"Das hat eine Wucht": Gerichtsbeschluss könnte kununu-Prinzip nachhaltig verändern

Arbeitgebende dürfen vom Bewertungsportal Kununu künftig den Klarnamen von Bewertenden einfordern

Ein wankender Riese? Das Geschäftsprinzip der Plattform Kununu, auf der Arbeitgebende bewertet werden können, ist gefährdet. Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg greift das Anonymitätsprinzip an: Fortan muss das Portal den Klarnamen der Person nennen, deren Glaubwürdigkeit das bewertete Unternehmen anzweifelt. Rechtsanwalt Thomas Feil sieht in der Entscheidung eine "gewisse Wucht" für Kununu, während das Unternehmen sie "abwegig und falsch" findet und an seinen Grundsätzen festhält. Marvin Behrens vom OMR Jobs & HR Blog hat sich außerdem umgehört, wie andere Betriebe darüber denken. 

Kununu ist die Bewertungsplattform der Arbeitswelt. Pro Woche finden sich fast 11.000 neue Rezensionen und nahezu 17.000 neue Gehaltsangaben auf dem Portal wieder. Ihre Philosophie: Arbeit gemeinsam besser machen – durch mehr Transparenz. Dafür bemüht sich der Anbieter um Anonymität der Bewertenden, damit die Authentizität der Erfahrungsberichte nicht leidet. Denn bisher ist es so, dass die Arbeitnehmenden die Unternehmen beurteilen, in denen sie gearbeitet haben. Ihre Daten werden im Streitfall zwar von Kununu überprüft, aber nicht weitergegeben. 

Zweite Instanz gibt Klagendem recht

Dass das OLG eben jenes Anonymitätsprinzip per Beschluss aufbricht, sorgt für jede Menge Wirbel. Der Ursprung: Ein Hamburger Unternehmen ging gegen zwei negative Rezensionen auf der Plattform juristisch vor und zweifelte die Glaubwürdigkeit des Bewertenden an. In erster Instanz hatte das Landesgericht Hamburg den Antrag des Klagenden abgelehnt, die Bewertungen zu löschen. 

Jetzt hat das Oberlandesgericht jedoch anders entschieden. Der Beschluss sieht vor, dass einem Unternehmen, das das Arbeitsverhältnis anzweifelt, entweder der Klarname genannt wird oder die Rezension gelöscht werden muss. Im speziellen Fall argumentierte das Gericht, es dem Arbeitgebenden selbst zu überlassen, wie es mit der Information umgeht. Ihm soll möglich sein, selbst zu prüfen, ob eine Rechtsverletzung seitens des Bewerteten vorliegt. Dafür brauche dieser die Daten. Das lehnt Kununu aber ab. 

Zuversicht trotz steigendem Risiko

"Wir stellen klar, dass wir weiterhin die Identität unserer Nutzer schützen werden", erklärt Kununu-CEO Nina Zimmermann. Sie beruft sich auf den Bundesgerichtshof, der zuletzt 2016 in so einem Kontext urteilte. Demzufolge sieht Paragraph 19 des TTDSG vor, die "Nutzung (...) anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen". Ein triftiger Grund, warum Zimmermann den OLG-Beschluss als "abwegig und falsch" betitelt. Es sei nun eine rechtskräftige Entscheidung in dem Hauptverfahren abzuwarten, das womöglich mehrere Monate auf sich warten lässt und sich schließlich jahrelang ziehen könnte. Die Geschäftsführung ist "sehr zuversichtlich, dass dort – wie bereits in der Vergangenheit durch andere Gerichte – in unserem Sinne entschieden wird". Doch das Risiko für eine tiefgreifende Veränderung ist erhöht: Weil das Oberlandesgericht die Vorgaben des Bundesgerichtshofs konsequent angewendet hat und deswegen die Möglichkeit besteht, dass auch andere Gerichte auf dieser Basis entscheiden. Dass Kununu selbst einen signifikanten Anstieg der Klagen erwartet, zahlt darauf ein.  In der Branche stößt der Fall auf gespaltene Meinungen. Eine angezweifelte Identität sei häufig nur ein “vorgeschobener Grund”, beklagt Dr. Manfred Böcker von Employer Telling. Der Inhaber der PR-Berateragentur, die zur Arbeitgeberattraktivität berät, kann das Gerichtsurteil nicht nachvollziehen: “Arbeitgeber können sich nach 15 Jahren Arbeitgeberbewertung in Deutschland immer noch furchtbar darüber ärgern, die Kommunikationshoheit verloren zu haben oder sie begreifen, dass ungefiltertes Feedback genutzt werden kann, um besser zu werden.” Nachvollziehbar sei, eine Verunglimpfung zu ahnden, den Mehrwert negativer Bewertungen müsse jedoch Rechnung getragen werden. Sie einfach “vom Tisch zu fegen”, sei dabei der falsche Weg.

"Wir erleben die Feedbackkultur auf Kununu als sehr bereichernd, auch wenn sie kritisch ist."

Letzteres sieht auch Till Stüve so, der die Vorzüge dieser Geschäftsidee hervorhebt: “Wir erleben die Feedbackkultur auf Kununu als sehr bereichernd, auch wenn sie kritisch ist”, sagt der Teamleiter Candidate & Employer Engagement von DATEV. Er bevorzugt es, den Habitus des Unternehmens konstruktiv zu hinterfragen, statt einen kritischen Kommentar zu monieren. Die Anonymität sei dafür unabdingbar, denn: “Anonymität sichert (...) einen Schutzraum, in dem viele Menschen offener, kritischer und letztlich auch konkreter auf Themen aufmerksam machen können.” Schließlich sollte es doch vorrangig um “ehrliches Feedback und authentische Einblicke in die Arbeitskultur” gehen. 

