Influencer und Steuern: Wann muss ich was zahlen? 

Wir zeigen dir in diesem Artikel, auf welche steuerlichen Pflichten du als Influencer unbedingt achten solltest

Eine hauptberufliche Tätigkeit als Influencer ist heute für sehr viele Social-Media-Fans ein echter Lebenstraum. Schließlich bist du als Influencer sehr flexibel in deiner Alltagsgestaltung, kannst jederzeit reisen und von überall aus arbeiten. Und nicht nur das: Du verdienst dein Einkommen damit, deinen Leidenschaften und Interessen nachzugehen, Hobbys zu pflegen und diese dann auf den Social-Media-Kanälen mit deiner Community zu teilen. Ob es sich um Themen wie Mode, Reisen, Fitness, Rezepte oder auch Nachhaltigkeit handelt: Als Influencer kannst du durch authentische Erfahrungsberichte in der Regel schnell eine treue Anhängerschaft aufbauen und infolgedessen für deine Nische lukrative Markenpartnerschaften an Land ziehen. 

Oftmals täuscht das Bild eines erfüllten, spannenden und (sorgen-)freien Lebens aber über die Tatsache hinweg, dass das Influencer-Dasein genauso Verpflichtungen mit sich bringt. Dazu gehören etwa – wie für andere Unternehmer*innen und Selbstständige auch – rechtliche und steuerliche Themen, deren Vernachlässigung drastische Folgen nach sich ziehen kann. Du möchtest Influencer werden oder hast sogar schon die ersten Schritte getan? Wir haben die wichtigsten steuerlichen Tipps für dich!

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Selbstständig als Influencer

Der Beruf des Influencers wurde lange Zeit eher belächelt, kaum als wirklicher Beruf anerkannt. Mittlerweile ist er in unserer immer digitaler werdenden Gesellschaft angekommen und illustriert wie kein anderer die Besonderheiten einer modernen Art der Selbstständigkeit. Dazu gehören sowohl sehr viele Freiheiten, etwa die unabhängige Gestaltung von Arbeitszeit und -Ort, aber auch Verpflichtungen, etwa rechtliche Themen oder die Beschäftigung mit Fragen, welche Steuern Influencer wann zahlen müssen. 

Die steuerliche Einordnung: Freiberufler*in oder Gewerbetreibende*r?

Die facettenreiche Tätigkeit von Influencern wirft Fragen hinsichtlich ihrer rechtlichen Klassifizierung auf, da sie Aspekte von Freiberuflichkeit und unternehmerischer Aktivität vereint. Die künstlerische Kreativität, die freiberufliche Bildung und Beratung sowie die unternehmerische Kooperation sind Aspekte, die je nach den individuellen Umständen eines Influencers eine Rolle spielen können. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass du dir als Influencer der steuerlichen Implikationen bewusst bist und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch nimmst, damit du einschätzen kannst, welche der folgenden Klassifizierungen auf dich zutrifft. 

1. Freiberufliche Einordnung: Künstlerische Tätigkeit, Bildung, Beratung und mehr⁠⁠

Ein zentrales Merkmal der freiberuflichen Tätigkeit ist die Ausübung von 

  • Wissenschaftlicher
  • Künstlerischer
  • Schriftstellerischer
  • Unterrichtende
  • Erzieherischer Tätigkeit

⁠Hier kommt der Bildungs- und Beratungsaspekt ins Spiel: Einige Influencer nutzen ihre Plattform, um Wissen zu vermitteln, Ratschläge zu erteilen oder ihre Follower in spezifischen Bereichen zu schulen. Dies kann durchaus als freiberufliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes angesehen werden – solange kein Warenaustausch stattfindet. Die Bestimmung der Freiberuflichkeit setzt voraus, dass die Tätigkeit regelmäßig, nachhaltig und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird. Treffen diese Merkmale auf dich zu, bist du in der Regel auch nicht gewerbesteuerpflichtig. Damit du das besser einordnen kannst: Auch Ärzt*innen, Architekt*innen, Steuerberater*innen oder Journalist*innen zählen üblicherweise zu den Freiberufler*innen

2. Gewerbetreibende: Kooperationen und wirtschaftliche Tätigkeit

Da viele Influencer aber häufiger – vor allem mit wachsender Bekanntheit – bestimmte Artikel bewerben und teilweise eigene Produkte vermarkten und verkaufen, werden sie eher den Gewerbetreibenden zugeordnet und müssen gemäß Gewerbeordnung (GewO) 

  1. den Gewerbeschein beim jeweils zuständigen Amt beantragen
  2. Gewerbesteuer an das Finanzamt entrichten

Die Zusammenarbeit mit Marken, Produktherstellern und Dienstleistungsanbietern ist ein wesentlicher Bestandteil vieler Influencer-Strategien. Hierbei wird nicht nur die Reichweite der Influencer genutzt, sondern es findet auch eine kommerzielle Transaktion statt. Die wiederholte und systematische Zusammenarbeit mit Unternehmen stellt damit eine unternehmerische Aktivität dar.

