AGB

 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von OMR

(A). AGB für OMR Events
(B). AGB für OMR Jobs und OMR Match
(C). AGB für OMR Reviews

(A) 1 Allgemeines

Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Ticketverkäufe der Ramp 106 GmbH, Lagerstraße 36, 20357 Hamburg („Veranstalter“) im Rahmen der OMR Events gegenüber ihren Besuchern.

 

2 Ticketbestellung / Masterclasses- und Side Event-Bewerbung

Tickets können – je nach Verfügbarkeit – sowohl für die Expo, die Konferenz, die Partys sowie etwaige andere Events des Veranstalters bestellt werden. Der jeweilig angegebene Ticketpreis ist sofort fällig und das vom Besucher angegebene Zahlungsmittel wird unmittelbar nach dem Bestellprozess belastet. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Die AGB können vom Besucher jederzeit unter https://www.omr.com/de/agb/ nochmals aufgerufen werden. Der externe Zahlungsanbieter, über den alle Transaktionen laufen, ist BS PayOne.

Für die Masterclasses ist hingegen eine gesonderte Bewerbung erforderlich. Der Veranstalter wird insoweit zusammen mit dem jeweiligen inhaltlich Verantwortlichen für die Masterclass („Redner“) unter allen Bewerbern eine Auswahl treffen. Zu diesem Zweck wird der Veranstalter dem Redner Vor- und Nachname, Unternehmen, Land und Position der Bewerber zur Verfügung stellen. Die ausgewählten Bewerber werden vom Veranstalter gesondert benachrichtigt. Ein Anspruch auf Zulassung zu einer Masterclass besteht nicht. Von den ausgewählten Teilnehmern einer Masterclass werden Vor-, Nachname, Emailadresse, Unternehmen, Land, Karrierelevel, Sektor, Firmengröße, Firmentyp und Position an das veranstaltende Unternehmen der Masterclass übermittelt, um einen weiteren Austausch im Rahmen der Veranstaltung sowie im Anschluss zu ermöglichen.

Für Side Events ist ebenfalls eine gesonderte Bewerbung erforderlich. Der Veranstalter wird insoweit zusammen mit dem jeweiligen inhaltlich Verantwortlichen für das Side Event unter allen Bewerbern eine Auswahl treffen. Zu diesem Zweck wird der Veranstalter dem Verantwortlichen für das Side Event Vor- und Nachname, Unternehmen, Land und Position der Bewerber zur Verfügung stellen. Die ausgewählten Bewerber werden vom Veranstalter gesondert benachrichtigt. Ein Anspruch auf Zulassung zu einem Side Event besteht nicht. Von den ausgewählten Teilnehmern eines Side Events werden Vor-, Nachname, Emailadresse, Unternehmen, Land, Karrierelevel, Sektor, Firmengröße, Firmentyp und Position an das veranstaltende Unternehmen des Side Events übermittelt, um einen weiteren Austausch im Rahmen der Veranstaltung sowie im Anschluss zu ermöglichen.

Der Veranstalter verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Besuchers nur zur Abwicklung der Ticketbestellung und des Events. Bei einer Bewerbung für eine Masterclass oder ein Side Event werden Vor- und Nachname, Unternehmen und Position des Bewerbers an den jeweiligen Redner der Masterclass oder den Veranstalter des Side Events zwecks Auswahl und Kontakt übermittelt. Alles Weitere kann unserer Datenschutzerklärung entnommen werden.

 

3 Rückgabe von Tickets/ Absage und Verlegung des Events / Hinweis zum Widerrufsrecht / Promocodes

Erworbene Tickets sind von der Rückgabe und vom Umtausch ausgeschlossen. Stornierungen durch Teilnehmer oder durch den Veranstalter können nicht vorgenommen werden. Dies gilt auch bei Krankheit, nicht Teilnahme oder sonstigen Gründen. Eine Rückgabe von Tickets ist nur bei Absage oder einer unzumutbaren Verlegung des jeweiligen Events möglich. Eine Verlegung gilt dann als unzumutbar, sofern der neue Termin oder Veranstaltungsort dem Besucher unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen nicht zumutbar ist. Dies gilt jedoch nicht, sofern die Absage oder Verlegung aufgrund von höherer Gewalt erfolgt (siehe dazu § 5).

Der Veranstalter wird eine Absage oder Verlegung des jeweiligen Events unverzüglich auf seiner Webseite bekannt geben. Im Falle einer Absage oder unzumutbaren Verlegung erstattet der Veranstalter den Ticketpreis. Aussteller-, Referenten- und Themenankündigungen sind unverbindlich und können jederzeit vom Veranstalter geändert werden.

Der Besucher hat gemäß § 312g Abs. 1, Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, selbst wenn er nicht als Unternehmer, sondern als Verbraucher Tickets bestellt.

Promocodes sind Gutscheine, die vom Veranstalter für eine bestimmte Person oder Personengruppe und/oder mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer ausgegeben werden und zu einer Reduzierung des Ticketpreises führen. Indem im Bestellvorgang ein Promocode verwendet wird, erklärt der Nutzer, zur Verwendung des Promocodes berechtigt zu sein.

