Kampf um „Black Friday“: Abmahnungen, gesperrte Facebook-Pages und gelöschte Apps
Affiliates streiten mit harten Bandagen um Milliarden-Markt
- Der Markeninhaber lässt erste Händler abmahnen, die mit Black Friday werben
- black-friday.de reagiert auf die Abmahnung mit einer Gegenabmahnung
- Weitere Händler reagieren mit Unverständnis auf das Markenrecht am Black Friday
- Namhafte Partner trotz deutlicher Kritik an der Black Friday GmbH
- Kein Zusammenhang zwischen Abmahnungen und der Black Friday GmbH?
- Die Chronologie der Wortmarke Black Friday
- Wer hat noch mit der Black Friday GmbH zu tun?
Auch in Deutschland werden mittlerweile am „Black Friday“ mit Sonderangeboten Hunderte Millionen von Euro an nur einem Tag umgesetzt. Das weckt Begehrlichkeiten: Um das Geschäft mit dem „Schnäppchentag“ ist in den vergangenen Monaten ein harter Kampf entbrannt. Ein österreichisches Unternehmen hat sich die Lizenz am Markenrecht für den Begriff „Black Friday“ gesichert, gleichzeitig erhalten Mitbewerber Abmahnungen. Online Marketing Rockstars blickt hinter die Kulissen.
Am 25. November ist wieder Black Friday, der Freitag nach Thanksgiving, an dem Händler mit Sonderangeboten das Weihnachtsgeschäft einläuten. Vor Jahrzehnten in den USA entstanden, wird der Tag auch im deutschsprachigen Raum immer beliebter; 2015 soll er schon der umsatzstärkste Einzeltag des Jahres gewesen sein, für dieses Jahr wird mit einem Umsatz von einer Milliarde Euro gerechnet. Während sich Schnäppchenjäger auf hohe Rabatte freuen dürfen, sieht die Situation bei der langen Liste teilnehmender Online-Shops etwas anders aus.
Der Grund für die aktuell angespannte Situation ist eine News, die vor wenigen Wochen auf blackfridaysale.de veröffentlicht wurde. Das Deal-Portal listet Angebote von zahlreichen Partnershops, die dafür jeweils bezahlen. „Blackfridaysale.de sichert sich ausschließliche Rechte an der deutschen Marke Black Friday“ heißt es in der Überschrift des Artikels, die entsprechende Wortmarke sei in Deutschland durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) geschützt.
Das Portal bezeichnet sich in der Folge selbst als „führenden Plattformanbieter der beliebten Verkaufsveranstaltung Black Friday“; durch die exklusiven Markennutzungsrechte sei es nur blackfridaysale.de und seinen Kunden erlaubt, die Wortmarke Black Friday am deutschen Markt zu verwenden.
Der Markeninhaber lässt erste Händler abmahnen, die mit Black Friday werben
Der News ist außerdem ein Screenshot des angeblichen Vertrags vom 11. Oktober 2016 über die Nutzungsrechte der Wortmarke Black Friday angehängt. Markeninhaber ist demnach die Super Union Holdings Ltd. aus Hong Kong. Als Lizenznehmer habe die Black Friday GmbH mit der Domain blackfridaysale.de das Recht, gegen Markenrechtsverletzungen vorzugehen. Der Anwalt Dr. Alexander Hogertz hat den Vertrag im Auftrag der Holding aus Hong Kong unterzeichnet. Die Kanzlei Hogertz LLP Rechtsanwälte aus Berlin ist ebenfalls in der Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamts als Vertreter angegeben, auch hier wird als Inhaber der Wortmarke Black Friday die Super Union Holdings Ltd. aus Hong Kong ausgewiesen.