Influencer Steuern: Wann muss ich was zahlen?

Auch wenn am Anfang deiner Karriere als Influencer keine oder nur kleine Einnahmen hereinkommen, solltest du aus steuerlicher Perspektive frühzeitig handeln. Zwar besteht in Deutschland eine Einkommensgrenze, bis zu der die Steuerpflicht ausgesetzt ist, trotzdem muss das Finanzamt über sämtliche Einnahmen und Ausgaben informiert sein, sofern eine gewerbliche Tätigkeit damit verbunden ist. 

1. Gewerbeanmeldung und Einkommenssteuer 

Die Einkommenssteuer ist für dich als Influencer vermutlich das erste wichtige Thema im Bereich Steuern und Selbstständigkeit. Egal, ob du Produkte bewirbst, gesponserte Beiträge veröffentlichst oder über Affiliate-Marketing Einnahmen erzielst: All diese Einkünfte sind in der Regel steuerpflichtig und damit an das Finanzamt zu melden.

2. Einnahmen und Ausgaben korrekt erfassen und dokumentieren

Eines der wohl unbeliebtesten Themen im Dasein eines jeden Selbstständigen ist die akkurate Buchführung. Sämtliche Einnahmen und Ausgaben müssen korrekt erfasst und dokumentiert werden. Dazu gehören nicht nur die Einnahmen aus Kooperationen und gesponserten Beiträgen, sondern auch Ausgaben für Equipment, Reisen, Büromaterialien und mehr. Diese Ausgaben können oft von den Einnahmen abgezogen werden und mindern somit deine steuerliche Belastung.

  • Betriebseinnahmen:
    ⁠⁠Betriebseinnahmen sind die Geld- und Sachleistungen, die ein Unternehmen im Rahmen seiner betrieblichen Tätigkeit erwirtschaftet. Das umfasst alle Einnahmen, die aus dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen resultieren. Dazu gehören beispielsweise Umsatzerlöse, Provisionen, Mieteinnahmen, Zinseinnahmen aus betrieblichen Anlagen usw.
  • Betriebsausgaben:
    ⁠⁠Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die ein Unternehmen zur Erzielung seiner Betriebseinnahmen tätigt. Das sind die Kosten, die bei der Führung des Geschäftsbetriebs anfallen. Dazu gehören beispielsweise Materialkosten, Personalkosten, Miet- und Leasingkosten, Versicherungsprämien, Marketingausgaben, Abschreibungen auf Anlagevermögen usw. 

    ⁠Speziell als Influencer kannst du davon in der Regel die folgenden Ausgaben steuerlich geltend machen: 
    • Equipment, das für deine Tätigkeit von Bedeutung ist: etwa Beautyprodukte oder Fitnessgeräte
    • Reisen
    • Büromaterialien
    • Weiterbildungen und Workshops

Ausgaben mindern dein steuerpflichtiges Einkommen und können deine Steuerlast reduzieren. Achte aber immer darauf, was genau auch wirklich relevant für deine Tätigkeit ist. Auch hier ist es sinnvoll, Beratung in Anspruch zu nehmen, um zusätzlichen Aufwand zu vermeiden und keine großen Investitionen zu tätigen, auf deren Kosten du dann eventuell doch vollständig sitzen bleibst. 

Die sorgfältige Dokumentation von Einnahmen und Ausgaben ist nicht nur für die korrekte Steuererklärung wichtig, sondern auch für mögliche Nachfragen seitens des Finanzamtes. Es empfiehlt sich daher, ein separates Geschäftskonto zu führen und alle relevanten Belege aufzubewahren.

3. Umsatzsteuer beachten

Die Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, ist ein weiteres wichtiges steuerliches Thema für Influencer. Diese wird auf den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen erhoben. Wenn du Produkte verkaufst, sei es durch eigene Merchandise-Produkte oder Affiliate-Links, kann es sein, dass diese umsatzsteuerpflichtig sind. Du fragst dich, wovon das abhängt?

