KI-Kennzeichnung Software: Welche Funktionen Unternehmen wirklich brauchen
Nils Knäpper21.10.2026
KI-Label, Dokumentationen und Nachweisfunktionen für Herkunftsdaten: Diese Features braucht dein Tool für Art. 50 AI Act
Inhalt
- Wer muss KI-Inhalte kennzeichnen?
- Ein junger Markt: Warum es noch keine Bewertungen gibt
- Übersicht: Die wichtigsten Features
- Must-haves: Ohne diese Funktionen bleibt die Kennzeichnung lückenhaft
- Nice-to-haves: Funktionen für mehr Volumen und eigene KI-Systeme
- Einordnung: Was die acht Tools der Kategorie KI-Kennzeichnung können
- Fazit: Die Rolle bestimmt das Tool
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung, und mit ihnen stellt sich für viele Unternehmen die Frage, welche Software beim Kennzeichnen KI-generierter Inhalte hilft. Die Angebote reichen vom Badge für Shop-Fotos bis zur Signatur-Infrastruktur für KI-Anbieter, und nicht jedes Tool löst dieselbe Aufgabe. Dieses Featurama ordnet, welche Funktionen dein Unternehmen braucht und welche erst bei größerem Umfang wichtig werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Für die meisten Unternehmen ist KI-Kennzeichnung eine Betreiberpflicht: Deepfakes und KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse müssen seit dem 2. August 2026 offengelegt werden.
- Vier Funktionen sind Must-haves: ein sichtbares Label nach EU-Vorgabe, die Abdeckung der eigenen Medientypen, die Prüfung vorhandener Herkunftsdaten und ein Protokoll als Nachweis.
- Signierte Herkunftsdaten nach C2PA und unsichtbare Wasserzeichen sind für Betreiber*innen Nice-to-haves, von Anbieter*innen eigener KI-Systeme verlangt der Verhaltenskodex beide Schichten.
- Die acht Tools der Kategorie auf OMR Reviews lösen unterschiedliche Aufgaben, vom Badge für Shop-Fotos bis zur Signatur-Infrastruktur, und haben noch keine Bewertungen.
- Bis Anfang Oktober 2026 ist kein Bußgeld und keine Abmahnung wegen fehlender KI-Kennzeichnung bekannt, die Beschwerdewege bei Bundesnetzagentur und Wettbewerbszentrale stehen aber bereit.
Im „Featurama“ zeigen wir dir, welche Tool-Funktionen je Anwendungsfall oder Zielgruppe wichtig sind. Und unterscheiden dabei zwischen Must-haves und Nice-to-haves.
Wer muss KI-Inhalte kennzeichnen?
Artikel 50 unterscheidet zwischen Anbieter*innen und Betreiber*innen von KI-Systemen. Davon hängt ab, welche Kennzeichnungspflichten gelten.
Anbieter*innen entwickeln ein KI-System und bieten es unter eigenem Namen an, zum Beispiel einen Bildgenerator. Sie müssen die erzeugten Inhalte grundsätzlich mit einer maschinenlesbaren Kennzeichnung versehen. So soll erkennbar bleiben, dass die Inhalte von einer KI erstellt oder verändert wurden.
Betreiber*innen nutzen ein KI-System in eigener Verantwortung. Dazu gehören beispielsweise viele Marketing-, Content- und E-Commerce-Teams. Sie müssen sogenannte Deepfakes als künstlich erzeugt oder verändert kennzeichnen. Das betrifft Inhalte, die echten Personen, Orten oder Ereignissen ähneln und dadurch fälschlich echt wirken könnten.
Übersicht: Welche Inhalte gekennzeichnet werden müssen
Anbieter*innen müssen kennzeichnen:
- KI-generierte oder manipulierte Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte.
- Die Kennzeichnung muss in einem maschinenlesbaren Format erfolgen.
- Die Inhalte müssen dadurch als künstlich erzeugt oder verändert erkennbar sein.
- Die Anbieter müssen außerdem darauf hinweisen, wenn Menschen direkt mit einem KI-System interagieren – sofern das nicht ohnehin offensichtlich ist.