Dass es tatsächlich Konsequenzen haben kann, wenn man Werbemaßnahmen rund um den Black Friday durchführt, ohne Partner von blackfridaysale.de zu sein, zeigt unter anderem der Fall von Simon Gall. Er ist Betreiber des Portals black-friday.de, das schon seit 2012 Black-Friday-Schnäppchen auflistet. Seine Haupteinnahme-Quelle sind Affiliate-Provisionen, nur wenige Partner-Shops müssen eine Bearbeitungsgebühr für die Platzierung bezahlen. Ein Blick auf Daten der Tools SimilarWeb und Sistrix zeigt, dass black-friday.de keinen schlechten Job zu machen scheint. Sowohl in Sachen Traffic, als auch beim Sichtbarkeitsindex hat die Seite von Gall im Vergleich zu blackfridaysale.de deutlich die Nase vorn. In die Berechnung der von blackfridaysale.de kommunizierten Reichweite von sechs Millionen Nutzern im Jahr 2016 sind allerdings auch noch die entsprechenden Domains aus Österreich, Schweiz, Russland und Seiten von Kooperationspartnern inkludiert. Nach eigenen Angaben erzielt die Plattform „die bei weitem größte Reichweite aller Anbieter in Mitteleuropa“.
Am 27. Oktober 2016 erhielt Gall ein Schreiben der Kanzlei Hogertz LLP Rechtsanwälte, das Online Marketing Rockstars vorliegt. Darin wird die Forderung erhoben, den Begriff Black Friday ab sofort nicht mehr für Werbung, Verkaufsförderung und sonstige Dienstleistungen zu nutzen, die rechtsverletzende Domain black-friday.de zu übertragen, die Anwaltskosten zu tragen und alles in einer Unterlassungserklärung zu bestätigen. Läuft die Frist aus, werde man der Super Union Holdings Ltd. empfehlen, „unverzüglich gerichtliche Hilfe“ in Anspruch zu nehmen.
black-friday.de reagiert auf die Abmahnung mit einer Gegenabmahnung
„Wir haben auf die Abmahnung fristgerecht reagiert und alle Ansprüche zurückgewiesen“, sagt Simon Gall gegenüber Online Marketing Rockstars. „Außerdem haben wir am 28.10. einen Löschungsantrag beim Deutschen Marken- und Patentamt eingereicht.“ Schon bevor die Abmahnung eintraf, bekam er das Markenrecht dennoch zu Spüren. Die Facebook-Seite von black-friday.de ist gesperrt, der Twitter-Account nicht mehr erreichbar und die App in Googles Playstore wurde entfernt. Die iOS-App ist zwar noch verfügbar, Apple sei aber ebenfalls aufgefordert worden, sie aus dem Store zu nehmen. Alle Plattformen begründen den Schritt mit Markenrechtsverletzungen; laut einer Mail von Google an Simon Gall hat die Kanzlei Hogertz LLP den Antrag auf das Entfernen der App gestellt.
Gall und einige andere Händler (weitere Abmahn-Schreiben der Kanzlei Hogertz LLP Rechtsanwälte liegen Online Marketing Rockstars ebenfalls vor), die nicht genannt werden wollen, halten es für absurd, dass die Wortmarke Black Friday überhaupt als solche akzeptiert wurde. Die Begründungen: Black Friday sei eine allgemein gebräuchliche Bezeichnung mit fehlender Unterscheidungskraft. Simon Gall betont außerdem, er habe ein eigenes, sogenanntes prioritätsälteres Kennzeichenrecht, weil er schon seit 2012, also vor der Black Friday GmbH (erst 2013 an den Start gegangen), entsprechende Domains besitzt und betreibt. Am 3. November hat Simon Gall eine Gegenabmahnung verschickt, in der er die Unterlassung unter anderem der Sperrungen des Facebook Accounts und Löschung der Android-App aus dem Playstore verlangt. Die Frist dafür ist bereits abgelaufen, eine Antwort hat er nicht erhalten.
