Rechtstexte für Onlineshops: So vermeidest du Abmahnungen

Pia Heßler 16.7.2023

Onlineshops müssen einige Rechtstexte beinhalten – wir verraten dir, wie du diese konform und preiswert erstellst und aktuell hältst

Wer Produkte oder Dienstleistungen über einen Onlineshop bzw. Marktplatz wie Salesforce Commerce Cloud

anbieten möchte, muss sich zwangsläufig mit den gesetzlichen Vorgaben befassen. Andernfalls drohen kostspielige Abmahnungen. 

Wer annimmt, Onlineshops sind ein reines B2C-Geschäft, wird überrascht sein: Laut Statista wird bereits ein Viertel des Umsatzes im B2B-E-Commerce online über Webseiten, B2B-Shops und Marktplätze generiert. Unsere Onlineshop-Checkliste bereitet dich optimal auf die Erstellung und Pflege deines B2C- oder B2B-Onlineshops vor. Auf einen besonders wichtigen Punkt der Checkliste gehen wir in diesem Artikel im Detail ein: die Rechtstexte in deinem Onlineshop.

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Was sind Rechtstexte für Onlineshops?

Unter dem Ausdruck Rechtstexte für Onlineshops versteht man alle rechtlich erforderlichen Informationen eines Onlineshops, die der Gesetzgeber vorgibt. Dazu zählen nicht nur „echte Texte“, sondern auch Links und einzelne Sätze, die ganz bestimmte Funktionen erfüllen. Ein Beispiel, das dir mit Sicherheit ein Begriff ist: das Impressum. Das ist dieser kleine Linktext ganz unten, über den man zum exakten und vollständigen Firmennamen gelangt. Für Nutzer*innen erscheint dieser Punkt vielleicht nicht allzu wichtig, für den Gesetzgeber allerdings schon. 

Welche Rechtstexte benötigen Onlineshops?

Es gibt eine Reihe von Rechtstexten, die ein rechtskonformer Onlineshop haben muss. Zu den bekanntesten zählen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (§ 305 Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag, BGB)

Rechtstexte für Onlineshops AGB.png

Quelle: OMR

Die AGB sind eine Art Vertrag. Sie beinhalten sämtliche Vertragsbestimmungen und werden einmal formuliert. Diese gelten für alle Kundinnen und Kunden und Produkte bzw. Dienstleistungen. Sie ersparen Unternehmen viel Zeit und Geld, indem sie individuelle Kaufverträge zwischen Onlineshops und Kaufenden ersetzen. Eine Bestellung ohne Zustimmung der AGB des Onlineshops ist nicht möglich. In der Regel müssen Besteller*innen während des Bestellverfahrens einen entsprechenden Haken setzen. 

Eine exakte Vorgabe, wie die Bedingungen aus rechtlicher Sicht aussehen müssen (z. B. Form oder Umfang), gibt es nicht. Lediglich festgelegte Themen müssen darin behandelt werden. Werden zusätzlich individuelle Vertragsbedingungen zwischen einzelnen Kundinnen und Kunden und dem Unternehmen ausgehandelt, so überwiegen diese. Verkäufer*innen haben viel Gestaltungsspielraum, doch schlecht formulierte AGB können von Kundinnen und Kunden, Wettbewerber*innen, Verbraucherzentralen und Rechtsanwält*innen abgemahnt werden.

Inhalte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen decken u. a. diese Informationspflichten nach § 312d BGB, Art. 246a EGBGB ab:

  • Kundeninformationen
  • Zahlungs- und Versandbedingungen
  • Haftungsbeschränkungen 

2. Datenschutzerklärung (Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG))

Rechtstexte für Onlineshops Datenschutzerklärung.png

Quelle: OMR

Durch die Sammlung persönlicher Daten ist ein neues Business entstanden. Deshalb verlangt die Datenschutzverordnung von Onlineshops, dass sie Kaufende über ihre Rechte informieren und ihnen Auskunft über die Datenverarbeitung erteilen. Die Datenschutzerklärung soll uneingeschränkt offenlegen, welche Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Das bezieht sich nicht nur auf den Shop selbst, sondern auch auf alle Dritten, die mit den Daten in Berührung kommen (z. B. verwendete Tools und Google).

Inhalte der Datenschutzerklärung:

  • Verantwortliche und (behördliche) Datenschutzbeauftragte
  • Datenverarbeitung beim Besuch der Webseite vom Umgang mit IP-Adressen über Cookies bis zu eingesetzten Web-Analytics-Softwares
  • Eingaben und Anfragen

3. Widerrufsbelehrung (§ 356 Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen, BGB)

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Quelle: OMR

Ein weiterer Pflichtteil ist die Widerrufsbelehrung inklusive Muster oder Onlineformular, um den Kauf zu entkräften. Ob man Produkte oder Dienstleistungen online anbietet, spielt keine Rolle. In beiden Fällen müssen Verbraucher*innen über ihr Recht, den Kauf zu widerrufen (Widerrufsrecht), aufgeklärt werden. Ganz konkret geht es darum, Ware retournieren zu können. Das Widerrufsrecht gilt für alle Verträge, die Vertragsparteien außerhalb von Geschäftsräumen oder im Zuge von Fernabsatzverträgen (z. B. über Onlineshops oder per Telefon) abschließen.

