âNegativ-SEOâ und einstweilige VerfĂŒgungen: Neue Eskalationsstufe im Black Friday-Krimi
Torben Lux23.11.2017
Zieht sich der Markenrechtsstreit noch ĂŒber viele Jahre hin?
Black Friday
Inhalt
- Black Friday 2017: Einstweilige VerfĂŒgungen und Negativ-SEO
- Simon Gall befĂŒrchtet gezielte Attacken auf seine SEO-Rankings
- Beschluss gegen Super Union Holdings Ltd. und Black Friday GmbH
- Reaktionen auf einstweilige VerfĂŒgungen
- Abmahnung gegen Amazon und ĂŒber ein dutzend LöschantrĂ€ge
WĂ€hrend sich Kunden schon seit Tagen ĂŒber Deals und Angebote rund um den âBlack Fridayâ freuen können, tobt im Hintergrund weiter ein Streit um die Wortmarke zum milliardenschweren SchnĂ€ppchentag. Nachdem bereits im vergangenen Jahr mit harten Bandagen gekĂ€mpft und HĂ€ndlern mit Abmahnungen gedroht wurde, legen die Markeninhaberin Super Union Holdings Ltd. aus Hong Kong und andere Marktteilnehmer jetzt noch eine Schippe drauf: Shops erhalten Aufforderungen, Verlinkungen zur Konkurrenz zu löschen, es werden einstweilige VerfĂŒgungen durchgesetzt und Amazon verklagt. OMR erklĂ€rt den Status Quo.
Knapp ĂŒber eine Milliarde Euro sollen HĂ€ndler in Deutschland in den vier Tagen vom âBlack Fridayâ bis zum âCyber Mondayâ im vergangenen Jahr umgesetzt haben. Damit gehört das SchnĂ€ppchenwochenende zu den lukrativsten und umsatzstĂ€rksten Shopping-Events der Welt. Einer Umfrage vom Handelsverband Deutschland zufolge könnte sich das Umsatzvolumen in Deutschland dieses Jahr auf 1,7 Milliarden Euro erhöhen â und damit auch die Begehrlichkeiten verschiedener Marktteilnehmer noch einmal deutlich steigen.
Dass der Black Friday am 24. November auch dieses Jahr nicht ohne rechtliche Auseinandersetzungen auskommen wird, ist allerdings vor allem nach den Ereignissen im letzten Jahr keine groĂe Ăberraschung. Im Oktober 2016 hatte sich die Super Union Holdings Ltd. aus Hong Kong die Rechte an der Wortmarke âBlack Fridayâ gesichert. Die österreichische Black Friday GmbH, Betreiberin von unter anderem blackfridaysale.de, tritt hierzulande seitdem als exklusive Lizenznehmerin auf und verkauft Sublizenzen. Schon lĂ€nger bestehende, konkurrierende Portale wie beispielsweise black-friday.de von Simon Gall und Online-Shops haben seitdem mit Abmahnungen sowie bis heute gesperrten Social-Media-Seiten und Apps zu kĂ€mpfen. FĂŒr Medien wie mobilegeeks.de (UnterlassungserklĂ€rung) und t3n.de (einstweilige VerfĂŒgung) gab es ebenfalls Konsequenzen. Focus Online musste offenbar einen kritischen Artikel löschen (Link zur Wayback Machine).
Black Friday 2017: Einstweilige VerfĂŒgungen und Negativ-SEO
Auch in diesem Jahr sind es vor allem wieder die Super Union Holdings Ltd. aus Hong Kong, die Black Friday GmbH aus Ăsterreich (blackfridaysale.de) und Simon Gall â Performance Marketing (black-friday.de), die im Zentrum der Black Friday-Aufregung stehen.
Ein Post auf der Facebook-Gruppe âWortfilterâ.
Nachdem es 2017 erst lange ruhig geblieben war, tauchten Mitte Oktober die ersten Stimmen verunsicherter HĂ€ndler auf. Stephan Meyer, Mitglied der Facebook-Gruppe âWortfilterâ und Betreiber des Online-Shops shoes4friends.de, schreibt in einem Post von Angeboten des Lizenznehmers fĂŒr eine âabsolut ĂŒberteuerte Kampagneâ und parallel eingehenden Mails der Markeninhaberin, in denen dazu aufgefordert wird, Verlinkungen zu black-friday.de zu löschen. Die Plattform habe nicht das Recht, die Wortmarke âBlack Fridayâ zu nutzen; exklusive Lizenznehmerin in Deutschland sei die Black Friday GmbH. Falls die Links bis zum 27. Oktober nicht gelöscht werden, sehe man sich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten.