Betreiber*innen müssen kennzeichnen:
- Deepfakes, also KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio- und Videoinhalte, die echten Personen, Orten, Objekten oder Ereignissen ähneln und dadurch echt wirken könnten.
- KI-generierte oder manipulierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, wenn diese die Öffentlichkeit informieren sollen.
- Eine Ausnahme gilt, wenn der Text von einem Menschen geprüft wurde und eine Person oder Organisation die redaktionelle Verantwortung übernimmt.
- Betreiber*innen von Systemen zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung müssen betroffene Personen ebenfalls über deren Einsatz informieren.
Ein KI-generiertes Produktfoto muss deshalb nicht automatisch als Deepfake gekennzeichnet werden. Ob ein Inhalt im Einzelfall unter die Deepfake-Regel fällt, bleibt jedoch eine rechtliche Bewertung und kann nicht allein durch eine Software entschieden werden.
Wie die Kennzeichnung praktisch aussehen soll, beschreibt der Verhaltenskodex der EU-Kommission zur Transparenz KI-generierter Inhalte, dessen finale Fassung seit dem 10. Juni 2026 vorliegt. Er ist freiwillig, gilt in den Leitlinien der Kommission zu Artikel 50 aber als einfacher, vorhersehbarer und rechtssicherer Weg zur Erfüllung der Pflichten. Für Anbieter verlangt er zwei Schichten maschinenlesbarer Markierung, für Betreiber ein einheitliches sichtbares Label. Aus diesen Vorgaben leiten sich die Must-haves dieses Featuramas ab.
Hohe Strafen bei Verstößen möglich
Verstöße gegen Artikel 50 können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden – maßgeblich ist der höhere Betrag. Für bestimmte generative KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gilt für die maschinenlesbare Kennzeichnung eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.
Ein junger Markt: Warum es noch keine Bewertungen gibt
Die KI-Kennzeichnungspflicht ist noch jung und der Software-Markt entsprechend überschaubar. Die Kategorie KI-Kennzeichnung auf OMR Reviews listet aktuell acht Tools, von denen noch keines Bewertungen aufweist. Das heißt für dich als Nutzer*in, dass du besonders genau hinsehen solltest, welches Tool zu deinen Anforderungen passt.
Auch bei der Durchsetzung ist bislang wenig passiert. Bis Anfang Oktober 2026 ist kein Bußgeld und keine Abmahnung wegen fehlender KI-Kennzeichnung öffentlich bekannt geworden. Die Beschwerdewege stehen aber bereit: Die Bundesnetzagentur ist seit dem 29. Juli 2026 die zentrale Marktüberwachungsbehörde für die KI-Verordnung und betreibt eine Beschwerdestelle, die Wettbewerbszentrale nimmt seit dem 28. Juli 2026 Beschwerden zu KI entgegen. Ob Wettbewerber fehlende Kennzeichnungen abmahnen können, ist rechtlich noch ungeklärt.
Sobald die ersten Fälle entschieden sind, werden sich Nachfrage und Angebot in dieser Kategorie voraussichtlich deutlich verändern. Für Unternehmen, die heute ein Tool einführen, heißt das, genau zu prüfen, welche Aufgabe es tatsächlich abdeckt. Dabei hilft die folgende Checkliste.
Übersicht: Die wichtigsten Features
Feature-Checkliste: KI-Kennzeichnung
MUST-HAVES
PFLICHT
Sichtbares Label nach EU-Vorgabe
EU-Icon oder gleichwertiges Label, klar platziert und barrierefrei.
PFLICHT
Abdeckung der eigenen Medientypen
Bild, Video, Audio und Text in allen Kanälen, in denen KI-Inhalte erscheinen.
PFLICHT
Prüfung vorhandener Herkunftsdaten
Markierungen fremder Inhalte auslesen, bevor sie veröffentlicht werden.
PFLICHT
Dokumentation und Nachweis
Protokoll mit Zeitstempel, das jede Kennzeichnung nachvollziehbar macht.
NICE-TO-HAVES
ADD-ON
Signierte Herkunftsdaten nach C2PA
Content Credentials belegen Urheberschaft und KI-Beteiligung.