Weitere Händler reagieren mit Unverständnis auf das Markenrecht am Black Friday
Auch Andreas Osler rechnet damit, in den kommenden Wochen eine Abmahnung durch die Super Union Holdings Ltd. zu erhalten. Er arbeitet mit seiner Seite weisshaus-shop.de seit mehreren Jahren mit Simon Gall zusammen. „Wir haben den Black Friday in diesem Jahr noch nicht beworben und daher vermutlich noch keine Abmahnung erhalten. Wir rechnen aber damit, dass diese dann kommt, wenn wir mit Werbemaßnahmen beginnen“, so Osler gegenüber Online Marketing Rockstars. „Das wirkt schon wie ein sehr gezielter Angriff. Wir haben die Sachlage aber bereits rechtlich prüfen lassen und sind sehr gelassen.“ Er habe in den vergangenen Jahren auch immer wieder Angebote der Black Friday GmbH erhalten, diese aber für unseriös und überteuert gehalten.
Rainer Wolf, Geschäftsführer vom Apple-Händler arktis.de glaubt nicht, dass die Wortmarke Black Friday noch lange Bestand haben wird. Er werde mit seinem Unternehmen selber zeitnah einen Löschungsantrag stellen. „Wir sind intensiv mit unserem Markenanwalt in Kontakt und werden in den nächsten Tagen einen entsprechenden Löschungsantrag stellen. Meines Wissens wurden aber bereits mehrere solcher Anträge gestellt. Wir sind daher zuversichtlich, dass dieser Markenwahnsinn bald ein Ende hat“, erklärt er gegenüber Online Marketing Rockstars. Die Wortmarke hält Wolf für komplett unhaltbar. „Das wäre ja so, als ob sich Düsseldorf den Namen Rosenmontag als Marke schützen ließe. Dann würde es in Köln auch keinen Rosenmontags-Umzug mehr geben dürfen.“ Er geht davon aus, den Black Friday ganz normal ausführen zu können.
Namhafte Partner trotz deutlicher Kritik an der Black Friday GmbH
Die Pepper Media Holding, seit Jahren mit mydealz.de ebenfalls ein Profiteur vom Black Friday, hält offenbar auch wenig vom Markenrecht am Begriff Black Friday und dem Lizenznehmer Black Friday GmbH. In einer Pressemitteilung vom 3. November weist das Unternehmen darauf hin, dass der Black Friday in Deutschland schon zum zehnten Mal stattfindet; erstmals hätte Apple 2006 gezielt mit dem Begriff geworben und rabattierte iPods angeboten. Außerdem betont das Unternehmen, dass der Black Friday ein „dezentrales Shopping-Event“ sei, einen Organisator gebe es genauso wenig, wie einen offiziellen Veranstalter. Der Verdacht liegt nahe, dass das eine implizite Anspielung auf die Black Friday GmbH sein soll. Online Marketing Rockstars liegen aktuelle Mailverläufe vor, in denen Mitarbeiter der Black Friday GmbH Online-Shops von einer Kooperation überzeugen wollen, indem sich das Unternehmen unter anderem als „offizieller Veranstalter des Black Fridays in Deutschland“ bezeichnet und auf die exklusiven Markenrechte am Begriff hinweist.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Black Friday GmbH mit Kritik konfrontiert wird. So liefen Verkaufsaktionen der vergangenen Jahre offenbar nicht immer so, wie geplant: Es gab Serverabstürze und die Seite hatte immer wieder mit einer eingeschränkten Erreichbarkeit zu kämpfen.
Trotzdem sind aktuell schon über 160 Partner-Shops, darunter auch große Brands wie Samsung, Redcoon, Otto, About You und Zalando auf blackfridaysale.de gelistet. Einen vermutlich sehr relevanten Treiber für den Erfolg in der Kundenakquise dürfte die seit 2015 bestehende Kooperation mit Axel Springer und Bild darstellen. Unter einer eigenen Domain (blackfriday.bild.de) werden die verfügbaren Deals und Shops angezeigt und mit entsprechender Medialeistung seitens Bild Reichweite für die Angebote generiert.