Auf Nachfrage von OMR erklĂ€rt Stephan Meyer, dass er die Verlinkung zu black-friday.de sofort entfernt hat, um jeglichen Problemen aus dem Weg zu gehen. Auch auf eine Zusammenarbeit mit Simon Gall habe er daraufhin verzichtet, obwohl das zunĂ€chst geplant gewesen sei. Stattdessen hat shoes4friends ein Angebot der Black Friday Gmbh angenommen. âDas erste Angebot war utopisch im hohen fĂŒnfstelligen Bereich, so dass ich abgesagt habeâ, so Meyer. âEinen Tag spĂ€ter kam ein neues, deutlich niedrigeres Angebot fĂŒr ein kleines Werbepaket, das ich angenommen habe. Vor allem, weil ich aus den letzten Jahren wusste, wie wichtig der Begriff âBlack Fridayâ fĂŒr uns ist.â
Zwar sei Stephan Meyer nach eigener Darstellung mit dieser Entscheidung zufrieden und sich auch sicher, dass sich die Investition in eine Sublizenz definitiv lohnen werde. Dass sich jemand Black Friday als Wortmarke eintragen lassen konnte, hĂ€lt er aber fĂŒr falsch: âDas ist gegen alle Regeln der DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt). Hier hat ein Sachbearbeiter einen groĂen Fehler gemacht.â
Simon Gall befĂŒrchtet gezielte Attacken auf seine SEO-Rankings
Black-Friday.de-Betreiber Simon Gall sieht die aus seiner Sicht zweifelhaften Aktionen der Super Union Holdings Ltd. mit der Sorge, dass diese seine âSuchmaschinen-Position nachhaltig beeintrĂ€chtigenâ könnten. âEs werden nicht nur E-Mails verschickt sondern auch Briefe, die tatsĂ€chlich per Luftpost aus Hong Kong kommenâ, erklĂ€rt er im GesprĂ€ch mit OMR. âEs ist echt Wahnsinn, was da fĂŒr ein Aufwand betrieben wird. Die Briefe gehen an alle Webseitenbetreiber, auf denen es Links zu meiner Seite gibt. Das scheint eine ganz neue Dimension des Negativ-SEO zu sein.â
Als Negativ-SEO bezeichnet man gezielte MaĂnahmen, die zur Abwertung von Websites durch Suchmaschinen wie Google fĂŒhren sollen. Normalerweise erfolgt dies beispielsweise durch Link-Spam in Foren sowie auf Seiten aus der Grauzone oder durch das Kopieren und vielfache erneute Veröffentlichen von Content der Seite.
Verlinkungen auf black-friday.de laut Sistrix.
Wie viele Online-Shops neben shoes4friends noch der Aufforderung gefolgt sind und Verlinkungen zu black-friday.de gelöscht haben, lĂ€sst sich kaum feststellen. Daten des SEO-Tools Sistrix zufolge waren die Verlinkungen auf Galls Seite vor kurzem zwar tatsĂ€chlich etwas rĂŒcklĂ€ufig â von 3.310 am 09. Oktober auf 2.900 am 23. Oktober 2017. Da seitdem aber wieder ein positiver Trend zu erkennen ist, könnte es sich hierbei auch lediglich um normale Schwankungen handeln. Im Oktober 2016 verlor black-friday.de in nur wenigen Tagen ein paar hundert Links, um sich danach wieder deutlich zu steigern.
Auch die Entwicklung des von Sistrix ermittelten Sichtbarkeitsindex zeigt im Vergleich mit blackfridaysale.de keine groĂen AuffĂ€lligkeiten. Zuletzt wurden die Daten am 20. November aktualisiert, in den kommenden Tagen dĂŒrfte die Kurve Ă€hnlich wie im letzten Jahr wieder deutlich nach oben ausschlagen.
Die Entwicklung vom Sichtbarkeitsindex von black-friday.de und blackfridaysale.de im Vergleich (Quelle: Sistrix).
Beschluss gegen Super Union Holdings Ltd. und Black Friday GmbH
Trotzdem wollte sich Simon Gall gegen das GeschĂ€ftsgebaren wehren â und erwirkte gegen die Super Union Holdings Ltd. und die Black Friday GmbH am 30. Oktober eine einstweilige VerfĂŒgung vor dem Landgericht DĂŒsseldorf (inzwischen nicht mehr online einsehbar). Der Inhalt: Beiden Antragsgegnerinnen ist auf Grund besonderer Dringlichkeit ohne vorherige mĂŒndliche Verhandlung untersagt, gegenĂŒber Simon Galls Kunden zu behaupten, das Verwenden von âBlack Fridayâ in ihrer Werbung sei eine Verletzung der Wortmarke. Auch das Einstellen von Angeboten auf black-friday.de und das Verlinken auf die Website stelle keine Verletzung der Wortmarke dar.