ADD-ON
Unsichtbares Wasserzeichen
Die Herkunft bleibt erkennbar, auch wenn Metadaten verloren gehen.
ADD-ON
Integrationen, API und Monitoring
Kennzeichnung direkt in CMS, Shop oder DAM, dazu ein Blick auf die Verbreitung.
Must-haves: Ohne diese Funktionen bleibt die Kennzeichnung lückenhaft
Die wichtigsten Funktionen gelten für Unternehmen in der Betreiberrolle. Gemeint sind also Unternehmen, die KI-generierte Inhalte veröffentlichen, aber kein eigenes KI-System anbieten:
Sichtbares Label nach der EU-Vorgabe
Das wichtigste Werkzeug ist ein Label, das Menschen sofort erkennen können. Die EU sieht dafür drei Icons vor: ein Basis-Icon sowie Varianten für vollständig KI-generierte und teilweise KI-veränderte Inhalte. Die Icons enthalten das Kürzel „AI“ und stehen kostenlos als SVG- und PNG-Dateien zur Verfügung.
Ein Tool sollte diese Vorlagen oder ein gleichwertiges Label automatisch einfügen können. Eigene Symbole sind weniger geeignet, weil Leser*innen deren Bedeutung möglicherweise nicht kennen.
Wichtig ist außerdem die richtige Platzierung:
- Bilder: Label direkt im Bild oder unmittelbar daneben.
- Videos: Hinweis zu Beginn, möglichst zusätzlich in regelmäßigen Abständen und nach Unterbrechungen.
- Audio: hörbarer Hinweis am Anfang; bei längeren Formaten gegebenenfalls auch zwischendurch.
- Texte: Label möglichst am Anfang, in der Nähe der Überschrift oder an einer vergleichbaren gut sichtbaren Stelle.
- Alle Formate: Der Hinweis muss spätestens bei der ersten Wahrnehmung erscheinen und auch beim Teilen oder Herunterladen sichtbar bleiben.
Das Label muss außerdem gut lesbar und barrierefrei sein. Dazu gehören ausreichender Kontrast, eine verständliche Beschriftung sowie – wenn möglich – eine Unterstützung für Screenreader, etwa durch Alt-Texte oder ARIA-Labels.
Abdeckung der eigenen Medientypen und Kanäle
Die Tools unterscheiden sich stark darin, welche Inhalte sie verarbeiten. Die Adobe Content Authenticity App akzeptiert laut Hersteller nur Bilder im Format JPEG, PNG oder WEBP, IMATAG markiert Bilder, Videos und PDFs, aber weder Audio noch reinen Text. Für Podcasts, Voice-over oder KI-Videos bietet deshalb nicht jedes Tool eine Lösung. Vor der Auswahl lohnt eine Liste aller Formate und Kanäle, in denen KI-Inhalte erscheinen, vom Shop über die Website bis zu LinkedIn und Instagram.
Bei Texten fällt die Umsetzung meist einfacher aus als bei Bildern. Der Verhaltenskodex sieht den Hinweis oberhalb des Textes, bei der Überschrift oder in einem Vermerk am Textende vor, und das lässt sich in den meisten Content-Management-Systemen ohne Zusatzsoftware einrichten. Spezialisierte Tools lohnen sich vor allem bei Bild, Video und Audio, wo das Label in den Inhalt selbst gehört.
Prüfung vorhandener Herkunftsdaten
Betreiber*innen können Inhalte nur zuverlässig kennzeichnen, wenn sie wissen, ob diese mit KI erstellt oder verändert wurden. Bei eigenen Generierungen ist das meist klar. Bei Bildern von Agenturen, Freelancer*innen oder aus Stockarchiven fehlen solche Informationen jedoch häufig.
Deshalb sollte ein Tool vorhandene maschinenlesbare Markierungen auslesen können. Beispiele für solche Prüfangebote sind:
- Adobe Inspect und die zugehörige Chrome-Erweiterung
- Lumid Verifier als Webanwendung und Browser-Erweiterung
- Digimarc mit einer quelloffenen Chrome-Erweiterung
Der EU-Verhaltenskodex sieht vor, dass Anbieter*innen von KI-Systemen für ihre verwendeten Markierungen eine kostenlose Erkennungsmöglichkeit bereitstellen. Die Ergebnisse sollen klar verständlich sein und sich signiert herunterladen lassen. Eine Markierung ohne passende Erkennungsmöglichkeit gilt danach nicht als ausreichend.