Die Umsatzsteuerpflicht richtet sich nach verschiedenen Faktoren, etwa der Höhe deiner Einnahmen. In Deutschland besteht eine Regelung für Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG (Umsatzsteuergesetz). Wenn ein*e Unternehmer*in im Vorjahr und voraussichtlich im laufenden Jahr nicht mehr als 22.000 € Umsatz erwirtschaftet und zudem im Vorjahr und im laufenden Jahr den Gesamtumsatz 50.000 € nicht übersteigt, kann er die Umsatzsteuerbefreiung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass Kleinunternehmer*innen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und auch keine Vorsteuer abziehen dürfen. Sie sind von der Umsatzsteuer befreit. Lasse dich dazu idealerweise im Vorfeld fachkundig beraten. Die Kleinunternehmerregelung hat viele Vorteile, aber auch einige Aspekte, die dir ein*e Steuerberater*in anschaulich erklären kann.

4. Krankenversicherung und Sozialversicherung nicht vergessen

Wichtige Aspekte der Selbstständigkeit, die viele Influencer anfangs übersehen, sind die Kranken- und Sozialversicherung. Als selbstständige Person musst du dich, sofern du keine weitere hauptberufliche Tätigkeit in einem Anstellungsverhältnis hast, selbst um deine Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge kümmern. Auch die Rentenversicherung solltest du dabei bedenken. Schließlich besitzt du als Selbstständige*r kein so umfangreiches Sicherheitsnetz wie beispielsweise ein*e Angestellte*r. Wirst du also krank oder (vorübergehend) arbeitsunfähig, ist es wichtig, vorgesorgt zu haben. 

5. Gratisprodukte: Was gilt bei kostenlosen Dienstleistungen, Hotelübernachtungen und Co.?

Influencer, die von Unternehmen kostenlos Produkte erhalten oder Dienstleistungen wie Hotelübernachtungen zur Verfügung gestellt bekommen, um auf ihren Plattformen hierfür Werbung zu machen, müssen grundsätzlich den Wert dieser erhaltenen Waren oder Dienstleistungen als Betriebseinnahme verbuchen. 

Nutzt du diese Gegenstände ausschließlich für geschäftliche Zwecke, gilt, dass Betriebsausgaben in Höhe des Werts der kostenlosen Ware oder Dienstleistung steuerlich geltend gemacht werden können. Das kann entweder durch einen Sofortabzug für geringwertige Wirtschaftsgüter oder durch eine Abschreibung über die Nutzungsdauer erfolgen.

Nutzt du als Influencer die Waren oder Dienstleistungen hingegen rein privat, musst du sie als eine gewinnerhöhende Entnahme versteuern.

Um Schwierigkeiten bei der Ermittlung des Werts einer kostenlos zur Verfügung gestellten Dienstleistung oder eines Produkts und seiner Verwendung (geschäftlich oder privat) zu vermeiden, empfiehlt es sich, sämtliche relevanten Informationen eines Jahres tabellarisch festzuhalten.

Tipp: Weder Betriebseinnahmen noch Betriebsausgaben müssen erfasst werden, wenn eine Brand oder ein Unternehmen Waren oder Dienstleistungen kostenlos zur Verfügung stellt und dazu eine Bescheinigung vorlegt, in der erklärt wird, dass die Steuern pauschal nach § 37b EStG für den/die Influencerin übernommen wurden. Du solltest es daher als Influencer immer anstreben, mit dem Unternehmen die Vereinbarung zur Übernahme der Pauschalsteuer zu treffen. Sofern du nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällst, musst du dann zwar trotzdem Umsatzsteuer entrichten, diese Möglichkeit kann aber deutlich positive einkommensteuerliche Auswirkungen haben. 

Was droht strafrechtlich bei Fehlern? 

Wenn du es als Influencer versäumst, deine Einnahmen korrekt anzugeben oder Steuern darauf zu entrichten, können, je nach Schwere des Falls, verschiedene unschöne Konsequenzen auf dich zukommen.