Werden Promocodes missbräuchlich verwendet, ist der Veranstalter berechtigt, den mittels des Promocodes getätigten Ticketkauf bis zum Ende des OMR Events zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht) und rückabzuwickeln. Eine missbräuchliche Verwendung liegt vor, wenn ein Promocode nicht von der vorgesehenen Person oder Personengruppe verwendet wird oder nicht auf dem vom Veranstalter vorgesehenen Weg dem Nutzer zur Kenntnis gelangt (z.B. durch Verkauf, Veröffentlichung, ein öffentliches oder nichtöffentliches Teilen in sozialen Netzwerken oder über andere Kanäle durch Dritte, zusammen die „missbräuchliche Verbreitung“). Wird dem Veranstalter eine missbräuchliche Verbreitung eines Promocodes bekannt, wird die missbräuchliche Verwendung des entsprechenden Promocodes widerleglich vermutet. Ebenso kann der Veranstalter bei einer missbräuchlichen Verbreitung oder missbräuchlichen Verwendung die Nutzung des betreffenden Promocodes insgesamt vorzeitig einstellen oder sonst untersagen.

 

4 Übertragung und Verfall von Tickets

Die Tickets sind personengebunden und grundsätzlich nicht übertragbar. Sollten sie doch übertragen werden, ist dies im OMR Dashboard bis einen Tag vor Eventbeginn möglich. Sollten Tickets bis ein Tag vor Eventbeginn nicht vollständig ausgefüllt werden (Name, Vorname, E-Mailadresse) verfallen diese und berechtigen nicht mehr zum Einlass.

 

5 Höhere Gewalt

Findet die das jeweilige Event aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, wie höherer Gewalt und gleichbedeutender Ereignisse, wie z.B. Staatstrauer, Witterungseinflüsse, Streik oder Krieg, nicht statt oder wird sie deshalb verlegt, so ist der Veranstalter nicht für hieraus resultierende Verluste oder Schäden verantwortlich zu machen. Eine Rückerstattung des Tickets erfolgt in diesem Fall nicht.

 

6 Einlass zum Event

Der Besucher muss bei der Einlasskontrolle unaufgefordert ein gültiges Ticket vorweisen. Da die Tickets personengebunden sind, kann er auch aufgefordert werden, sich mit einem gültigen amtlichen Ausweisdokument auszuweisen. Wird dem Besucher Einlass gewährt, erhält er ein nicht übertragbares Abzeichen (z.B. ein Event Badge oder ein Wrist Band), das er während des jeweiligen Events bei sich tragen muss, insbesondere um nach Verlassen der Veranstaltungsräume wieder eingelassen zu werden.

Um für alle Besucher ein jeweils sicheres und angenehmes Event zu gewährleisten, behält sich der Veranstalter das Recht vor, Besuchern den Einlass zu verwehren, sofern sie aggressiv oder ausfallend erscheinen oder unter dem Einfluss von Rauschmitteln stehen. Waffen oder gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit in die Veranstaltungsräume gebracht werden.

 

7 Hausrecht und -ordnung / Ambush- / Guerilla Marketing

Bei den Events übt der Veranstalter das Hausrecht aus. Seinen Weisungen ist Folge zu leisten. Die jeweilige Hausordnung des Veranstaltungsortes ist während des Aufenthaltes in den Veranstaltungsräumen zu beachten. Bei Verstößen gegen die Hausordnung sowie bei ungenehmigten Ambush / Guerilla Marketing-Maßnahmen kann der Besucher von der weiteren Teilnahme an dem Event ausgeschlossen und dazu aufgefordert werden, die Veranstaltungsräume zu verlassen. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters gegen den Besucher bleiben unberührt.

 

8 Allgemeine Haftungsbeschränkung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gleiches gilt im Falle der Verletzung etwaiger Garantieversprechen oder arglistig verschwiegener Mängel.

Der Veranstalter haftet im Übrigen nicht bei leicht fahrlässig verursachten Sach- oder Vermögensschäden. Dies gilt nicht bei Verletzung einer Pflicht, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Beachtung der Besucher regelmäßig vertrauen kann; in diesem Fall schränkt sich die Haftung des Veranstalters für leicht fahrlässig verursachte Sach- oder Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Veranstalters und sowie seiner Organe.

 

9 Besondere Haftungsbeschränkung für die Garderobe

Sofern der Veranstalter bei einem Event unentgeltlich anbietet, Gegenstände, z.B. Mäntel, Jacken, Koffer oder Taschen, für den Besucher zu verwahren („Garderobe“) gelten hierfür folgende Bedingungen:

  • Der Besucher darf keine Wertgegenstände (z.B. Laptops, Smartphones, Schmuck), Datenträger mit vertraulichen und/oder geschäftlichen Informationen, Zahlungsmittel/-karten oder Reisetickets an der Garderobe abgeben;
  • der Veranstalter haftet für Sach- und Vermögensschäden durch Beschädigungen oder Verlust der Gegenstände nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigen handeln einer seiner Organe und/oder Verrichtungs- und/oder Erfüllungsgehilfen.
  • Die Haftung ist der Höhe nach beschränkt auf maximal 500 Euro pro Besucher.


10 Nutzungsrechte

(1) Mit dem Einstellen von Texten und anderen Inhalten (zusammen „Inhalte“) räumen Sie OMR das exklusive, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Inhalte, auch zu werblichen Zwecken, zu vervielfältigen, zu speichern, zu veröffentlichen und/oder öffentlich zugänglich zu machen und in allen audio-visuellen Medien, insbesondere unter omr.com, auf sozialen Netzwerken oder mobilen Angeboten (Apps) von OMR oder über das Onlineangebot der Kooperationspartner von OMR zu nutzen. Davon umfasst ist das Recht, die Inhalte an Dritte zu übertragen oder zu sublizenzieren.

OMR übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte. Für die Inhalte sind allein Sie verantwortlich; OMR prüft auch nicht die Ordnungs- und Rechtmäßigkeit der Inhalte. OMR stellt insoweit lediglich Speicherplatz zur Verfügung.