Für Betreiber*innen bedeutet das: Die Prüfung sollte auch für Inhalte funktionieren, die nicht mit dem eigenen Tool erstellt wurden. So lässt sich beispielsweise feststellen, ob ein zugeliefertes Bild bereits eine maschinenlesbare KI-Kennzeichnung enthält.
Eine rein forensische Analyse ohne vorhandene Markierung – also der Versuch, KI-Inhalte allein anhand ihrer Eigenschaften zu erkennen – gilt derzeit noch nicht als ausreichend zuverlässig. Der Verhaltenskodex betrachtet solche Verfahren deshalb lediglich als optionale Ergänzung.
Eine Prüffunktion gehört damit zu den Must-haves. Sie erkennt zwar in erster Linie Inhalte, die zuvor entsprechend markiert wurden, verhindert aber, dass gekennzeichnete KI-Inhalte aus fremden Quellen unbemerkt veröffentlicht werden.
Dokumentation und Nachweis
Der Verhaltenskodex empfiehlt für Betreiber*innen interne Prozesse, mit denen sie ihre Kennzeichnung nachvollziehbar dokumentieren. Dazu gehören insbesondere:
- konkrete Beispiele für gekennzeichnete Inhalte
- regelmäßige Prüfungen auf fehlende oder falsche Labels
- Schulungen für beteiligte Mitarbeiter*innen
- ein Meldekanal für falsch gekennzeichnete Inhalte
- ein Protokoll der vorgenommenen Kennzeichnungen
Software kann diese Prozesse nicht ersetzen, aber die nötigen Nachweise automatisch erfassen. Die EU AI Label App protokolliert beispielsweise Zeitstempel und Nutzer-IDs und bietet eine öffentliche Transparenzseite für den Shop an.
Solche Nachweise sind vor allem wichtig, wenn eine Marktüberwachungsbehörde Rückfragen stellt. Die Umsetzung des freiwilligen Verhaltenskodex kann dabei für mehr Rechtssicherheit und eine besser nachvollziehbare Compliance sorgen. Die eigentlichen Kennzeichnungspflichten aus Artikel 50 bleiben auch dann bestehen, wenn ein Unternehmen den Kodex nicht unterzeichnet.
Ein Tool ohne Protokollfunktion zwingt Teams dazu, diese Nachweise zusätzlich manuell zu führen. Das ist bei wenigen Inhalten noch machbar, wird mit wachsendem Umfang aber schnell fehleranfällig.
Fazit zu den Must-haves
Für Betreiber*innen entscheidet sich die Toolwahl an der Frage, ob Label, Formatabdeckung, Prüfung und Protokoll zusammen abgedeckt sind. Kein Tool der Kategorie erfüllt alle vier Punkte für alle Medientypen, deshalb kann eine Kombination aus Label-Tool und frei verfügbarem Verifier sinnvoll sein. Bei Texten genügt häufig ein redaktioneller Prozess mit festem Hinweis, Software wird vor allem bei Bild, Video und Audio gebraucht.
Dein Tool bietet diese Must-haves? Liste es jetzt auf OMR Reviews.
Nice-to-haves: Funktionen für mehr Volumen und eigene KI-Systeme
Die folgenden Funktionen werden wichtig, sobald viele Inhalte entstehen, Inhalte weit verbreitet werden oder ein Unternehmen selbst zum Anbieter eines KI-Systems wird. Für Anbieter gehören zwei davon zur Pflicht, das erklärt der Abschnitt zum Wasserzeichen.
Signierte Herkunftsdaten nach C2PA
C2PA ist der offene technische Standard für Herkunftsdaten, in der Praxis meist Content Credentials genannt. Er hängt an eine Datei ein digital signiertes Manifest, das festhält, wer den Inhalt erstellt hat, mit welchem Werkzeug und ob KI beteiligt war. Die aktuelle Fassung der C2PA-Spezifikation trägt die Version 2.4 vom April 2026. Lumid, die Adobe Content Authenticity App und Trufo schreiben solche Manifeste, Lumid etwa mit der Angabe, ob ein Inhalt vollständig mit KI erstellt oder nur mit KI bearbeitet wurde.