Verbraucher*innen sind laut § 13 BGB natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der nicht einer gewerblichen oder einer selbstständigen, beruflichen Tätigkeit dient.

Als Verbraucher*in gelten nur Personen, die Produkte oder Dienstleistungen zur persönlichen Nutzung kaufen. Diese werden vom Gesetzgeber stärker geschützt. Übrigens nicht nur in puncto Widerruf. Es gibt eine ganze Reihe von deutschen und europäischen Regeln im B2C-Bereich, die Beteiligte schützen sollen: Die Widerrufsbelehrung schützt sowohl Käufer*innen als auch Onlineshop-Betreiber*innen gleichermaßen. Für Geschäfte zwischen zwei Unternehmen gelten andere Regeln.

Es gibt nur wenige Ausnahmen, dazu zählen:

  • Verderbliche Waren wie Lebensmittel und Getränke
  • Individuell angefertigte Waren
  • Einzellieferungen von Zeitungen und Zeitschriften (Achtung: keine Abos)

Die Widerrufsbelehrung muss vor oder spätestens mit Abschluss des Vertrags schriftlich im Onlineshop angezeigt werden. Sie muss gut sichtbar und leicht verständlich sein. Falls Verbraucher*innen die Belehrung zu spät erhalten, wird die Frist laut § 355 BGB verschoben: Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zugang zur Widerrufsbelehrung in Textform, nicht aber vor dem Erhalt der Ware bzw. der Dienstleistung.

Inhalt und Gestaltung einer Widerrufsbelehrung:

  • 14-tägiges Widerrufsrecht (Nutzung einer Textkonstellation der gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung schützt vor Abmahnungen, Art. 246 a § 1 Abs. 2 S. 2 EGBGB)
  • Deutlich erkennbare und schriftliche Widerrufsbelehrung (am besten als eigenes Dokument, aber auch als Teil der AGB, als sprechender Link oder per Mail erlaubt)
  • Firmenname und Adresse
  • Beginn der Widerrufsfrist
  • Hinweis, dass Widerruf keine Angabe von Gründen bedarf
  • Hinweis über erlaubte Formen (z. B. E-Mail oder Rücksendung der Ware)
  • Widerrufsformular oder Widerrufsmuster

4. Zahlungs- und Versandbedingungen

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Quelle: OMR

Den Besteller*innen muss klar sein, dass sie sich durch die Bestellung zur Zahlung verpflichten. Onlineshops müssen das eindeutig und unmissverständlich formulieren (z. B. mit dem Button „zahlungspflichtig bestellen“). Ebenso müssen der Zeitpunkt und die Art der Zahlung definiert werden. Laut § 312i Absatz 1 BGB müssen etwaige Lieferbeschränkungen und akzeptierte Zahlungsmittel spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs genannt werden.

Eine Kennzeichnung wie „bald verfügbar“, ohne den Bestellvorgang einzufrieren, ist nicht erlaubt. Viele Unternehmen bieten ihren Kundinnen und Kunden daher an, Produkte vorzubestellen oder zum gegebenen Zeitpunkt eine Verfügbarkeitsnachricht zu erhalten.

Fragen, die Zahlungs- und Versandbedingungen beantworten sollten:

  • Akzeptierte Zahlungsarten
  • Ggf. anfallende Kosten und Beschränkungen für einzelne Zahlungsmittel
  • Ggf. gesetzlich vorgeschriebene Informationen (z. B. beim Ratenkauf)
  • Liefergebiet
  • Versandarten
  • Versandkosten
  • Ggf. Versandrabatte und Konditionen
  • Lieferzeiten (ein Zeitraum wie „3 bis 5 Werktage“ ist ausreichend)

5. Impressum (Telemediengesetz (TMG))

Rechtstexte für Onlineshops Impressum.png

Quelle: OMR

Im Impressum können alle Webseitenbesucher*innen lesen, wer den Onlineshop betreibt. Auf den ersten Blick handelt es sich bloß um einen Namen und eine Adresse. Doch das Impressum sagt aus, wer für die Qualität und die Sicherheit der angebotenen Produkte oder Dienstleistungen verantwortlich ist. Verbraucher*innen können anhand dieser Daten die Seriosität des Onlineshops überprüfen.