(2) Sie sichern zu, die nötigen Rechte für das Einstellen von Inhalten in das Angebot von OMR innezuhaben. In der Regel besitzen Sie die erforderlichen Rechte nur, wenn Sie die betreffenden Inhalte selbst angefertigt haben oder von Dritten eine Einwilligung zur Veröffentlichung erhalten haben. Sie stellen OMR von jeglichen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung der Rechtezusicherung vollumfänglich frei (inklusive angemessener Rechtsverfolgungskosten).

 

11 Datenschutz

Der Veranstalter verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Besuchers nur zur Abwicklung der Ticketbestellung und des Events. Bei einer Bewerbung für eine Masterclass werden Vor- und Nachname, Unternehmen und Position des Bewerbers an den jeweiligen Redner der Masterclass zwecks Auswahl übermittelt. Alles weitere kann in unserer Datenschutzerklärung entnommen werden.

Sofern und soweit der Besucher darin eingewilligt hat, können die vom Besucher angegebenen Daten auch zu Werbezwecken vom Veranstalter genutzt oder Dritten (etwa Aussteller) übermittelt werden. Der Besucher kann seine Einwilligung dabei jederzeit gegenüber dem Veranstalter wiederrufen (etwa durch E-Mail an: kontakt@omr.com).

 

12 Sonstige Regelungen

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Hamburg, sofern es sich bei dem Besucher um einen Kaufmann handelt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der BRD können sich auch auf das Recht des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.

 

(B) OMR Jobs und OMR Match

Vertragsparteien

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Ramp 106 GmbH, Lagerstraße 36, 20357, Hamburg, vertreten durch die Geschäftsführer*innen Philipp Westermeyer, Jasper Ramm, Isabelle Gardt und Philipp Isfort (im Folgenden „OMR Jobs“ genannt) und Geschäftskunden hinsichtlich der Veröffentlichung von Stellenanzeigen auf der Website omr.com/jobs (im Folgenden „Website“ genannt).

Geschäftskunde im Sinne dieser AGB ist, wer Unternehmer im Sinne von §14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt).

Sofern nichts anderes vereinbart wird, gelten die AGB in ihrer jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung des Auftraggebers gültigen Fassung.

Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, OMR Jobs stimmt ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zu.

Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.

§ 1 Vertragsgegenstand

Die Leistung von OMR Jobs besteht in der Veröffentlichung von Stellenanzeigen und dazugehörigen Bannern auf der Website. Hierfür schließen OMR Jobs und der Auftraggeber einen sog. „Stellenanzeigenvertrag“, in dem der Auftraggeber das Recht erhält, auf der Website die vereinbarten Stellenanzeigen während der vereinbarten Vertragslaufzeit gegen Zahlung eines Entgeltes anzuzeigen.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Die Präsentation und Bewerbung von Leistungen auf der Website stellen kein bindendes Angebot dar. Sämtliche Angebote von OMR Jobs sind freibleibend. Ein Stellenanzeigenvertrag kommt erst zu Stande, wenn OMR Jobs das Angebot des Auftraggebers bestätigt.

(2) Ein Stellenanzeigenvertrag kann online auf der Website (a), telefonisch (b) oder per Post, Fax oder E-Mail (c) zustande kommen.

(a) Mit dem Anklicken des Bestell-Buttons gibt der Auftraggeber gegenüber OMR Jobs ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Stellenanzeigenvertrages ab. Daraufhin bestätigt OMR Jobs dem Auftraggeber in einer automatisierten E-Mail den Eingang der Bestellung und nimmt hiermit gleichzeitig das Angebot des Auftraggebers an.

(b) Schließen die Vertragsparteien am Telefon einen Stellenanzeigenvertrag, so erhält der Auftraggeber eine schriftliche oder formlose Bestätigung per E-Mail (nachfolgend „Bestätigungsschreiben“ genannt) inkl. der telefonisch vereinbarten Bestimmungen und Konditionen. Weiterer Erklärungen der Vertragsparteien bedarf es nicht. Widerspricht der Auftraggeber dem Inhalt des Bestätigungsschreibens nicht unverzüglich, so gilt der Stellenanzeigenvertrag als mit diesem Inhalt zu Stande gekommen.

(c) Der Auftraggeber kann ein Angebot auch schriftlich per Post, per Fax, per E-Mail oder in anderer elektronischer Form an OMR Jobs schicken. Ein Stellenanzeigenvertrag kommt zustande, wenn OMR Jobs die Annahme des Angebots schriftlich oder anderweitig explizit (z.B. in Textform) bestätigt.

(3) Durch den Auftraggeber inhaltlich veränderte Angebote an OMR Jobs gelten als neues Angebot des Auftraggebers. Der Stellenanzeigevertrag kommt erst durch explizite Annahme durch OMR Jobs zustande. Eine Leistungserbringung gilt nicht als konkludente Annahme des geänderten Vertragsangebots.

§ 3 Inhalt der Stellenanzeige, Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Inhalt der Stellenanzeige entsprechend einer zur Veröffentlichung im Internet geeigneten Form zu übermitteln und alle für die ordnungsgemäße Darstellung der Stellenanzeige erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die eingereichte Stellenanzeige so auszugestalten, dass diese weder gegen gesetzliche oder behördliche Verbote noch gegen Rechte Dritter oder die guten Sitten verstößt. Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere, mit dem Inhalt keine Marken-, Urheber-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte Dritter zu verletzen.

