Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer?
Erfahre mehr über die beiden Begrifflichkeiten „Mehrwertsteuer“ und „Umsatzsteuer“ und was es mit der Koexistenz der beiden Ausdrücke auf sich hat
- Mehrwertsteuer – eine Definition
- Umsatzsteuer – eine Definition
- Die Kleinunternehmensregelung
- Tools und weiteres Vorgehen
- Fazit - von der Theorie in die Praxis:
Long Story Short - In Deutschland gibt es im Grunde keinen Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer. Die Umsatzsteuer ist ein im nationalen Steuerrecht definierter Begriff - die Mehrwertsteuer selbst ist hier eher umgangssprachlicher Natur.
Allerdings hat der Begriff der Mehrwertsteuer trotzdem seine Daseinsberechtigung, wenn man es genau nehmen will. Der Begriff wird nämlich beispielsweise im Rahmen des Mehrwertsteuergesetzes (MWStG) in der Schweiz gelebt oder europaweit in der sogenannten Mehrwertsteuersystemrichtlinie (Mwstsystrl). Letztere ist wichtig, um europaweite Standards im Rahmen der Mehrwertsteuer-, Umsatzsteuer-, VAT-Regelungen etc. zu setzen und zu harmonisieren.
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Nachfolgend ein kurzer Abriss, wie viele Steuersätze es überhaupt gibt:
7 % | Beispielsweise Lebensmitteln, Zeitschriften, Kunstgegenstände, Übernachtungen, Manche Personenbeförderungen, Heil- und Hilfsmittel |
19% | Grundsätzlich alle Leistungen und Lieferungen sämtlicher Güter, außer sie unterliegen dem 7 %tigen Steuersatz |
0 % | Verkauf von Photovoltaikanlagen |
Mehrwertsteuer – eine Definition
Woher kommt der Begriff?
Es geht hier, wie der Begriff es schon ganz richtig sagt, um den sogenannten Mehrwert. Die Idee ist es, dass der Mehrwert einer Sache besteuert wird. Verwirrend? Vollkommen verständlich!
Ein Praxisbeispiel - nachfolgend setzen wir den Mehrwert beispielhaft in die Realität:
In der OMR Reviews Brauerei wird ein Bierchen hergestellt. Es kostet im Einkauf 50 Cent. Um das Bier nun zu vertreiben, wendet sich die Brauerei an einen Getränkegroßhandel, der dieser das Bier dankend für 80 Cent abkauft.
Also, der Getränkegroßhandel kauft das Bier für 80 Cent ein. Jetzt verkauft er es wiederum für 1 EUR weiter an einen Kiosk. Der Gewinn für den Getränkegroßhandel beträgt demnach 20 Cent. Versteuern muss der Großhandel dabei genau nur den Mehrwert - in diesem Fall also lediglich die 20 Cent Gewinn.
Das ging jetzt zu schnell? Keine Bange - hier noch einmal die ausführliche Fassung:
Bis am 11.11. um 11:11 Uhr in Köln ein Kölsch aus dem „Büdchen“ verkauft wird, muss schon einiges passieren: Irgendeine Brauerei in Köln kauft die Zutaten für die Herstellung dieses Getränkes ein, dieses wird dann am Ende verarbeitet, zu Bier gefertigt, an einen Großhandel verkauft und an den Bierbuden-Besitzer geliefert. Dieser kühlt dieses Gebräu und verkauft es zum oben genannten Datum und Uhrzeit an einen betrunkenen “Jek“, gekleidet in einem Pinguinkostüm.
So far so good? Dann steigen wir doch mal etwas tiefer ein. Der Großhändler kauft das Kölsch von der Brauerei für 80 Cent ein und verkauft es wiederum für 1 EUR an die Bierbude. Dabei muss der Großhändler nur für die Differenz zum Einkaufspreis (also für 20 Cent) den Mehrwert versteuern.
Die Bierbude verkauft das Bier schließlich an den Endkonsumenten, den “Jek“ im Pinguinkostüm, welcher dafür 1,50 EUR auf den Tisch legt. Die Bierbude macht somit 50 Cent Gewinn. Die Steuer, die nun hierauf anfallen würde, wären dann knapp 10 Cent.
Somit wird nur der aus dem Produkt geschöpfte Wert vom Fiskus, also vom Staat (als Eigentümer des Staatsvermögens), abgeschöpft. Frei nach dem Motto “Am Ende wird die Ente fett“, versteuert der Endverbraucher nun die gesamte Wertschöpfung - also Steuern auf die 1,50 EUR.
