ware oder Dienstleistung, die Gegenstand des Kaufes ist, so beschrieben sein muss, dass keine Unklarheiten über den Kaufobjekt bestehen. Zu guter Letzt sollte der Kaufpreis festgelegt werden, um auch in dieser Hinsicht Klarheit zu schaffen.

Annahme – was ist das?

Die Annahme ist der entscheidende Schritt, um ein Angebot in einen verbindlichen Vertrag zu verwandeln. Damit die Annahme wirksam ist, muss sie direkt auf das ursprüngliche Angebot Bezug nehmen und inhaltlich mit diesem übereinstimmen. Dies bedeutet, dass die Annahmeerklärung völlig identisch mit den Bedingungen des Angebots sein sollte, damit keine Missverständnisse entstehen.

Sollte die Annahme jedoch zusätzliche Bedingungen, Einschränkungen oder Änderungen enthalten, signalisiert dies, dass der*die Erklärende mit dem ursprünglichen Angebot nicht in der gewünschten Form einverstanden ist. Nach § 150 Abs. 2 BGB wird eine solche Erklärung als Ablehnung des ursprünglichen Angebots betrachtet. Die neuen und geänderten Bedingungen gelten in diesem Fall als stark modifiziertes Gegenangebot, das vom ursprünglichen Anbietenden geprüft werden muss. Er hat nun die Wahl, das angepasste Angebot zu akzeptieren oder abzulehnen.

Rechtsbindungswille – was ist das?

Der Rechtsbindungswille ist ein weiterer zentraler Aspekt im Rahmen des Vertragsschlusses und bezeichnet den Willen einer Partei, sich rechtlich an die Bedingungen eines Angebots zu binden. Es ist entscheidend, dass der*die Erklärende klar signalisiert, dass er bereit ist, einen verbindlichen Vertrag abzuschließen. Häufig wird dieser Wille nicht ausdrücklich ausgesprochen, weshalb er oft durch Auslegung aus dem Gesamtzusammenhang des Angebots ermittelt werden muss. Die Empfänger*innen des Angebots müssen in der Lage sein, den Rechtsbindungswillen objektiv zu erkennen, um die Ernsthaftigkeit des Angebots einschätzen zu können.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, zwischen einem verbindlichen Angebot und einer invitatio ad offerendum zu unterscheiden. Letzteres bedeutet, dass es sich nicht um ein festes Angebot handelt, sondern lediglich um eine Einladung, ein Angebot abzugeben. Das heißt, der*die Verkäufer*in zeigt zwar Produkte oder Dienstleistungen, aber das bedeutet nicht, dass gleich ein Rechtsgeschäft zustande kommt.

Ein gutes Beispiel dafür sind die Waren, die in einem Schaufenster ausgestellt sind. Wenn du durch die Stadt gehst und ein neues Handy im Schaufenster siehst, ist das kein offizielles Angebot, das du sofort annehmen kannst. Stattdessen wird damit nur gezeigt, dass du das Produkt kaufen kannst, wenn du im Laden fragst und ein eigenes Angebot machst. Die genauen Details, wie der Preis oder die Verfügbarkeit, sind in diesem Moment noch nicht klar.

Aber nicht nur die Anbieter-Partei muss im Zuge der Willenserklärung einen klaren Rechtsbindungswillen an den Tag legen; auch der*die Empfänger*in des Angebots muss in gleicher Weise handeln. Beide Parteien sollten sich über die Ernsthaftigkeit ihrer Absichten im Klaren sein und bereit sein, die Vereinbarungen, die sie treffen, auch einzuhalten. Das Verständnis und die gegenseitige Anerkennung des Rechtsbindungswillens sind somit entscheidend für einen reibungslosen und rechtssicheren Vertragsschluss.