(3) Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nach, hat OMR Jobs vor deren Veröffentlichung das Recht, die Veröffentlichung abzulehnen. Nach der Veröffentlichung kann der Auftraggeber Stellenanzeigen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, unverzüglich von der Website entfernen. OMR Jobs wird den Auftraggeber hierüber informieren, sodass der Auftraggeber die Möglichkeit hat, schnellstmöglich eine ordnungsgemäße Stellenanzeige einzureichen. Ein Erstattungsanspruch entsteht für den Auftraggeber hierdurch nicht.

(4) Ist der Auftraggeber wegen einer Veröffentlichung bzw. deren Inhalt auf den Webseiten von OMR Jobs abgemahnt worden, hat der Auftraggeber bereits eine Unterlassungserklärung bezüglich bestimmter, zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellter Inhalte abgegeben oder wurde eine entsprechende einstweilige Verfügung, ein Urteil oder sonst eine gerichtliche Entscheidung oder behördliche Verfügung zugestellt, so ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, OMR Jobs unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Unterlässt der Auftraggeber dies, so haftet OMR Jobs nicht.

(5) Der Auftraggeber stellt OMR Jobs von Ansprüchen Dritter frei, die gegen den OMR Jobs im Zusammenhang mit den veröffentlichten Inhalten erhoben werden. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die OMR Jobs durch eine Rechtsverfolgung entstehen/entstanden sind.

(6) Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Stellenanzeige geschützte Markenrechte des Auftraggebers benutzt werden, wird hiermit die Genehmigung zu deren Nutzung erteilt. Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.

§ 4 Urheberrechte und sonstige Leistungsschutzrechte

(1) Dieser Vertrag beinhaltet keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an Software auf den Auftraggeber. Alle Rechte an vom Auftraggeber genutzter Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten/Leistungsschutzrechten von OMR Jobs verbleiben uneingeschränkt bei OMR Jobs.

(2) OMR Jobs ist Hersteller und Urheber seiner Datenbanken im Sinne von § 87a Absatz 1, 2 UrhG und § 4 UrhG und ist Inhaber sämtlicher damit verbundener ausschließlicher Rechte.

§ 5 Beginn und Beendigung der Veröffentlichung, Erfüllung der vertraglichen Leistung

(1) OMR Jobs stellt den vom Auftraggeber übermittelten Inhalt der Stellenanzeige während der Vertragsdauer auf der Website dar. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts ist der Auftraggeber verantwortlich.

(2) Den Vertragsparteien ist bewusst, dass eine 100 prozentige Verfügbarkeit der Website technisch nicht umsetzbar ist. Die Verfügbarkeit der Website kann etwa durch Wartungsmaßnahmen und Umstände, die außerhalb es Machtbereichs von OMR Jobs liegen, beeinträchtigt werden.

(3) Der Beginn der Veröffentlichung erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein Zeitpunkt vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung unverzüglich nach Abschluss des Stellenanzeigenvertrages.

(4) Während der Vertragsdauer ist OMR Jobs berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Stellenanzeige auch anderweitig, insbesondere durch Fax, E-Mail, oder Telefon zu verbreiten, insbesondere gegenüber potentiellen Bewerbern.

(5) OMR Jobs entfernt die Stellenanzeige zeitnah nach Ablauf des Stellenanzeigenvertrages von der Website.

§ 6 Zahlungsvereinbarungen, Kostenregelungen und Zurückbehaltungsrecht

(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Stellenanzeigevertrages geltenden Preise auf der Website zzgl. geltender Umsatzsteuer.

(2) Die Rechnungsstellung erfolgt mit Abschluss des Stellenanzeigenvertrages, es sei denn, es ist individualvertraglich etwas anderes vereinbart. OMR Jobs behält sich das Recht vor, Vorleistungen des Auftraggebers zu verlangen.

(3) Die Vergütung ist 14 Tage nach Rechnungstellung zur Zahlung fällig. Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Bei Zahlungsverzug ist die vereinbarte Vergütung zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszins zu verzinsen. OMR Jobs behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens und der gesetzlichen Verzugspauschale vor. Gegenüber Kaufleuten gilt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB).

(4) OMR Jobs ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Veröffentlichung von Stellenanzeigen zu unterbrechen. Dies gilt nicht, soweit dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht zusteht.

(5) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

(6) Eine Zahlung per Überweisung außerhalb der EU akzeptiert OMR Jobs nur bei gleichzeitiger Übernahme aller bei OMR Jobs anfallenden Bankgebühren durch den Auftraggeber.

(7) Zahlungen des Auftraggebers werden immer zunächst mit der ältesten bestehenden Forderung verrechnet. OMR Jobs kann seine zu erbringenden Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Rechnungen durch den Auftraggeber verweigern.

(8) OMR Jobs behält sich vor, Rechnungen und sämtliche Korrespondenz im Zusammenhang mit Rechnungen, wie zum Beispiel Zahlungserinnerungen, nur noch als Anhang in einer E-Mail zu versenden. Der Kunde verpflichtet sich, hierfür eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen und OMR Jobs unverzüglich über Änderungen der E-Mail-Adresse zu informieren.

§ 7 Änderung des Stellenanzeigeninhalts

(1) Wird während der Vertragslaufzeit eine neue textliche Gestaltung der Stellenanzeige notwendig, führt OMR Jobs diese Änderungen aus, sofern dies OMR Jobs technisch und inhaltlich zumutbar ist. Ausdrücklich ausgeschlossen sind solche Änderungen, die die Identität der Stellenanzeige betreffen, durch deren Durchführung also eine andere als die ursprünglich ausgeschriebene Stelle beworben würde.