Inhalt eines Impressums:

  • Name
  • Anschrift
  • Rechtsform 
  • Kontaktperson
  • Ggf. Umsatzsteuer- oder Wirtschaftssteuer-Identifikationsnummer
  • Ggf. Hinweise zur Streitbeilegung oder berufsspezifische Pflichtinformationen

6. OS-Link (EU-Verordnung Nr. 524/2013)

Alle Unternehmen, die innerhalb der EU Waren und Dienstleistungen anbieten, haben die Pflicht, einen OS-Link in ihren Shop zu integrieren. Wo genau das passieren sollte, ist nicht vorgegeben. Wichtig ist nur, dass der Link leicht zugänglich ist. Der OS-Link führt zu einer OS-Plattform („Online-Streitbeilegungs-Plattform“). Seit 2016 können Verbraucher*innen über dieses EU-Portal Beschwerden einreichen. Durch diese Plattform soll eine außergerichtliche Einigung zwischen Unternehmen und Verbraucher*innen erzielt werden (auch alternative Streitbeilegung genannt).

Es handelt sich hierbei um eine Informationspflicht bzw. ein Informationsrecht (Artikel 14 der ODR-Verordnung). Das bedeutet, Unternehmen sind zwar verpflichtet, auf dieses Angebot hinzuweisen, allerdings sind weder Verbraucher*innen noch Onlineshops verpflichtet, davon Gebrauch zu machen. 

7. Cookie Banner (TTDSG, DSGVO & ePrivacy-Richtlinie)

Rechtstexte für Onlineshops Coockies.png

Quelle: OMR

Webseitenbesucher*innen müssen drei Optionen haben: Cookies leicht akzeptieren, anpassen oder ablehnen. Alle drei Funktionen müssen per Klick auf den entsprechenden Button erfolgen können.

8. Sonstige Besonderheiten

Es gibt zahlreiche spezifische Anforderungen, die Onlineshops je nach Art der Ware bzw. Dienstleistung erfüllen müssen. In diesem Artikel betrachten wir die Rechtstexte für Onlineshops holistisch. Auf dich könnten ergänzend produktbezogene Belehrungen (z. B. durch den Verkauf von Batterien, Textilien oder Lebensmitteln) zukommen.


Wer benötigt Rechtstexte im Onlineshop?

Wir fassen uns kurz: alle. Alle Personen, die gewerblich oder zumindest teilweise zu kommerziellen Zwecken im Internet aktiv sind, benötigen Rechtstexte. Somit sind Onlineshops, Blogger*innen, Affiliates, E-Commerce-Plattformen wie z.B. Salesforce Commerce Cloud

, Einzelunternehmer*innen (auch mit Kleinunternehmerregelung) und Lieferservices verpflichtet, konforme Rechtstexte zu verwenden. Diese betreffen übrigens nicht nur Webseiten, sondern auch E-Mail-Signaturen und den Social Media-Auftritt.


Was müssen Rechtstexte für Onlineshops enthalten?

Rechtstexte für Onlineshops bestehen aus bestimmten Pflichtteilen und Bereichen, die Betreiber*innen mehr oder weniger frei gestalten können. Was die Rechtstexte in deinem Onlineshop enthalten müssen, hängt von deinem Shop ab. Sie müssen stets gesetzeskonform und aktuell sein, um Abmahnungen zu vermeiden und um die Transparenz zu erhöhen. Dies wiederum schafft Vertrauen und stärkt deine Kundenbindung.


In welcher Sprache müssen Onlineshop-Rechtstexte sein?

Die wichtigere Frage ist: Welches Recht gilt für deinen Onlineshop? Grundsätzlich gilt nach Art. 28 EGBGB: Ein Vertrag unterliegt dem Recht seiner engsten Verbindungen und des Hauptsitzes. Falls dein Shop überwiegend internationale Zielgruppen anspricht, solltest du die Rechtstexte in die jeweiligen Sprachen übersetzen. Allein die Erreichbarkeit deiner Webseite aus anderen Ländern oder die Versandoption ins Ausland verpflichtet dich nicht, deine Rechtstexte in anderen Sprachen auszuweisen.

Beispiel 1: deutscher Onlineshop mit deutschen Kundinnen und Kunden

Betreibst du einen deutschen Onlineshop für eine deutsche Zielgruppe mit einer deutschen Domain? Dann sind deutsche Rechtstexte vollkommen ausreichend. 

Beispiel 2: Vertrieb über Amazon.it

Richtet sich dein Onlineshop speziell an ausländische Kaufende (z. B. durch die Nutzung ausländischer Plattformen, die Wahl einer ausländischen Domain und Sprache im Onlineshop), dann musst du dich mit den entsprechenden Übersetzungen und den dort geltenden Gesetzen beschäftigen.


Wie sehen klassische Rechtstexte für Onlineshops aus?