 
 

Erlöschen des Angebots

Nicht immer führt ein aufgesetzter Vertrag auch zu einer Einigung. Das Erlöschen eines Angebots beschreibt den Zustand, in dem ein Angebot rechtlich nicht mehr gültig ist und somit nicht mehr angenommen werden kann. Laut § 145 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist der*die Anbieter*in an ihr*sein Angebot gebunden, solange nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird. Diese Bindung gilt allerdings nur, bis das Angebot erlischt. Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Angebot erlöschen kann:

Ein Hauptgrund für das Erlöschen eines Angebots ist die Ablehnung. Wenn der*die Empfänger*in des Angebots dieses ablehnt, ist das Angebot damit rechtlich nicht mehr existent. Ein weiterer Grund ist die Annahme des Angebots unter geänderten Bedingungen. Wenn jemand das Angebot zwar annimmt, jedoch Änderungen vorschlägt, gilt das rechtlich als neues Angebot, das der*die ursprüngliche Anbieter*in akzeptieren muss.

Zusätzlich erlischt ein Angebot, wenn der*die Antragende (also die Partei, die das Angebot gemacht hat) eine Frist zur Annahme bestimmt und der*die Empfänger*in innerhalb dieses Zeitraums nicht zusagt. Dies schützt den*die Anbieter*in davor, unbestimmt lange an ein Angebot gebunden zu sein. Wenn keine Frist angegeben ist, gelten folgende Regeln:

1. Bei persönlichen Treffen (Anwesenheit): Das Angebot muss sofort angenommen werden. Das heißt, wenn du im Geschäft bist und das Angebot direkt erhältst, musst du schnell entscheiden.

2. Bei Abwesenheit: Wenn das Angebot per Post oder auf andere Weise übermittelt wurde, darf die Annahme nur bis zu dem Zeitpunkt erfolgen, an dem der*die Anbieter*in vernünftigerweise mit einer Antwort rechnen kann. Das könnte zum Beispiel bedeuten, dass du ein paar Tage abwarten musst, bis du auf die Antwort wartest.

 
 
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Softwares für effizientes Vertragsmanagement

Du siehst also: Für einen erfolgreichen Vertragsschluss will einiges beachtet werden. Damit dein Vertragsmanagement reibungslos abläuft, haben wir hier einige der gefragtesten Softwares von OMR Reviews mitgebracht:

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Fazit: Vertragsschluss – das solltest du beachten

Beim Vertragsschluss sind einige grundlegende Punkte entscheidend, die du im Hinterkopf behalten solltest. Zunächst ist es für das Rechtsgeschäft wichtig, dass ein Angebot klar formuliert ist und die wesentlichen Vertragsinhalte enthält. Deine Annahme muss direkt auf dieses Angebot Bezug nehmen und darf keine Änderungen oder Bedingungen enthalten. Auch dein Rechtsbindungswille ist entscheidend: Sowohl als Anbieter*in als auch als Empfänger*in solltest du bereit sein, die getroffenen Vereinbarungen einzuhalten. Die Grundlage für all diese Aspekte bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)

Denke daran, dass ein Angebot unter bestimmten Umständen erlöschen kann – sei es durch eine Ablehnung, durch Änderungen bei der Annahme oder wenn eine Frist abläuft. Indem du dir diese Grundlagen zu eigen machst, bist du bestens gerüstet, um erfolgreich Verträge abzuschließen und rechtliche Fallstricke zu vermeiden. So stellst du sicher, dass du deine Interessen schützt und rechtlich auf der sicheren Seite bist.

Nils Knäpper
Autor*In
Nils Knäpper

Nils ist SEO-Texter bei OMR Reviews und darüber hinaus ein echter Content-Suchti. Egal, ob Grafik, Foto, Video oder Audio – wenn es um digitale Medien geht, ist Nils immer ganz vorne mit dabei. Vor seinem Wechsel zu OMR war er fast 5 Jahre lang als Content-Manager und -Creator in einem Immobilienunternehmen tätig und hat zudem eine klassische Ausbildung als Werbetexter.

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