(2) Änderungen, die mit geringem Aufwand für OMR Jobs zu bewirken sind, werden kostenlos durchgeführt. In allen übrigen Fällen werden aufwandsabhängige Kosten für die gewünschte Änderung der Stellenanzeige berechnet. Solche Änderungen erfolgen erst nach schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber.

§ 8 Abnahme

(1) Der Auftraggeber hat die veröffentlichte Stellenanzeige abzunehmen. Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden. Ein Mangel ist unwesentlich, wenn der Zweck der Stellenanzeige durch die Darstellung nicht beeinträchtigt wird.

(2) Die veröffentlichte Stellenanzeige gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht unverzüglich nach deren Veröffentlichung unter nachvollziehbarer Benennung eines Mangels verweigert.

§ 9 Gewährleistung

(1) OMR Jobs haftet dafür, dass die erbrachten Leistungen den vertraglich vereinbarten Anforderungen entsprechen und nicht mit Mängeln behaftet sind.

(2) Der Auftraggeber muss die geschaltete Stellenanzeige unverzüglich nach der Veröffentlichung prüfen und etwaige Mängel unverzüglich rügen. Die Rügefrist beginnt bei erkennbaren Mängeln mit der Veröffentlichung der Stellenanzeige, bei nicht-erkennbaren Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Veröffentlichung der Stellenanzeige als mangelfrei. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, ist OMR Jobs berechtigt, die OMR Jobs durch die Mängelrüge entstandenen Aufwendungen vom Auftraggeber ersetzt zu verlangen.

(3) Beim Vorliegen von Mängeln kann der Auftraggeber die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte auf Selbstvornahme einschließlich des Ersatzes der dafür getätigten Aufwendungen, Rücktritt, Minderung der Vergütung, Schadensersatz und/oder Aufwendungsersatz erst geltend machen, nachdem er OMR Jobs eine angemessene Frist zur Veröffentlichung einer einwandfreien Stellenanzeige (Nacherfüllung) gesetzt hat und die Nacherfüllung nicht innerhalb dieser Frist erfolgt ist. § 636 BGB findet mit der Maßgabe Anwendung, dass ein Fehlschlagen der Nacherfüllung frühestens beim erfolglosen dritten Versuch der Fehlerbeseitigung vorliegt. Ein erheblicher, zum Rücktritt vom ganzen Vertrag berechtigender Mangel liegt nur dann vor, wenn der Fehler den Zweck der Stellenanzeige beeinträchtigt. Die Geltendmachung von Schadensersatz oder Aufwendungsersatz ist darüber hinaus nur möglich, wenn zusätzlich die Voraussetzungen des nachfolgenden §9.4 und von §10 (Haftung) erfüllt sind.

(4) Der Auftraggeber hat einen Fehler in der Darstellung der Stellenanzeige nicht zu vertreten, wenn dieser auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb des Herrschaftsbereichs von OMR Jobs liegen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Darstellungsfehler auf der Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- oder -hardware durch End-User, einer Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, einem Rechnerausfall bei einem Internet-Access-Provider oder einem Fehler auf von End-Usern verwendeten Proxy-Servern beruht.

(5) Die Verjährungsfrist für Rechte wegen Mängeln beträgt zwölf (12) Monate und beginnt, soweit Werkleistungen erbracht werden, mit Abnahme bzw. im Falle von Teilabnahmen mit der jeweiligen Teilabnahme zu laufen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von OMR Jobs oder wenn OMR Jobs fahrlässig eine Pflicht verletzt, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

§ 10 Haftung

(1) OMR Jobs haftet auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) In sonstigen Fällen haftet OMR Jobs nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist eine Haftung – vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung in §10.3 – ausgeschlossen.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

§ 11 Aufbewahrung von Vorlagen, Archivierung von Stellenanzeigen

(1) Von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vorlagen für die Stellenanzeigenerstellung sind von OMR Jobs nur auf besondere schriftliche Anforderung des Auftraggebers an diesen zurückzusenden oder aufzubewahren.

(2) OMR Jobs ist nicht verpflichtet, nach Beendigung des Stellenanzeigenvertrages die geschaltete Stellenanzeige aufzubewahren.

§ 12 Geheimhaltung, Datenschutz

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle als „vertraulich“ gekennzeichneten Informationen sowie sämtliche Informationen, die sie mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang mit dem jeweiligen Stellenanzeigenvertrag sowie im Rahmen seiner Durchführung erhalten haben und die technischer, finanzieller oder sonst geschäftlicher oder vertraulicher Natur sind, geheim zu halten, die erforderlichen Geheimhaltungsmaßnahmen zu ergreifen und nicht an Dritte weiterzugeben. Keine Dritten sind mit OMR Jobs im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen.

(2) Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für solche Informationen, die offenkundig sind oder die der Vertragspartei schon bekannt waren, oder die die Vertragspartei in gesetzlich zulässiger Weise von dritter Seite erhalten oder ohne Verstoß gegen Geheimhaltungsverpflichtungen selbst entwickelt hat. Die Nachweispflicht obliegt derjenigen Vertragspartei, die sich hierauf beruft.

(3) Diese Verpflichtungen zur umfassenden Geheimhaltung bleiben auch nach Beendigung des jeweiligen Stellenanzeigenvertrags bestehen.

