Die KI-Kennzeichnungspflicht aus Artikel 50 des EU AI Act gilt seit dem 2. August 2026. Software für KI-Kennzeichnung setzt sie technisch um: Sie versieht KI-generierte Bilder, Videos, Audios und Texte mit einer maschinenlesbaren Markierung und macht für Nutzer*innen sichtbar, dass ein Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde. Anbieter generativer KI-Systeme sind verpflichtet, ihre Ausgaben so zu markieren, dass sie als synthetisch erkennbar bleiben.
Zielgruppe sind Anbieter generativer KI, Redaktionen, Agenturen und Marketing-Teams sowie alle Unternehmen, die KI-Inhalte veröffentlichen. Der Nutzen liegt in einer belastbaren Herkunftskette: Wer eine Signatur nach dem C2PA-Standard in den Inhalt schreibt, kann später belegen, womit ein Asset erzeugt und wie es bearbeitet wurde. Bei Deepfakes und bei Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse verlangt der EU AI Act zusätzlich eine für Menschen erkennbare Offenlegung.
Um in die Kategorie KI-Kennzeichnung aufgenommen zu werden, sollte eine Lösung folgende Features aufweisen:
- Maschinenlesbare Markierung: Wasserzeichen oder Metadatensignatur in Bild, Video, Audio und Text, die eine übliche Weiterverarbeitung übersteht.
- Sichtbare Kennzeichnung: Labels, Overlays oder Hinweistexte am ausgespielten Inhalt, inklusive Offenlegung bei Deepfakes.
- Herkunftsnachweis nach C2PA: Content Credentials mit Signatur, Erzeugungs- und Bearbeitungshistorie.
- Prüfung und Verifikation: Auslesen vorhandener Markierungen, um Herkunft und Bearbeitungsstand eines Assets zu bestimmen.
- Integration in den Publishing-Workflow: Schnittstellen oder Plugins zu CMS, DAM und Generierungstools, damit die Kennzeichnung beim Veröffentlichen automatisch greift.