ePrivacy: Steht jetzt wirklich fast das gesamte Online Marketing auf der Kippe?
Legal Update am 2. November: Das könnte sich durch die Verordnung bald für Unternehmen und Nutzer ändern
- Diese Punkte umfasst der Entwurf der ePrivacy-Verordnung aktuell
- Legal Update am 02. November im Altes Mädchen in Hamburg
Trotz intensiver Lobbyarbeit durch Internet-Konzerne und Verlage hat das EU-Parlament dem Entwurf der ePrivacy-Verordnung zugestimmt. Auch wenn damit zu rechnen ist, dass in den jetzt anstehenden Trilogverhandlungen einige Richtlinien noch deutlich abgeschwächt werden, gilt das Ergebnis bei Datenschützern als Erfolg. Was aber umfasst die Verordnung für besseren Schutz gegen Tracking und für verschlüsselte Kommunikation genau? Und was würde sie nach aktuellem Stand für Unternehmen aus der Datenindustrie bedeuten, die sich monatelang heftig dagegen gewehrt hatten? Wir fassen zusammen und bringen gemeinsam mit den Wirtschaftsrechts-Experten von CMS beim Legal Update am 02. November in Hamburg Lichts ins Dunkel.
Die Bezeichnungen für die Verhandlungen um die ePrivacy-Verordnung lassen schon erkennen, um welch starke Interessen hier monatelang diskutiert worden war: „Eine der schlimmsten Lobby-Kampagnen“ und die „zweitgrößte Lobby-Schlacht“ auf EU-Ebene sind dafür nur zwei Beispiele. Das Ergebnis der Abstimmung im EU-Parlament am 26. Oktober war entsprechend knapp – von 618 Abgeordneten stimmten 318 für und 280 gegen die datenschutzfreundliche ePrivacy-Verordnung.
Diese Punkte umfasst der Entwurf der ePrivacy-Verordnung aktuell
Bestandteile des beschlossenen Entwurfes sind unter anderem das Verbot von Cookie Walls (die Preisgabe persönlicher Daten darf nicht mehr die Vorraussetzung für die Nutzung einer Website sein), das Verbot von Offline-Tracking mit Hilfe von Bluetooth und öffentlichen W-Lan-Netzen sowie „Privacy by Default“ (Geräte und Browser sollen mit zu Beginn immer aktivierter Do-Not-Track-Einstellung ausgeliefert bzw. installiert werden). Die Meinungen und Reaktionen zur Abstimmung gehen teilweise stark auseinander. Während netzpolitik.org das Ergebnis als wichtigen Etappensieg für Nutzerrechte bezeichnet, befürchtet die FAZ mit Verweis auf ein Statement von Burda-Vorstand Philipp Welte das Ende des Großteils der digitalen Wirtschaft Europas.
Wenig überraschend haben Unternehmen aus der Daten- und Werbeindustrie kein großes Interesse an den geplanten verschärften Datenschutz-Verordnungen. Die Geschäftsmodelle von Konzernen wie Facebook, Google & Co. aber auch immer mehr von Verlagen (siehe das Statement von Philipp Welte im FAZ-Artikel) basieren schließlich auf dem Verkauf von Werbeinventar – und je mehr Daten eine Plattform sammelt, desto feiner können Ads getargetet sowie neue Formate entwickelt werden, desto mehr Advertiser platzieren ihr Budget dort. Schon vor der Abstimmung versuchte die Industrie mit gemeinsamer Lobby-Arbeit viel, um das Parlament für ihre Seite zu überzeugen – zuletzt in Form der Video-Kampagne #LikeABadMovie der European Interactive Digital Advertising Alliance.
Legal Update am 02. November im Altes Mädchen in Hamburg
Auf dem Legal Update, das wir gemeinsam mit den Wirtschaftsrechtsexperten von CMS am 02. November im Altes Mädchen Hamburg veranstalten, werden wir neben den Themenbereichen Influencer Marketing und Digital Business unter anderem auch ein ausführliches Update zum Thema Datenschutzrecht geben. Schwerpunkt dabei: natürlich die brandaktuelle ePrivacy-Verordnung sowie die ab Mai 2018 geltende EU-Datenschutzverordnung. Dr. Florian Schneider von CMS hat uns im Vorfeld bereits ein paar kurze Fragen beantwortet.
OMR: Ist die aktuell herrschende ePrivacy-Hysterie in der Datenindustrie begründet? Dr. Florian Schneider: Hysterie ist ja eigentlich nie begründet, aber natürlich besteht bei dem möglichen Einwilligungserfordernis die „Gefahr“, dass das Tracking von Benutzern zukünftig schwieriger wird. Das dürfte aber eher für die kleineren Dienste und Website-Betreiber zum Problem werden, als für die großen Konzerne.
Welche Risiken birgt die Verordnung? Es besteht unter anderem das Risiko, dass Website-Besucher bzw. generell Nutzer von Online-Diensten in jegliches Tracking einwilligen müssen und die zwingenden Voreinstellungen aller Dienste ein Tracking gerade nicht erlauben.
Für wie hoch schätzt Du die Wahrscheinlichkeit ein, dass die Verordnung so durchkommt bzw. welche Veränderungen sind wahrscheinlich? Das ist schwer einzuschätzen, aber die Vergangenheit hat gezeigt, dass in den Trilog-Verhandlungen noch viele Änderungen möglich sind. Und da der Teufel häufig im Detail steckt, ist mit Vielem zu rechnen. Ich kann mir vorstellen, dass das Einwilligungserfordernis noch etwas aufgeweicht wird, aber das ist nur eine Vermutung.
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