(4) Dem Auftraggeber obliegt es zudem, bei der Benutzung von IDs, Kennwörtern, Benutzernamen oder anderen Sicherheitsvorrichtungen, die im Zusammenhang mit dem Stellenanzeigenvertrag zur Verfügung gestellt werden, größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und jedwede Maßnahme zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit den Daten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte verhindert. Für den Gebrauch seiner Kennwörter oder Benutzernamen durch Dritte wird der Auftraggeber zur Verantwortung gezogen, falls er nicht darlegen kann, dass der Zugang zu solchen Daten nicht durch ihn selbst verursacht wurde und die Gründe dafür nicht von ihm beeinflusst werden konnten. Der Kunde ist verpflichtet, OMR Jobs unverzüglich über eine mögliche oder bereits bekannt gewordene, nicht autorisierte Verwendung seiner Zugangsdaten zu informieren.

(5) OMR Jobs ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers unter Beachtung und Einhaltung der Bestimmungen der anwendbaren Datenschutzgesetze, -Verordnungen und sonstigen Vorschriften zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern.

(6) OMR Jobs gewährleistet darüber hinaus, dass alle Mitarbeiter von OMR Jobs auf das Datengeheimnis und die Wahrung besonderer Vertraulichkeit gemäß anwendbarer Datenschutz-, Telekommunikations- und sonstiger einschlägiger Gesetze verpflichtet wurden.

§ 13 Laufzeit

Der Stellenanzeigenvertrag tritt mit Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Kraft, es sei denn, es ist abweichendes vereinbart. Der Stellenanzeigenvertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit.

§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg.
(2) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der gesetzlichen Schriftform.
(3) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Wenn Du Deine Zustimmung für OMR Match erteilst, versuchen wir, passende Job-Angebote unserer Partner für Dich zu finden und senden Dir diese ggf. per E-Mail zu. Weitere Vermittlungstätigkeiten übernehmen wir nicht, es erfolgt allenfalls die Herstellung eines Erstkontakts nach Abstimmung mit Dir.

 

(C) OMR Reviews

Dies sind die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Ramp 106 GmbH, Lagerstraße 36, 20357, Hamburg, vertreten durch die Geschäftsführer*innen Philipp Westermeyer, Jasper Ramm, Isabelle Gardt und Philipp Isfort (im Folgenden „OMR“ oder „Anbieter“), welche die Nutzung der Bewertungplattform https://omr.com/de/reviews/ durch Nutzer regeln. Die Geschäftsbeziehungen zu Softwareanbietern, deren Softwareprodukte und –dienstleistungen auf der Plattform bewertet werden können (im Folgenden auch „Kunden“ oder „Vendoren“) sind gesonderten Regelungen vorbehalten und nicht Gegenstand der nachfolgenden Regelungen. 

§ 1   Betreiber und Geltungsbereich 

(1) Betreiber der Plattform und daher Vertragspartnerin der Nutzer dieser Plattform ist die 

Ramp 106 GmbH
Lagerstraße 36
20357 Hamburg

E-Mail: info@omr.com

Registergericht: Amtsgericht Hamburg
Registernummer: HRB113109
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE269764470

vertreten durch die Geschäftsführer*innen Philipp Westermeyer, Jasper Ramm, Isabelle Gardt und Philipp Isfort

(2) Diese AGB enthalten die Bedingungen und Verhaltensregeln für die Nutzung der Plattform und für alle Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen, die zwischen den Nutzern und OMR getätigt werden. Es ist möglich, dass für bestimmte besondere Dienstleistungen zusätzliche Bedingungen Anwendung finden. Diese werden den Nutzern vor der Nutzung in Form von Zusatzbedingungen bereitgestellt. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende AGB oder Nutzungsbedingungen haben keine Gültigkeit, es sei denn, OMR stimmt diesen ausdrücklich zu.

§ 2  Definitionen 

(1) „Bewertung“ im Sinne dieser AGB sind alle Inhalte, die der Nutzer eingibt, einschließlich Textinhalten, „Sternebewertungen“, Grafiken, Videoinhalten oder sonstiger Ausdrucksweisen. 

(2) „Nutzer“ im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer, sofern diese nicht als Vendoren den besonderen AGB des Anbieters unterliegen. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die Rechtsgeschäfte zu Zwecken abschließen, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss mit der Händlerin in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

(3) „Richtlinien“ sind die vom Anbieter zur Verfügung gestellten und für sämtliche Bewertungen verbindliche Regeln über die inhaltliche Zulässigkeit von Bewertungen und deren Löschung. Die Richtlinien sind unter https://omr.com/de/agb/ abrufbar. 

§ 3  Leistungsbeschreibung

(1) Die Anmeldung zur Plattform, die Nutzung der Plattform sowie das Einstellen von eigenen Inhalten insbesondere von Bewertungen sind für die Nutzer kostenfrei. 

(2) Bei der Plattform handelt es sich um ein Bewertungsportal, auf dem die Nutzer – nach Einladung oder auf eigene Initiative – Softwareprodukte und -dienstleistungen bewerten können. Hierbei sollen die Bewertungen ein möglichst ausführliches und qualifiziertes Nutzererlebnis wiedergeben anderen Nutzern bei der Entscheidungsfindung dienen. 

(3) Für die Nutzung der Plattform ist eine kostenfreie Registrierung durch den Nutzer notwendig. Die Nutzung der Plattform für Mitglieder ist nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften sowie dieser AGB zulässig. 

§ 4  Registrierung

(1) Voraussetzung für die Nutzung der Plattform ist die Eröffnung eines Mitgliedskontos. Mit diesem Mitgliedskonto kann sich der Nutzer bei der Plattform anmelden. 