Umsatzsteuer – eine Definition
Wie die Umsatzsteuer schon richtig aussagt, wird hier der Umsatz versteuert. Das heißt, der Großhandel verkauft das Bier an die Bierbude für 1 Euro und muss davon 19 Cent an den Fiskus abführen (aktueller Umsatzsteuersatz von 19 %). Allerdings hat er ja schon Ware für 80 Cent eingekauft und versteuert nun ja den gesamten Wert der Ware inkl. des Einkaufs? Grundsätzlich wäre das unfair gegenüber den nachfolgenden Teilnehmern der Warenkette.
Aus diesem Grund gibt es einen mächtigen Gegenspieler namens Vorsteuer! Die Vorsteuer ist das Äquivalent zur Umsatzsteuer und berechtigt den einkaufenden Unternehmer, die Vorsteuer aus den gekauften Waren wieder geltend zu machen. Die Vorsteuer kann man ziehen, weil sie wie eine Art Gutschrift funktioniert - für die Umsatzsteuer, die man bereits beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen an das Finanzamt gezahlt hat. In unserem Fall ist das die Umsatzsteuer, die der Großhandel beim Einkauf des Biers bei der Brauerei gezahlt hat. Der einkaufende Unternehmer ist in unserem Fall der Großhandel. Dieser ist nun vorsteuerabzugsberechtigt. Die Regelung der Vorsteuer funktioniert also genau wie das System der Mehrwertsteuer, nur „andersherum“ gelöst.
Grundsätzlich sind alle Marktteilnehmer in unserem Beispiel (die Brauerei / der Großhandel / der Budenbesitzer) Unternehmer. Lediglich die Endverbraucher*in stellt keine Unternehmer*in dar. Das ist insofern wichtig, dass Du immer, wenn eine sogenannte “Unternehmer*in“ involviert ist, einige Voraussetzungen prüfen musst, um überhaupt Umsatzsteuer abführen zu dürfen, bzw. jeweils Vorsteuer geltend machen zu können.
Nachfolgend ein kurzer Abriss, der die meisten Fälle im nationalen Umsatzsteuerrecht bei Inlandsumsätzen korrekt abbildet:
Jeder Umsatz wird zunächst erstmal einzeln betrachtet. Dabei ist die Frage zu klären, ob überhaupt Steuern auf den entsprechenden Umsatz anfallen.
In folgenden Fällen fällt stets Umsatzsteuer an:
- Lieferung von Gegenständen und Gütern innerhalb Deutschlands
- Bei der Ausführung von Dienstleistungen innerhalb Deutschlands
Die Frage, die Du dir stellen musst, ist, ob der Umsatz aus dem Inland gekommen ist, es sich um eine Lieferung oder sonstige Leistung handelt, ein Entgelt auf diese erhoben wird etc. In der Praxis ist dies meistens der Fall.
Sind diese Punkte geklärt, wird geprüft, ob der Umsatz vielleicht steuerfrei ist.
In folgenden Fällen ist der Umsatz steuerfrei:
- Bestimmte Leistungen im Gesundheitswesen (meistens kassenärztliche Leistungen)
- Exporte ins Ausland
- Bestimmte Leistungen in Sachen Bildung und Erziehung.
Wenn alle vorhergehenden Tatbestände eingetreten sind, ist die Umsatzsteuer entsprechend abzuführen.
Nun bleibt die Frage, wie hoch deine Bemessungsgrundlage zur Abfuhr der Umsatzsteuer ist. Dies ist der Nettowert deiner Lieferung oder Dienstleistung. Im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung wird diese dann entsprechend fällig zum Zehnten des Folgemonats. Eine Umsatzsteuervoranmeldung ist eine Vorauszahlung, die der Unternehmer für die erbrachten steuerpflichtigen Leistungen oder Lieferungen an das Finanzamt zu berichten und abzuführen hat. Am Ende des Jahres wird eine Jahreserklärung gemacht, bei der noch einmal überprüft wird, ob wirklich alle Umsätze entsprechend korrekt deklariert (angegeben) wurden. Wenn der*die Unternehmer*in noch mehr Zeit benötigt, um alle Unterlagen bis zum Ende des Monats bereitzuhaben, kann er*sie auch eine Dauerfristverlängerung beantragen, die es erlaubt, die Umsatzsteuer erst zwei Monate später, im Folgejahr, abzuführen. Diese Dauerfristverlängerung ist nicht kostenlos. Für diesen „Service“ ist eine Sondervorauszahlung zusätzlich zu den Vorauszahlungen zur Umsatzsteuer zu leisten. Die Vorauszahlung ist dafür zu leisten, damit man einen Monat mehr Zeit hat, seine Umsatzsteuervoranmeldung zu erstellen.
Praxistipp:
Gerade für Anfänger im Steuerrecht ist zunächst einmal die sogenannte Sollversteuerung maßgebend.