Für Betreiber*innen ist C2PA ein Nice-to-have, weil Artikel 50 von ihnen keine maschinenlesbare Markierung verlangt. Ihr Nutzen liegt an anderer Stelle: Signierte Herkunftsdaten belegen auch die Echtheit menschlicher Arbeit, und einige Tools verbinden das mit einer Erklärung zur KI-Nutzung der eigenen Werke, etwa der Präferenz, Inhalte nicht für KI-Training zu verwenden. Die C2PA räumt in ihrem Explainer selbst ein, dass sich die Herkunftsdaten entfernen lassen, und sieht deshalb die Kombination mit Wasserzeichen oder Fingerprints vor.
Unsichtbares Wasserzeichen
Ein unsichtbares Wasserzeichen steckt in den Pixeln oder im Ton selbst und bleibt erhalten, wenn Metadaten verloren gehen. Digimarc, IMATAG, Steg.AI und Trufo setzen solche Wasserzeichen ein und verknüpfen sie über ein sogenanntes Soft Binding mit den C2PA-Daten, die sich so nach dem Entfernen wiederherstellen lassen. Die Hersteller versprechen Robustheit gegen Komprimierung und Zuschnitt, IMATAG und Steg.AI auch gegen Screenshots. Belegt wird das allerdings mit eigenen Angaben, Trufo verweist auf einen selbst durchgeführten Benchmark.
Für Betreiber*innen, die nur fremde KI-Tools nutzen, ist das Wasserzeichen Sache der Anbieter*innen. Unternehmen, die dagegen eigene Generatoren betreiben oder ein KI-Modell unter eigenem Namen in ein Produkt einbauen, können selbst zu Anbieter*innen werden. Dann verlangt der Verhaltenskodex mindestens zwei Schichten maschinenlesbarer Markierung, signierte Metadaten und ein unsichtbares Wasserzeichen, weil kein einzelnes Verfahren für online verbreitete Inhalte ausreicht. Fingerprinting oder Protokollierung allein genügen laut Kodex nicht.
Integrationen, API und Monitoring
Je mehr Inhalte ein Team veröffentlicht, desto wichtiger wird, dass die Kennzeichnung im bestehenden Workflow passiert. Die Spannweite ist groß: Die EU AI Label App arbeitet als Shopify-App und WordPress-Plugin, Steg.AI bietet Plugins für Photoshop und WordPress, IMATAG bindet sich per API an CMS und DAM an, Trufo liefert REST-APIs und ein Python-SDK. Lumid veröffentlicht direkt auf LinkedIn und Instagram.
Monitoring ergänzt die Kennzeichnung um den Blick nach außen. IMATAG und Steg.AI haben ihren Schwerpunkt im Schutz vor Bildklau und Leaks und verfolgen, wo markierte Inhalte im Netz auftauchen, Lumid kündigt nach dem Signieren eine Überwachung auf unerlaubte Nutzung an. Für die Pflichten aus Artikel 50 ist das nicht nötig, für Medienhäuser und Marken mit wertvollem Bildmaterial kann es aber den Ausschlag für ein Tool geben.
Fazit zu den Nice-to-haves
Die Nice-to-haves trennen einfache Label-Tools von Infrastruktur für Herkunftsnachweise. Für ein Marketingteam, das KI-Bilder aus fremden Generatoren nutzt, sind sie selten der Grund für eine Anschaffung. Sobald ein Unternehmen eigene KI-Systeme anbietet, werden Wasserzeichen und signierte Metadaten dagegen zur Pflicht.
Welche Anbieter welche dieser Funktionen abdecken, zeigt der Überblick über die acht Tools der Kategorie.
Einordnung: Was die acht Tools der Kategorie KI-Kennzeichnung können
Die acht Tools lösen unterschiedliche Aufgaben, und eine Bestenliste würde diesen Unterschied verdecken. Sinnvoller ist eine Einordnung nach Ansatz. Manche Tools setzen sichtbare Labels, manche signieren Herkunftsdaten, andere verstecken Wasserzeichen in den Inhalten, und ein Tool weist umgekehrt die Echtheit menschlicher Aufnahmen nach.