(2) Sofern der Kunde nicht bereits über ein Kundenkonto verfügt, muss er sich zunächst registrieren bzw. ein ggf. vorhandenes Nutzerkonto vervollständigen. Im Rahmen der Registrierung gibt der Nutzer seinen Vor- und Nachnamen sowie seine E-Mail-Adresse an und wählt ein Passwort. Zusätzlich bestätigt er die Geltung der AGB und der Datenschutzerklärung. Der Anbieter sendet dem Nutzer daraufhin eine E-Mail zur Verifizierung der E-Mail-Adresse mit einem Aktivierungslink zu. Mit dieser E-Mail gibt der Anbieter ein Angebot auf den Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Dieses Angebot nimmt der Nutzer dadurch an, dass er den Aktivierungslink anklickt. Danach ist das Nutzerkonto aktiviert und kann vollumfänglich genutzt werden. Der Anbieter behält sich vor, die Registrierung abzulehnen, ohne dass es hierzu einer Begründung bedarf. 

(3) Alle Angaben können vom Nutzer zu jedem späteren Zeitpunkt auch in den Profileinstellungen geändert oder ergänzt werden. Der vom Nutzer angegebene Vorname wird zusammen mit der Bewertung des Nutzers veröffentlicht. 

(4) Das vom Nutzer gewählte Passwort muss geheim gehalten werden. Der Nutzer hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die Zugangsdaten nicht Dritten in die Hände gelangen, die das Mitgliedskonto daraufhin benutzen könnten. Im Falle des Abhandenkommens des Passworts oder im Falle des Verdachts, dass ein Dritter davon Kenntnis erlangt hat oder dass ein Dritter das Nutzerprofil benutzt, ist der Nutzer verpflichtet, dies unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen. Zum Schutz vor unberechtigtem Zugriff Dritter sollte das Passwort in regelmäßigen Abständen geändert werden. 

(5) Als Mitglied können sich natürliche, voll geschäftsfähige Personen ab einem Mindestalter von 18 Jahren sowie juristische Personen anmelden. Bei juristischen Personen muss die Anmeldung durch einen Vertretungsberechtigten vorgenommen werden. Ausdrücklich untersagt ist die Anmeldung eines Benutzerkontos für Dritte ohne deren Einverständnis sowie die Mehrfachnutzung verschiedener Mitgliedskonten durch einen Nutzer. Der Anbieter behält sich vor, die Zulassung von der Übermittlung geeigneter Nachweise (Handelsregisterauszug, Gewerbeschein, behördliche Genehmigungen oder Zulassungen) abhängig zu machen. 

(6) Die bei der Anmeldung erforderlichen Daten müssen vollständig und korrekt angegeben werden, soweit es sich hierbei um Pflichtfelder handelt. Änderungen der angegebenen Daten sind durch das Mitglied unverzüglich anzuzeigen bzw. in den Profileinstellungen zu korrigieren. Das Mitgliedskonto ist nicht übertragbar. 

(7) Der Anbieter behält sich vor, die Nutzung des Dienstes von bestimmten Voraussetzungen wie der Prüfung der Anmeldedaten abhängig zu machen. 

(8) Alternativ kann die Anmeldung auch über Facebook, XING, LinkedIn oder Google erfolgen. Bei Nutzung dieser Dienste gelten die jeweiligen Nutzungsbedingungen ergänzend. 

§ 5 Vertragsdauer 

(1) Der Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Anbieter wird auf unbestimmte Dauer geschlossen. Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit durch Mitteilung in Text-form bzw. Auflösung des Kontos gekündigt werden. 

(2) Das Recht zur Sperrung von Mitgliedskonten bleibt hiervon unberührt. 

§ 6 Aufforderung zur Abgabe einer Bewertung, Prämie

Soweit der Nutzer eine Bewertung aufgrund einer Aufforderung durch OMR abgibt, erhält er die ausgelobte Prämie nach Abgabe einer vollständigen, qualifizierten und den Richtlinien entsprechenden Bewertung in Form eines Gutscheins. Soweit von OMR ausgelobt und vom Kunden ausgewählt kann die Prämie auch in Form der Zuwendung an einen Dritten erfolgen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Der Anbieter behält sich vor, die Bewertung mit einem Hinweis auf den erhaltenen Vorteil zu versehen. Daneben behält sich der Anbieter vor, den ausgelobten Vorteil durch einen gleichwertigen Vorteil zu ersetzen. Ferner behält sich der Anbieter im Falle des Missbrauchsverdachts vor, den Nutzer vom Bezug des ausgelobten Vorteils auszuschließen.

§ 7 Einräumung von Nutzungsrechten 

(1) Der Nutzer räumt dem Anbieter das nicht ausschließliche, übertragbare und unterlizenzierbare inhaltlich, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, auf die Plattform hochgeladene Werke (insb. Texte, sowie ggf. Videos, Bilder oder Grafiken) unentgeltlich beliebig oft inhaltlich, räumlich und zeitlich unbeschränkt auf allen vom Anbieter betriebenen Websites zu nutzen. Der Anbieter ist berechtigt, die Werke in Online- und Offline—Netzen zu präsentieren, veröffentlichen, vervielfältigen, verbreiten, vermieten, sie zu digitalisieren, elektronisch zu speichern, internen und externen Nutzern zur Verfügung zu stellen sowie zu branchenüblicher Werbung zu verwenden. 

(2) Die unter dem vorstehenden Absatz 1 vorgenommene Rechteübertragung erfasst auch Websites fremder Betreiber, an welche der Anbieter die Werke unterlizenziert, insbesondere der Kunden von OMR. 

(3) Der Nutzer garantiert, dass er Urheber der Werke ist oder ausreichende, die Nutzung auf der Plattform erlaubende, Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Werken innehat. 