Die Black Friday GmbH und GeschĂ€ftsfĂŒhrer Konrad Kreid reagierten einige Tage spĂ€ter ihrerseits mit einer einstweiligen VerfĂŒgung vor dem Landgericht Frankfurt. Diese richte sich gegen einen in der Veröffentlichung nicht nĂ€her genannten Marktteilnehmer und âu.a. gegen die Veröffentlichung einer irrefĂŒhrenden Pressemeldung, in der suggeriert wird, dass die eingetragenen Markenrechte in Deutschland keinen Bestand haben und jeder, ohne RĂŒcksicht auf die eingetragene Marke, mit dem Begriff werben kann.â Der Rechtsanwalt Dr. Alexander Hogertz, der mit seiner Kanzlei Hogertz LLP die Markeninhaberin Super Union Holdings Ltd. vertritt, war auf Anfragen von OMR fĂŒr kein Statement verfĂŒgbar.
Reaktionen auf einstweilige VerfĂŒgungen
Auch wenn fĂŒr AuĂenstehende der Schluss Ă€uĂert nahe liegt, dass es sich bei dem genannten Marktteilnehmer um Simon Galls black-friday.de handelt, möchte Konrad Kreid das gegenĂŒber OMR nicht bestĂ€tigen: âWir möchten in diesem Bezug keinen Namen nennen. Wir haben keine Kenntnis vom Beschluss des Landgerichts DĂŒsseldorf und er ist uns nicht zugestellt wordenâ, so der GeschĂ€ftsfĂŒhrer der Black Friday GmbH. âDie ganzen Informationen haben wir bis dato rein aus einer im Internet verbreiteten Pressemitteilung von Herrn Simon Gall entnommen.â
Der Traffic von black-friday.de und blackfridaysale.de inklusive Partnerseite der Bild im Vergleich (Quelle: SimilarWeb).
BeeintrĂ€chtigungen der TĂ€tigkeit oder der von Lizenznehmern erwarte Kreid nicht: âDie deutsche Wortmarke ist weiterhin in Kraft. Der Beschluss wirkt nach dessen Zustellung auch nur zwischen den Parteien blackfridaysale.de und black-friday.de von Herrn Gall. Es ist nicht zu entnehmen, dass die Wortmarke âBlack Fridayâ allgemein nicht mehr beachtet werden mĂŒsse.â Das sei im Rahmen der Pressemitteilung absichtlich falsch dargestellt worden.
In einem Schreiben von Simon Galls Anwalt an einige besorgte Partner von black-friday.de stellt dieser fest, dass das Landgericht Frankfurt am Main die einstweilige VerfĂŒgung des Landgerichts DĂŒsseldorf selbst und den ihr zugrunde liegenden Anspruch inhaltlich nicht behandelt habe. Sie bezog sich lediglich auf die nicht anonymisierte Veröffentlichung der einstweiligen VerfĂŒgung des Landgerichts DĂŒsseldorf vom 30. Oktober 2017 und die darauf bezogene Pressemitteilung.
Abmahnung gegen Amazon und ĂŒber ein dutzend LöschantrĂ€ge
Dass die Super Union Holdings Ltd. bei der Durchsetzung des Markenrechts auch vor den ganz groĂen Dickschiffen der Branche nicht zurĂŒckscheut, hat sie Anfang November unter Beweis gestellt. Vor dem Landgericht Hamburg reichte die Markeninhaberin aus Hong Kong Klage gegen Amazon ein. Der E-Commerce-Riese will sich zu laufenden Verfahren zwar nicht Ă€uĂern, spricht in einer kurz darauf veröffentlichten Pressemitteilung allerdings ausschlieĂlich vom âCyber Mondayâ und der âCyber Monday Wocheâ â die Wortmarke âBlack Fridayâ wird nicht genannt. Ob der Fokus auf die selbstkreierten SchnĂ€ppchentage sowieso geplant war, lĂ€sst sich nicht feststellen. Bleibt die Frage, ob sich Amazon von einem drohenden Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro beirren lĂ€sst.
Wie lange die Wortmarke âBlack Fridayâ derweil noch Bestand haben wird, ist fraglich. Insgesamt 15 LöschantrĂ€ge sind aktuell beim Deutschen Marken- und Patentamt veröffentlicht. Ein Sprecher des Amtes erklĂ€rt gegenĂŒber OMR, dass man auf eine Entscheidung im Januar 2018 hoffe: âWir betreiben das Verfahren mit Hochdruck. Leider ist es damit aber aller Wahrscheinlichkeit nach noch nicht zu Ende. Da gegen diese Entscheidung Beschwerde zum Bundespatentgericht eingelegt werden kann, ist es gut möglich, dass das Verfahren anschlieĂend dort weitergefĂŒhrt wird.â
Ob die Wortmarke âBlack Fridayâ dann aber noch so begehrt sein wird, wie aktuell, darf zumindest angezweifelt werden. Schon jetzt setzen immer mehr HĂ€ndler auf eigene, neue Namenskreationen â und versuchen diese wiederum, als Marke eintragen zu lassen. So wirbt unter anderem Galeria Kaufhof mit der âBlack Weekâ (Anmeldung am 9. November 2016, Status: Eingegangen), die Media-Saturn-Holding mit âRed Friday Weekâ (Marke eingetragen seit 10. Mai 2016) und in Meschede in Nordrhein-Westfalen gibt es den âPink Fridayâ.
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