Robert Blanck ist Leiter E-Commerce & Advertising bei der BILD GmbH & Co. KG. Gegenüber Online Marketing Rockstars sagt er: „Wir waren im letzten Jahr sehr zufrieden mit der Performance der ‘Black Friday bei BILD’-Aktion. Die Händler hatten bei der Aktion Conversionrates bis zu 15 Prozent in ihrem Shop.“ Die Serverausfälle begründet er mit dem Erfolg der Zusammenarbeit mit der Black Friday GmbH. „Die Aktion lief so gut, dass die Erreichbarkeit wegen der vielen Aufrufe in den ersten Stunden am Donnerstag Abend teils eingeschränkt war. Das wurde diese Jahr natürlich berücksichtigt und die Stabilität der Plattform durch den Partner Black Friday GmbH verbessert.“
Kein Zusammenhang zwischen Abmahnungen und der Black Friday GmbH?
Die Vermutung, die einige Online-Händler haben, die anonym bleiben wollen, wiegt schwer: Sie gehen davon aus, dass die Super Union Holdings Ltd. eine Art Briefkastenfirma der Black Friday GmbH ist und dass das Unternehmen die Abmahnungen selber veranlasst, um Kunden zu gewinnen und den Marktanteil auszubauen. Konrad Kreid, Geschäftsführer der Black Friday GmbH und laut Xing-Profil ehemaliger Country Manager bei Groupon in Österreich, weist gegenüber Online Marketing Rockstars allerdings alle Vorwürfe dieser Art von sich: „Die Black Friday GmbH steht in keinem Zusammenhang mit Abmahnungen und mir sind diese auch nicht bekannt. Abmahnungen sind eine Angelegenheit der Markeninhaberin.“ Über den Lizenzvertrag hinaus stehe die Black Friday GmbH laut Kreid in keiner Verbindung zur Super Union Holdings Ltd.
Das bestätigt auch Dr. Alexander Hogertz, Anwalt in besagter Kanzlei, die die Super Union Holdings Ltd. als Inhaber der Wortmarke Black Friday vertritt: „Bei der Super Union Holdings handelt es sich nicht um eine Briefkastenfirma. Es besteht auch keine direkte Verbindung zu Herrn Konrad Kreid.“ Stattdessen handele es sich um ein ganz gewöhnliches Unternehmen, das unabhängig und aktiv am Markt tätig ist. „Die Super Union Holdings Ltd. ist ein weltweit tätiges Unternehmen. Es lässt sich unter anderem in zahlreichen Regionen der Welt (geistige) Schutzrechte durch Dritte in Lizenz verwerten. Das ist ein ganz alltäglicher Vorgang im Bereich (geistiger) Schutzrechte“, so Hogertz gegenüber Online Marketing Rockstars.
Laut Konrad Kreid habe sich auch die Black Friday GmbH mit einer Löschung der entsprechenden Wortmarke auseinandergesetzt, bevor die Einigung mit dem Markeninhaber (Super Union Holdings Ltd.) zustande kam. Er sagt: „Wir kamen mit Hilfe verschiedener rechtlicher Experten zu dem Schluss, dass die Erfolgsaussichten eines Löschungsverfahrens bei genauerer Betrachtung eher schlecht und das Verfahren sehr langwierig wäre. Außerdem wurden wir aufgeklärt, in welche finanziellen Dimensionen Markenrechtsstreitigkeiten gehen können.“
Die Chronologie der Wortmarke Black Friday
Ob die Black Friday GmbH und die Super Union Holdings Ltd. außer über den Lizenzvertrag in Verbindung zueinander stehen, lässt sich nicht final belegen. Ein Blick in die Datenbank vom Deutschen Patent- und Markenamt zeigt aber, dass sich der Besitzer der Wortmarke Black Friday vor allem in diesem Jahr mehrmals geändert hat und sich der jeweilige Inhaber jeweils mit Widersprüchen von ähnlichen Markenanmeldungen nicht zurückgehalten hat.