§ 8 Haftung des Anbieters 

(1) Der Anbieter haftet mit folgenden Einschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen: Sofern die Schäden des Nutzers aus dem Verlust von Daten resultieren, haftet der Anbieter hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Nutzer vermieden worden wären. Die Haftung des Anbieters für vertragsuntypische oder unvorhersehbare Schäden ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern der Schaden Leben, Körper oder die Gesundheit betrifft, vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde, aus dem Nichtvorhandensein einer garantierten Beschaffenheit oder aus der schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt. 

(2) Der Anbieter haftet hingegen nicht für die Qualität, Vollständigkeit, Verlässlichkeit, oder Glaubwürdigkeit der von den Nutzern eingestellten Bewertungen. Diese stellen keine Meinungsäußerung des Anbieters dar, insbesondere macht sich der Anbieter die Inhalte der Mitglieder nicht zu Eigen. 

§ 9  Haftung des Nutzers 

(1) Der Nutzer ist für sämtliche Bewertungen,  Beiträge und Inhalte seines Nutzerprofils selbst verantwortlich. 

(2) Der Nutzer stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Anbieter und seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen aufgrund von Bewertungen, der Nutzung der eingeräumten Rechte oder wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder sonstiger rechtswidriger Inhalte (Beiträge, Kommentare, Nutzerprofilinhalte, Angebote etc.) geltend gemacht werden. Der Nutzer übernimmt die dadurch beim Anbieter, seinen gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Rechtsverteidigung in Höhe der gesetzlichen Gebühren. Er wird den Anbieter bei der Abwehr der Ansprüche unterstützen. Voraussetzung für die Freistellung ist, dass der Anbieter den Nutzer unverzüglich über die Geltendmachung von Ansprüchen informiert und seine Rechtsverteidigung nach den Vorgaben des Nutzers durchführt, sofern dies nicht offensichtlich aussichtslos ist.

§ 10 Sperrung von Nutzern, Löschung von Inhalten 

(1) Der Anbieter hat das Recht, Nutzer dauerhaft zu sperren und einen erneuten Zugang zur Plattform zu verweigern. Eine dauerhafte Sperrung durch den Anbieter ist insbesondere möglich bei groben Verstößen gegen diese AGB bzw. die Richtlinien sowie bei groben Verstößen gegen das Verbot der Einstellung unzulässiger Inhalte. Weiterhin kommt eine dauerhafte Sperrung aus einem sonstigen wichtigen Grund insbesondere bei Verlust oder bei Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung der Zugangsdaten durch einen Dritten in Betracht. Die dauerhafte Sperrung wird dem Nutzer in Textform mitgeteilt. 

(2) Der Anbieter wird den Verfasser im Falle von Rügen einer Bewertung durch Dritte kontaktieren und die Rüge an ihn weiterleiten. Zusammen mit der Weiterleitung fordert der Anbieter den Verfasser unter Setzung einer angemessenen Frist zur Stellungnahme auf. Bleibt die Stellungnahme aus, wird der Anbieter die gerügte Bewertung dauerhaft löschen. Nimmt der Verfasser fristgemäß Stellung, wird der Anbieter die Stellungnahme unter Wahrung der Datenschutzrechte des Verfassers an die rügende Stelle weiterleiten und unter Fristsetzung zur Stellungnahme auffordern. Bleibt hierauf eine Stellungnahme aus, gilt die Rüge als zurückgenommen. Erfolgt eine weitere Stellungnahme, wird der Anbieter eine Entscheidung über die Berechtigung der Rüge treffen und beide Seiten über seine Entscheidung in Kenntnis setzen. 

§ 11 Datenschutz 

(1) Die Erhebung der Nutzer-Daten dient dazu, ein nutzerfreundliches, effizientes und sicheres Internetangebot unterbreiten zu können. 

(2) Alle Informationen zu Datenschutz und Datensicherheit finden sich in den Datenschutzbestimmungen des Anbieters. 

(3) Mit dem Vertragsabschluss stimmt der Nutzer zu, dass er die Datenschutzbestimmungen des Anbieters gelesen und akzeptiert hat. 

§ 12 Funktionsänderungen, Vertragsübernahme 

(1) Der Anbieter behält sich vor, einzelne Funktionen der Plattform fortlaufend zu bearbeiten, zu aktualisieren, zu erweitern, einzuschränken oder einzustellen. 

(2) Der Anbieter ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. Der Nutzer ist berechtigt, den Nutzungsvertrag jederzeit zu kündigen. 

§ 13 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

(1) Diese AGB stehen unter dem Vorbehalt jederzeitiger Änderung durch den Anbieter. 

(2) Die Änderungen und die neuen AGB werden dem Nutzer per E-Mail mitgeteilt. Die neuen AGB gelten als vereinbart, wenn der Nutzer ihrer Geltung nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der E-Mail widerspricht. Der Widerspruch bedarf der Textform. Der Anbieter wird in der E-Mail auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist, die Form und die Folgen einer Untätigkeit gesondert hinweisen. 

§ 14 Schlussbestimmungen 

(1) Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Anbieter sowie auf diese AGB findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des deutschen Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen. 

(2) Die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen, die in dem Staat gelten, in denen der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben anwendbar, sofern diese dem Nutzer einen weitergehenden Schutz bieten. 

(3) Soweit der Nutzer Unternehmer im Sinne des BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen AGB entstehenden Streitigkeiten der Sitz des Anbieter in Hamburg als ausschließlicher Gerichtsstand.  

Stand: 07. Dez. 2022