RechnungsprogrammeCRMBuchhaltungZeiterfassungOnlineshop BuchhaltungPaymentAngebotssoftwareRechnungsmanagementSteuerKredit- & ForderungsmanagementBuchhaltung für SelbstständigeE-RechnungProjektzeiterfassungSponsored
Elektronische Rechnungen empfangen und archivieren: Was Kleinunternehmer*innen 2026 gesetzlich beachten müssen
Julia Burger9.8.2026
Darauf solltest du als Kleinunternehmer*in beim Empfang und der Archivierung von E-Rechnungen achten
Inhalt
- Kleinunternehmer und die E-Rechnungspflicht: die Rechtslage im Überblick
- Typische Irrtümer von Kleinunternehmer*innen beim Thema E-Rechnung
- E-Rechnungen im Alltag richtig empfangen und verarbeiten
- GoBD-konforme Archivierung für Kleinunternehmer*innen
- Software-Tipp: Mehr Überblick mit WISO MeinBüro
- Befreit von der Ausstellung, verpflichtet zum Empfang
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können, darunter auch Kleinunternehmer*innen. Das sorgt mitunter für Verunsicherung, denn viele Selbstständige und Gründer*innen mit Kleinunternehmerstatus denken, gesetzliche Neuerungen zur Rechnungsstellung betreffen sie nicht.
Die Pflicht, E‑Rechnungen empfangen zu können und den strukturierten Teil aufzubewahren, gilt für inländische Unternehmen auch dann, wenn sie Kleinunternehmer*innen nach § 19 UStG sind. Von der Pflicht, selbst E‑Rechnungen auszustellen, sind Kleinunternehmer*innen bisher für ihre Leistungen ausgenommen. Welche Regeln für dich konkret gelten und wie du Empfang sowie Archivierung einfach rechtssicher umsetzt, erfährst du in diesem Artikel.
Das Wichtigste in Kürze
- Kleinunternehmer*innen müssen keine E-Rechnungen ausstellen, aber seit dem 1. Januar 2025 ohne Übergangsfrist empfangen können
- Ausnahmen gelten nur für B2C-Rechnungen, Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro und bestimmte steuerfreie Leistungen
- Ein PDF per Mail ist keine E-Rechnung: Nur ein strukturierter XML-Datensatz nach EN 16931 gilt als ordnungsgemäß
- Eingehende E-Rechnungen müssen acht Jahre unveränderbar und GoBD-konform archiviert werden
Kleinunternehmer und die E-Rechnungspflicht: die Rechtslage im Überblick
Als Kleinunternehmer*in profitierst du nach § 19 UStG von einer Sonderregelung: Du musst auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, solange dein Umsatz die gesetzlichen Grenzen nicht überschreitet.
In der Praxis führt diese Sonderstellung oft zu einem Missverständnis. Viele glauben, dass sämtliche neuen Vorschriften rund um E-Rechnungen an Kleinunternehmer*innen vorbeigehen. Tatsächlich betrifft das nur die Ausstellungspflicht: Die entfällt für dich als Kleinunternehmer*in bei deinen § 19-UStG-Umsätzen. E-Rechnungen musst du seit dem 1. Januar 2025 trotzdem empfangen können, genauso wie jedes andere Unternehmen.
Hier entscheidet der Gesetzgeber bewusst zwischen Ausstellung und Empfang. Während für den Versand gestaffelte Übergangsfristen gelten, die größere Unternehmen zuerst betreffen, gibt es beim Empfang keine Schonfrist.
Das gilt für inländische B2B-Geschäftsvorfälle auch für Kleinunternehmer*innen. Seit dem Stichtag musst du technisch in der Lage sein, eine E-Rechnung entgegenzunehmen und ordnungsgemäß zu verarbeiten.
Es gibt allerdings Ausnahmen von der Empfangspflicht:
- Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro.
- Bestimmte steuerfreie Leistungen.
Für alle anderen B2B-Geschäftsvorfälle gilt grundsätzlich die Empfangspflicht. Rechtlich verpflichtet zu sein ist allerdings nur die eine Seite. Damit der Empfang in der Praxis auch funktioniert, muss deine Buchhaltung mit dem Format umgehen können, in dem die Rechnung bei dir ankommt. Zwei Formate haben sich dafür etabliert:
- XRechnung: reiner XML-Datensatz, nicht direkt lesbar ohne passende Software.
- ZUGFeRD: hybrides Format aus lesbarem PDF und eingebettetem XML-Datensatz.
Für Kleinunternehmer*innen ist ZUGFeRD in der Praxis oft der zugänglichere Einstieg, weil die Rechnung weiterhin optisch prüfbar bleibt.
Aber Vorsicht: Fehler im XML-Datensatz sieht man dem PDF nicht an. Betrüger haben damit die Möglichkeit, E-Rechnungen im Mailpostfach abzufangen und tauschen die IBAN unbemerkt aus. Vor solchen Scamming-Versuchen schützen dich Software-Anbieter*innen mit gesicherter Datenverbindung.
E-Rechnungen ausstellen
✓
Entfällt bislang für Kleinunternehmer*innen.
§
Grundlage: § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung)
Keine Pflicht zur Ausstellung, unabhängig von Umsatz oder Kundenkreis
E-Rechnungen empfangen
✓
Pflicht seit dem 1. Januar 2025
!