Im Juni dieses Jahres folgte ein erster Inhaberwechsel: Neuer Besitzer war seitdem die MR Verwaltungs GmbH aus Hövelhof in Nordrhein-Westfalen, Vertreter blieb allerdings Horak Rechtsanwälte, die auch schon den vorherigen Inhaber, die Klingenthal Südring GmbH aus Paderborn, vertreten hatten. Seit Anfang Oktober ist die Super Union Holdings Ltd. der neue und aktuelle Inhaber der Wortmarke Black Friday und wird durch Hogertz LLP Rechtsanwälte vertreten. Seitdem sind drei Löschungsanträge veröffentlicht worden. Während der erste zurückgenommen wurde, stehen noch zwei aus. Der jeweilige Antragssteller ist nicht ersichtlich. Es dürften in den kommenden Tagen aber noch weitere Löschungsanträge folgen; beispielsweise erklärte die Agentur M2L Agency GmbH diese Woche öffentlich ihre Absicht, ebenfalls einen Antrag zu stellen.
Auch wenn eine Verbindung zwischen der Black Friday GmbH und der Super Union Holdings Ltd. von beiden Seiten dementiert wird, deutet zumindest ein Hinweis doch darauf hin. Laut Datenbank der Denic ist der Domaininhaber von blackfridaysale.de seit der letzten Aktualisierung am 2. Mai 2016 die Top Class Holdings Ltd. mit Sitz in Hong Kong. Als administrativer Ansprechpartner wird ein Sebastian Cursley angegeben. Bei einer Google-Suche nach seinen Namen stößt man dann auf einen Eintrag auf website.informer.com. Laut der dort angegebenen Daten arbeitet Sebastian Cursley für die Super Union Holdings Ltd., Inhaber der Wortmarke Black Friday. Websites, die mit ihm in Verbindung stehen, sind den Angaben zufolge blackfridaysale.at und womensdaysale.at. Betreiber beider Websites ist laut Impressum ebenfalls die Black Friday GmbH.
Wer hat noch mit der Black Friday GmbH zu tun?
Neben Konrad Kreid als Geschäftsführer der Black Friday GmbH fällt beim näheren Hinsehen ein in der Branche nicht gänzlich unbekannter Name auf: Bei der Abfrage nach dem Gesellschaftsvertrag des Unternehmens im österreichischem Handelsregister stößt man auf das serbische Unternehmen Kings Trinity. Eine namensgleiche Holding aus Hong Kong wollte laut Datenbank des DPMA schon 2014 die Wort-/Bildmarke „Black Friday Sale“ anmelden. Chef des serbischen Unternehmens ist Hartmut Krenslehner, einer der Gründer vom inzwischen insolventen Online-Shop für Maßkleidung YouTailor.
Krenslehner und Konrad Kreid dürften sich aus der gemeinsamen Zeit bei sportnahrung.at gut kennen – Hartmut Krenslehner war dort Mitte 2014 Chief Marketing Officer, Kreid ist dort noch heute ebenfalls Geschäftsführer. Über das Portal vertreibt er auch Naturaslim, seine eigene Abnehm-Shake-Produktreihe, die er Ende 2015 bei „2 Minuten, 2 Millionen“ – dem österreichischen Pendant zu Die Höhe des Löwen – auf dem Sender Puls4 gepitcht hat. Damals wurde ihm ein Media for Equity-Deal von Seven Ventures Austria angeboten. Sowohl der Sender als auch Seven Ventures Austria gehören zu ProSiebenSat.1. Heute gibt es, ähnlich wie mit Bild, eine gemeinsame, vermutlich reichweitenstarke Kooperation zum Black Friday.
Alle Marktteilnehmer dürften die Entwicklungen zum Recht an der Wortmarke Black Friday dieser Tage genau beobachten – und vielleicht sogar auf andere Bezeichnungen für den Rabatt ausweichen, statt eine Abmahnung zu risieren. „Durch die Abmahnungen und das Auftreten der Black Friday GmbH haben gerade viele Händler Angst, aktiv zu werden und lassen alles erst einmal rechtlich prüfen. Das spürt man auf jeden Fall“, sagt Simon Gall von black-friday.de. Trotzdem ist er zuversichtlich, dass die Wortmarke beim Black Friday im nächsten Jahr keinen Bestand mehr haben wird und sich seine jahrelange Arbeit dann wieder stärker auszahlt.