Tool | Ansatz | Medien | Für wen | Einstieg (Stand Oktober 2026) |
|---|---|---|---|---|
Adobe Content Authenticity | C2PA plus Wasserzeichen und Fingerprint | Bild (JPEG, PNG, WEBP) | Creator*innen | kostenlos (Beta) |
Digimarc | Wasserzeichen als C2PA-Soft-Binding | Bild, Video, Audio | Konzerne, Medien, KI-Anbieter | auf Anfrage |
EU AI Label App | sichtbares Label als Overlay | Produktbilder in Shopify und WordPress | Shops und Agenturen | kostenlos bis 10 Bilder, danach ab 7 USD pro Monat |
IMATAG | forensisches Wasserzeichen mit C2PA-Soft-Binding | Bild, Video, PDF | Nachrichten- und Bildagenturen, Marken | Authenticity auf Anfrage, Monitor ab 299 EUR pro Monat |
Lumid | C2PA plus Fingerprint, optional sichtbares Label | Bild, Video | Creator*innen und Organisationen | 19,99 EUR pro Monat, erster Monat kostenlos |
OpenOrigins | Echtheitsnachweis per Hash und Geräteattestierung | Foto, Video, Audio, Archive | Newsrooms, Versicherungen, Archive | auf Anfrage |
Steg.AI | forensisches Wasserzeichen, C2PA nur im Enterprise-Tarif | Bild, Video, Dokumente | Medien, Marken, Behörden | ab 10 USD pro Monat (ohne C2PA) |
Trufo | C2PA-Signatur, eigene Zertifizierungsstelle, Wasserzeichen | Bild, Audio, Video, Dokumente | KI-Plattformen und Entwickler*innen | ab 120 USD pro Monat, Wasserzeichen allein ab 60 USD |
Fazit: Die Rolle bestimmt das Tool
Für die meisten Unternehmen liegt die KI-Kennzeichnung in der Betreiberrolle. Dafür braucht ein Tool vor allem ein sichtbares Label nach EU-Vorgabe, Unterstützung für die eigenen Formate und Kanäle, eine Funktion zum Prüfen vorhandener Herkunftsdaten sowie ein nachvollziehbares Protokoll.
Wer zunächst nur KI-generierte Produktbilder im Shop kennzeichnen möchte, kann mit einem spezialisierten Label-Tool wie der EU AI Label App starten. Die App unterstützt sichtbare Labels, die Kennzeichnung einzelner oder mehrerer Bilder sowie den Export einer Übersicht als CSV-Datei.
Creator*innen und Agenturen, die eigene Werke erstellen oder bearbeiten, profitieren zusätzlich von signierten Herkunftsdaten nach dem C2PA-Standard. Content Credentials dokumentieren beispielsweise, woher eine Datei stammt, welche Änderungen vorgenommen wurden und ob KI zum Einsatz kam. Die Angaben werden kryptografisch signiert und sind dadurch nachträglich überprüfbar.
Für Unternehmen, die eigene KI-Systeme anbieten, gelten andere Anforderungen. Ihre Systeme müssen KI-generierte oder manipulierte Inhalte grundsätzlich maschinenlesbar kennzeichnen und eine Erkennung dieser Markierungen ermöglichen. Je nach Anwendungsfall kommen dafür Lösungen mit Wasserzeichen, signierten Metadaten oder einer Kombination aus beidem infrage.
Da der Markt noch jung ist und sich Funktionen sowie unterstützte Formate unterscheiden, solltest du ein Tool vor der Entscheidung mit deinen eigenen Inhalten testen. Achte hierbei besonders darauf, ob die Kennzeichnung in allen relevanten Formaten funktioniert, beim Veröffentlichen erhalten bleibt und sich später zuverlässig kontrollieren lässt.
Die Features und Informationen basieren auf Herstellerangaben und Nutzerdaten (Stand: Oktober 2026). Änderungen vorbehalten. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.