  • Steuerhinterziehung: Wenn du als Influencer vorsätzlich falsche Angaben über deine Einnahmen machst oder versuchst, diese Einnahmen zu verschleiern, um weniger Steuern zu zahlen, kann dies als Steuerhinterziehung gewertet werden. In der Folge können Geld- und sogar Freiheitsstrafen auf dich zukommen.
  • Betrug: Begehst du als Influencer bewusst betrügerische Handlungen, um Steuern zu umgehen, kann dies als Betrug angesehen werden. Dies könnte zu strafrechtlichen Anklagen und möglicherweise Gefängnisstrafen führen.
  • Geldbußen und Zinsen: Wenn Steuern nicht rechtzeitig gezahlt werden, können Geldbußen und Zinsen anfallen. Diese können die Steuerschuld erheblich erhöhen und schmerzen daher in erster Linie finanziell.
  • Beschlagnahme von Vermögenswerten: Hast du bereits einige Steuerschulden angehäuft, können Steuerbehörden in manchen Fällen deine Vermögenswerte beschlagnahmen, um die offene Schuld auszugleichen. 
  • Rufschädigung: Neben den rechtlichen Konsequenzen kann die öffentliche Enthüllung von steuerlichen Unregelmäßigkeiten deinen Ruf als Influencer ernsthaft schädigen und zu einem Verlust deiner Glaubwürdigkeit führen.


Um strafrechtlichen Problemen im Zusammenhang mit Steuern vorzubeugen, sind die folgenden Tipps sicher hilfreich für dich:

  1. Korrekte Dokumentation:
    ⁠⁠Die sorgfältige Aufzeichnung aller Einnahmen und Ausgaben ist für dich Pflicht, um eine korrekte Steuererklärung zu gewährleisten und zusätzliche Arbeit zu vermeiden.
  2. Zeitnahe Einhaltung von Fristen: 
    ⁠⁠Steuerliche Fristen einzuhalten, fällt vielen Selbstständigen schwer. Um Geldbußen und Zinsen zu vermeiden, solltest du darauf aber unbedingt achten, auch wenn das Thema Steuern nicht zu deinen liebsten Beschäftigungen als Influencer gehört. 
  3. Transparente Kommunikation: 
    ⁠⁠Kommt es zu Unstimmigkeiten in deinen Unterlagen, solltest du unbedingt schnell und offen mit den Steuerbehörden kommunizieren und kooperieren, um eventuelle Missverständnisse frühzeitig aus dem Weg zu räumen. 
  4. Professionelle Beratung: 
    ⁠⁠Steuerliche Beratung und Betreuung kann dir gerade in der Anfangsphase sehr viel Arbeit abnehmen, dich immens entlasten und dir den Rücken für die schönen Dinge, deine Kreativität, Ideen und Projekte freihalten. Du solltest dich deshalb unbedingt damit auseinandersetzen, dir hier Unterstützung zu suchen, da du so auch finanzielle und rechtliche Fallen umgehen kannst. 

Fazit

Das Leben als Influencer bietet zweifellos viele Chancen und Freiheiten, birgt aber auch eine Vielzahl von Pflichten und Herausforderungen. Um böse Überraschungen in finanzieller Hinsicht zu vermeiden, solltest du dich unbedingt frühzeitig mit dem Thema Steuern auseinanderzusetzen oder dir fachkundige Unterstützung suchen.

Von der Einkommens- und Umsatzsteuer über die korrekte Erfassung von Einnahmen und Ausgaben bis hin zur Kranken- und Sozialversicherung – all diese Faktoren musst du im Auge behalten, um dir und deinem Business grundlegend den Weg zu ebnen. Du solltest dich übrigens auf keinen Fall aus falschem Stolz oder reiner Sparsamkeit davor scheuen, dich steuerlich beraten und betreuen zu lassen. Kosten, die dir dafür entstehen, kannst du teilweise steuerlich geltend machen, deine steuerlichen Angelegenheiten sind dann außerdem in besten Händen. Du sparst dadurch sehr viel Zeit, die du sicherlich besser in deine Ideen, deine Kreativität und das Wachstum deiner Community investieren kannst.

Alexandra Irrgang
Autor*In
Alexandra Irrgang

Alexandra Irrgang ist bei der eology GmbH als Outreach-Managerin in der Online-PR tätig. Ihre Aufgabe und Leidenschaft ist es, hochwertige und vor allem nutzerorientierte Fachartikel, Blogbeiträge und Pressemitteilungen für spannende Kund*innen online zu bringen.

Ursprünglich aus der Bildungswissenschaft stammend, vereint sie hier ihre Passion für Bildungsthemen und das Schreiben mit einem kundenorientierten und strategischen Vorgehen sowie großem Spaß daran, Lösungen und kreative Möglichkeiten zu finden, um Unternehmen im Internet noch sichtbarer werden zu lassen.

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