Mehr Verständnis für die Arbeitgeberseite kommt hingegen von Beatrice Dominguez: “Wir glauben fest an die Kraft von ehrlichem Feedback”, sagt die Vice President People & Talent von Shiftmove. Das Unternehmen setze dabei aktiv auf die Rezensionen der Plattform, um sich zu verbessern. Das Urteil gehe für sie aber offenbar in die richtige Richtung, obgleich die Grundfeste nicht erschüttert werden dürfen. “Es ist meiner Meinung nach immens wichtig, ein Gleichgewicht zwischen Transparenz, Korrektheit und dem Schutz der Privatsphäre der Bewertenden zu wahren”, meint sie. Andererseits ist sie mit der Problematik für die Arbeitgeberseite vertraut:  “Gleichzeitig war es für Unternehmen bisher schwierig, sein Image als Arbeitgeber auf Basis fairer Bewertungen zu schützen.” Dominguez hofft, dass dieser Entscheid für mehr Glaubwürdigkeit sorgt und alle Parteien “eine faire und transparente Stimme” bekommen. 

Anwalt Feil: Ideale Lösung nicht möglich

Und genau hier liege das Problem, wie uns Rechtsanwalt Thomas Feil erklärt: Arbeitnehmende können sich ihren Ärger von der Seele tippen, während Arbeitgebende vor teilweise scharfen und unlauteren Formulierungen stünden. Wie gehen sie damit um? “Es gibt keine gute Idee, wie man das ideal löst”, sagt der Jurist. Er vertritt zwar beide Seiten in dieser speziellen Nische, aber überwiegend Arbeitgeber. Generell hat sich ein breiter Markt in der Juristerei entwickelt, der sich mit dem Löschen dieser Rezensionen beschäftigt. Erst einige Tage ist es her, dass der Fachanwalt für IT-Recht erneut eine Klage gegen das Unternehmen eingereicht hat. Feil sieht eine Dysbalance im Prinzip der Plattform: “Wir haben nichts dagegen, dass uns jemand bewertet, aber wir haben keine Chance, uns zu wehren – das ist die große Diskrepanz.” Für ihn ist das Missbrauchspotenzial ein gewichtiger Faktor: “Im Schutze der Anonymität wird auch Müll und Hass ausgekehrt.” 

“Viele, die in diesem Brast etwas veröffentlichen, sind sich an der Stelle nicht bewusst, was sie verursachen.”

Deswegen verstehe er nicht, dass die Plattform keine Details zu Bewertenden herausgeben möchte, denn “so besteht das Risiko, dass sich Kununu in eine richtergleiche Position begibt”, sagt Feil und verweist auf die Vorgehensweise von Google. Bisher läuft es so, dass Kununu einen Kommentar vorerst deaktiviert, sich Nachweise (Gehaltsnachweis, Arbeitsvertrag o. Ä.) einholt und anschließend den Arbeitgebenden benachrichtigt, dass es geprüft wurde und kein Zweifel an der Identität besteht. Der Tech-Riese Google wiederum leitet die erbrachten Nachweise direkt an denjenigen weiter, dem das Geschriebene missfällt. Verweigert der Bewertende die Beweise, wird der Kommentar gelöscht. “Das ist eine bewusste Entscheidung für Transparenz und der Schutz der Anonymität besteht ja trotzdem”, meint Feil, weil die Wahrheit ihr Bleiberecht erntet. Er rät auch Kununu zu diesem Vorgehen, denn das würde das Eskalationspotenzial mindern. “Viele, die in diesem Brast etwas veröffentlichen, sind sich an der Stelle nicht bewusst, was sie verursachen”, teilt er seine Erfahrungen, die ihm ebenfalls gelehrt haben: “Manche negativen Bewertungen treffen aber auch zu, das merke ich nach einem fünfminütigem Gespräch.” Der Diskurs hat viele Facetten. Kununu schreibt sich auf die Fahne, Nutzenden zu ermöglichen, ungleiche Machtverhältnisse am Arbeitsplatz zu umgehen. “Ein authentisches und ehrliches Feedback zu geben, trauen sich viele schlichtweg nicht zu”, weiß Kununu-CEO Zimmermann. Die Plattform bietet diesen Raum. Doch diese virtuelle Gefilde wird auch als Gefahr für einen fairen Umgang mit dem Arbeitgebenden gesehen – eben weil der eine anonym ist und der andere nicht. Die einen sehen darin eine Chance für HR-Marketing, die anderen fürchten um ihr Image und darum, Personal zu gewinnen oder zu halten. Sollten andere Gerichte mit ihren Beschlüssen dem des OLG Hamburg folgen, könnte das Kununus Geschäft nachhaltig einschränken. Doch bis eine richterliche Entscheidung gefällt ist, die letztinstanzlich wieder bei dem BGH landen kann, werden noch einige anonyme Rezensionen in die Tasten gehauen – die viele Arbeitnehmende als wichtige Quelle bei der Jobsuche erachten. Drei Millionen Bewertungen von mehr als 850.000 Unternehmen sprechen dabei eine klare Sprache. 

Dieser Artikel erschien zuerst im Blog von OMR Jobs & HR.

Employer BrandingHR
Marvin Behrens
Autor*In
Marvin Behrens

Marvin ist Redakteur bei OMR Jobs & HR. Zuerst studierte er erfolgreich Journalistik, dann wagte er einen Blick ins gymnasiale Lehramt. Seinem Abschluss in Sportwissenschaften und Germanistik zum Trotz folgte er weiterhin seiner journalistischen Leidenschaft. Parallel war er Mediengestalter, Kolumnist und Sportredakteur.

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