Ein Beispiel:
Nehmen wir an, du hast im Monat Januar 10.000 EUR an Nettoumsatz generiert (Rechnungen geschrieben). Sofern du eine steuerpflichtige Leistung oder Lieferung zu einem Steuersatz von 19 % durchgeführt hast, musst du zum 10. des Folgemonats dann 1.900 EUR abführen. Diese Annahme der 1.900 EUR wurde getroffen, wenn deine Umsätze den 19 % Steuersatz unterlegen haben.
Wenn du das Geld aber noch nicht auf dem Konto hast, kann das tatsächlich zu Liquiditätsproblemen führen. Deshalb ist es manchmal ratsam, mit der sogenannten IST-Besteuerung zu starten. Das heißt, du musst nur die Umsatzsteuer auf vereinnahmte Entgelte abführen. Das heißt, du erhältst das Geld auf deinem Bankkonto und dann musst du es erst im Folgemonat abführen. Dies ist ein wichtiger Tipp für alle, die gerade mit ihrem Unternehmen starten wollen.
Die Kleinunternehmensregelung
Unter den Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung fällt keine Umsatzsteuer an. Es versteht sich, dass auch ein Abzug der Vorsteuer entsprechend nicht zulässig ist. Gerade für Unternehmen, die gerade am Anfang ihrer unternehmerischen Tätigkeit stehen, ergibt das Sinn.
Du kannst die Kleinunternehmerregelung beantragen, wenn dein Umsatz im vorangegangenen Geschäftsjahr die 22.000 EUR und im aktuellen Geschäftsjahr die 50.000 EUR nicht übersteigt.
Achtung hier: Nur weil du durch eventuelle Regeln im Rahmen der Umsatzsteuer vom Ausweis der Umsatzsteuer befreit bist (Kleinunternehmerregelung) - so heißt es nicht, dass du keine Steuern zahlen musst! Deshalb immer Rücksprache mit dem Steuerberater des Vertrauens halten.
Praxistipp
Wenn du ein Gewerbe eröffnest, erhältst du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. In diesem wird abgefragt, ob die Voraussetzungen einer Kleinunternehmereigenschaft vorliegen (Abfrage nach der Höhe der Umsätze). Wenn du dich für die Kleinunternehmerregelung entscheidest, kannst du dies hier auswählen. Der große Vorteil an der Regelung ist, dass gerade bei kleinen Umsätzen die ganze Bürokratie nicht auf deinen Schultern lastet. Die Abfuhr der Umsatzsteuer erfolgt so in zunächst kurzfristigen Perioden.
Aber Achtung: Die Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung ist ein großes Thema mit viel fehleranfälligem Potenzial, sofern man nicht in der Materie geschult ist.
Ganz wichtig: Achte auch während der Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung darauf, die Umsatzsteuer IMMER auf allen Rechnungen auszuweisen. Solltest du KEINE Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen, führt das rechtlich dazu, dass du trotz der Inanspruchnahme der Regelung zur Abfuhr der Umsatzsteuer verpflichtet bist.
Tools und weiteres Vorgehen
Außerdem ist es essenziell, sich Rechnungsprogramme anzuschaffen, die dich vollumfänglich bei der korrekten Ausstellung einer Rechnung, wie auch bei der korrekten Vorbereitung der Eingangsrechnungen für den Steuerberater und oder zur Deklaration unterstützen können. Dafür geben wir dir gerne einen passenden Software-Guide an die Hand, der sich ausgiebig mit dem aktuellen Software-Markt der Rechnungsprogramme und den Vor- und Nachteilen der einzelnen Tools auseinandersetzt. Hier werden beispielsweise wirklich gute Tools näher beleuchtet, wie zum Beispiel:
Die meisten Tools haben gerade für den „Umsatzsteuer-Dschungel“ Leitplanken, die dir helfen, ordnungsgemäße Rechnungen zu erstellen, die sauber beim Finanzamt im Falle einer Prüfung durchgehen und dafür sorgen, dass keine lästigen Nachfragen von deinen Kunden kommen. Bei manchen Programmen kannst du sogar Umsatzsteuervoranmeldungen direkt erstellen.
Fazit - von der Theorie in die Praxis:
Umsatzsteuer ist ein spannendes Feld in der Theorie, aber genau so mit Unsicherheiten in der Praxis gespickt. Kümmere dich frühzeitig, sofern Du Umsatzsteuer abführen willst oder musst, um eine*n qualifizierte*n Steuerberater*in, der*die dich unterstützen kann. Denn: Bei diesem Thema ist eine hohe Fehleranfälligkeit gegeben und ein zweiter Blick kann hier nie schaden!