Für die Gestaltung deiner Rechtstexte gibt es meist keine gesetzlichen Vorgaben. Es geht viel mehr darum, welche inhaltlichen Themen du abdecken musst. Teilweise wird dein Gestaltungsspielraum durch Formulierungen wie „spätestens im Bestellvorgang“ oder „leicht verständlich“ eingeschränkt. Vieles kannst du allerdings selbst entscheiden. Mehr Informationen dazu findest du oben in den einzelnen Abschnitten.

Was passiert, wenn Rechtstexte in deinem Onlineshop fehlerhaft sind oder gänzlich fehlen?

Es kann schnell teuer werden, wenn deine Rechtstexte fehler- oder lückenhaft sind. Selbst wenn du dich zum Start deines Business sorgfältig mit den Rechtstexten auseinandergesetzt hast, kann es zu Abmahnungen kommen. Die geltenden Gesetze ändern sich ständig und neue können hinzukommen. Es wird leider immer komplizierter, konform zu sein. Rechtstexte können (z. B. aufgrund des Datenschutzes, der Verbraucherrechte, der Wettbewerbsnormen, des geistigen Eigentums oder des Markenrechts) ihre Gültigkeit verlieren.

Abmahngründe können sein:

  • Veraltete Rechtstexte
  • Unzulässige Klauseln
  • Lückenhafte Rechtstexte

Dies wäre ein klassischer Fall: Erst kommt aus dem Nichts ein Brief von einem Anwalt oder einer Anwältin. Dieser beinhaltet ein Anschreiben, das das Fehlverhalten erklärt, und einen Hinweis, dass die Kosten sinken, wenn man sofort bezahlt. Daneben befindet sich im Umschlag eine Rechnung und eine Unterlassungserklärung. Mit der Unterlassungserklärung kann man sich verpflichten, die Fehler unverzüglich zu beseitigen. Einige Anwältinnen und Anwälte verdienen inzwischen ihren Lebensunterhalt damit. Man spricht vom Abmahngeschäft oder der Abmahnindustrie. 


Was kosten abmahnsichere Rechtstexte für Onlineshops?

Der Preis für deine Rechtstexte hängt von der Erstellung ab. Du kannst kostenlose Tools nutzen oder einen minimalen Stundensatz von 250 Euro bzw. Pauschalen von mindestens 3.000 Euro für AGB und Datenschutzerklärungen bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zahlen.

Kostenlose Rechtstexte können Sinn machen, wenn man noch ganz am Anfang steht. Du solltest dir aber bewusst sein, welche Kosten durch Abmahnungen auf dich zukommen können. Auf der sicheren Seite bist du mit einem kostenpflichtigen Tool. Diese Softwares können mit statischen und dynamischen Generatoren ausgestattet sein.


Wie und wo können Rechtstexte erstellt werden?

Kostenlose und kostenpflichtige Tools sowie IT-Rechtsanwältinnen und T-Rechtsanwälte können Rechtstexte für deinen Onlineshop erstellen, wobei auch diese in der Regel auf sogenannte Legal-Tech-Lösungen zurückgreifen.

Es gibt zahlreiche Tools, die du für die Erstellung von Rechtstexten verwenden kannst. Mit einem Consent-Management-Tool kannst du z. B. die Cookie-Verwaltung automatisieren. Mit E-Commerce-Anbieter*innen und Shopsystemen hast du in der Regel alle Rechtstexte unter einem Hut.

Sie haben üblicherweise:

  • Statische oder dynamische Generatoren für internationale Rechtstexte
  • Schnittstellen zu Shopsystemen (z. B. Shopify) und Verkaufsplattformen (z. B. Amazon)
  • Plugins, die sich bei neuen Urteilen und Gesetzesänderungen automatisch aktualisieren
  • Rechtsscanner, die Internetseiten auf Abmahngründe und aktive Webdienste oder Domains regelmäßig überprüfen

Das sind aktuell die beliebtesten Tools der Kategorie E-Commerce-Anbieter & Shopsysteme auf OMR Reviews:

Fazit: Eine passende Software ist unser Preis-Leistungs-Sieger

Fakt ist, deine Rechtstexte müssen abmahnsicher sein. Deswegen musst du immer auf dem Laufenden sein und darfst keine relevante Gesetzesänderung bzw. Urteilssprechung verpassen. Wenn du diese Hürde gerne abgeben möchtest, ohne ein kleines Vermögen dafür zu zahlen, solltest du dich mit den Softwares auf OMR Reviews beschäftigen. Schau dir die Nutzerbewertungen und Produktbeschreibungen an. Die passende Lösung für dich ist bestimmt dabei!

Pia Heßler
Autor*In
Pia Heßler

Pia war mehr als 10 Jahre im Vertrieb und Marketing verschiedenster Unternehmen aktiv. Danach gründete sie ihr eigenes Unternehmen und betreibt dieses zusammen mit ihrer Geschäftspartnerin.

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