Keine Übergangsfrist, gilt sofort für jedes Unternehmen
Betrifft dich unabhängig von deinem Umsatz oder Kleinunternehmerstatus
Das gilt für jedes Unternehmen im B2B-Bereich, egal ob Kleinunternehmer*in oder regelbesteuert. Seit dem Stichtag musst du technisch in der Lage sein, eine E-Rechnung entgegenzunehmen und zu verarbeiten.
Typische Irrtümer von Kleinunternehmer*innen beim Thema E-Rechnung
Rund um E-Rechnungen und ihre rechtlichen Vorgaben kursieren vor allem bei Kleinunternehmer*innen immer wieder dieselben drei Irrtümer:
E-Rechnungen im Alltag richtig empfangen und verarbeiten
Der Empfang einer E-Rechnung ist nur der erste Schritt. Damit du die Rechnung tatsächlich nutzen kannst, brauchst du einen klaren Ablauf:
- Separates Postfach einrichten, damit du den Überblick behältst und nichts im allgemeinen Mailverkehr untergeht
- Prüfen, ob es sich um eine echte E-Rechnung handelt oder nur um ein klassisches PDF
- Pflichtangaben im Datensatz kontrollieren, etwa Rechnungsnummer, Steuernummer und Rechnungsbetrag
Empfangen und Verarbeiten sind dabei zwei unterschiedliche Dinge. Eine E-Rechnung besteht aus einem XML-Datensatz, der für Menschen ohne die passende Software nicht lesbar ist. Ohne ein Tool, das diesen Datensatz automatisch ausliest und darstellt, bleibt dir nur eine unlesbare Datei, mit der du in deiner Buchhaltung wenig anfangen kannst.
Besonders wichtig: Ist eine eingehende E-Rechnung fehlerhaft oder unvollständig, kann das deinen Vorsteuerabzug gefährden, sofern du vorsteuerabzugsberechtigt bist. Fehlt eine Pflichtangabe im XML-Teil, gilt die Rechnung formal nicht als ordnungsgemäß, selbst wenn im sichtbaren PDF-Teil alles korrekt aussieht. Deshalb lohnt sich eine automatisierte Prüfung, statt jede Rechnung von Hand zu kontrollieren.
GoBD-konforme Archivierung für Kleinunternehmer*innen
Auch wenn du E‑Rechnungen empfängst, ist es damit nicht getan. Der strukturierte Teil der E‑Rechnung muss so aufbewahrt werden, dass er unversehrt in seiner ursprünglichen Form erhalten bleibt; die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt acht Jahre.
Für dich bedeutet das konkret: Du darfst die Datei in diesem Zeitraum nicht mehr verändern, musst sie aber jederzeit maschinell auswertbar und für das Finanzamt zugänglich halten.
Gerade als Kleinunternehmer*in mit überschaubarem Rechnungsvolumen und meist ohne eigene IT-Abteilung stellt sich schnell die Frage, wie sich das im Alltag praktisch umsetzen lässt. Eine Ablage in Excel-Tabellen, Word-Dokumenten oder einem lokalen Mailordner erfüllt die Anforderungen der GoBD nicht.
Für dich als Kleinunternehmer*in ist deshalb entscheidend, dass die Archivierung automatisch mitläuft, ohne dass du dich aktiv um Backups, Formate oder Zugriffsrechte kümmern musst. Eine zertifizierte Cloud-Lösung übernimmt genau das und nimmt dir die technische Verantwortung ab, die du sonst manuell tragen müsstest.
Software-Tipp: Mehr Überblick mit WISO MeinBüro
Wer die genannten Anforderungen nicht manuell nachhalten möchte, braucht eine Buchhaltungslösung, die Empfang und Archivierung von sich aus mitdenkt. WISO MeinBüro ist genau darauf ausgelegt: Die Software von Buhl bringt für die Buchhaltung ein integriertes E-Rechnungspostfach mit, das eingehende Rechnungen automatisch erfasst, prüft und GoBD-konform archiviert.
Funktion | Was sie für dich bedeutet |
|---|---|
Automatische Erfassung und Vorverbuchung | Die Software erfasst und verbucht eingehende E-Rechnungen automatisch vor, ohne dass du sie manuell in dein System übertragen musst. |
Status „zu prüfen“ | Jede neue Rechnung taucht direkt als neue Ausgabe im System auf, sodass dir nichts entgeht. |
GoBD-konforme Archivierung | Der zertifizierte Buhl-Server in Neunkirchen speichert eingehende Rechnungen unveränderlich, ein Rechenzentrum, das nach VdS 10000 zertifiziert ist |
Keine Zusatzarbeit | Du musst dich weder um separate Backup-Lösungen noch um die technischen Anforderungen der GoBD selbst kümmern, das übernimmt die Software automatisch. |
Du brauchst kein zusätzliches Tool für Empfang oder Archivierung, sondern erledigst beides direkt in der Software, die du ohnehin für deine Rechnungsstellung und Buchhaltung nutzt.
Befreit von der Ausstellung, verpflichtet zum Empfang
Als Kleinunternehmer*in musst du aktuell noch keine E-Rechnungen ausstellen. Empfangen und archivieren musst du sie trotzdem, uneingeschränkt, seit dem 1. Januar 2025, unabhängig von deinem Umsatz. Mit der richtigen Software wird daraus kein Mehraufwand: Empfang, Prüfung und Archivierung laufen automatisiert im Hintergrund, während du dich auf dein Kerngeschäft konzentrierst.