Hat sich ein Domainer A.de gesichert, um Newsletter-Versender abmahnen zu können?
Alexander Kemper ist Besitzer der Domain A.de – und verschickt seit Jahren Abmahnungen gegen Versender von Werbemails
(Quelle: thegoodthedadandthebaby.com)
Ihr kennt das sicher auch: Sobald man sich im Netz irgendwo anmeldet, etwas herunterladen oder aber bestellen möchte, wird eine E-Mail-Adresse fällig. Die Tatsache, dass viele Nutzer diese Vorgänge gerne mal nicht mit ihren eigenen, sondern mit Fantasie-Adressen durchführen, scheint sich unlängst ein Domainer zu Nutze gemacht zu haben. Alexander Kemper ist Besitzer von A.de – einer für solche Zwecke potenziell beliebten, weil kurzen Adresse. Seit Jahren mahnen er und sein Anwalt Versender von an a@a.de gerichtete Werbemails ab. Mehrere Anwälte berichten auf ihren Blogs über die Masche. Kalkulierte Abzocke oder gutes Recht?
Der Vorwurf von „rechtsmissbräuchlichem Verhalten“, wie er in den Blogs von Rechtsanwälten wie beispielsweise Niklas Plutte oder Christian Kramarz zu lesen ist, wiegt schwer. Alexander Kemper hätte sich mit Hilfe des Rechtsanwalts Michael Vetter auf gezielte Abmahnungen spezialisiert. Ihm gehört unter anderem die Domain a.de, auf der aktuell keine Inhalte zu finden sind. Lediglich einen Website Title gibt es: „Ja richtig: A.de das ist alles“. Abgemahnt wurden seit mindestens Anfang 2013 nun die Versender von Werbemails, die an die entsprechende E-Mail-Adresse a@a.de verschickt worden waren. Nutzer hatten also die besonders naheliegende, wie einfallslose Mail a@a.de bei Anmeldungen etc. verwendet, um nicht die eigene Adresse angeben zu müssen. So sollen immer wieder Werbemails, aber auch Rechnungen und sogar Mahnungen im Postfach von Kemper gelandet sein.
Screenshot: Suche nach Alexander Kemper bei peoplecheck.de
Mahnt der Besitzer der Domain A.de gezielt Versender von Werbemails ab?
Alexander Kemper ist offenbar schon länger als Domainer umtriebig. In einem Artikel aus dem SZ-Magazin vom 2. Juni 2000 heißt es, dass er sich beispielweise vorausschauend die Domain vodafoneairtouch.de gesichert hätte, um diese möglicherweise nach Vodafones Übernahme von Airtouch 1999 gewinnbringend weiterzuverkaufen. Mit einer einfachen Whois-Abfrage über Google bei domaintools.com zum Namen Alexander Kemper werden 44 Ergebnisse angezeigt. Darunter befinden sich beispielweise die Seiten alexanderkemper.com, kempergroup.net und webkatalog.com, die alle auf A.de weiterleiten, aber auch leere Seiten wie bürgerkredit.com oder struempfe.net. Und noch eine potenzielle Einnahmequelle von Kemper wird deutlich. Scheinbar hat er in der Vergangenheit mehrmals (meistens erfolglos) versucht, verschiedene Wortmarken im Markenregister eintragen zu lassen. Darunter unter anderem 23and.me (passend zum gleichnamigen und Google-finanzierten Biotech-Unternehmen) und der Claim „Ab in die Cloud“ (u.a. in einer Werbekampagne von Microsoft verwendet), aber auch besagte Domain A.de inklusive der Mail a@a.de.
Dass er versucht, sich seit einiger Zeit mit Abmahnungen gegen besagte Werbemails zu wehren, kommt vielen Anwälten reichlich verdächtig vor. Zwar ist, wie beispielsweise Rechtsanwalt Niklas Plutte schreibt, gegen eine Abmahnung wegen unerwünschter E-Mail-Werbung (Verstoß gegen §§ 1004, 823 BGB bzw. § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG, nur zwischen Mitbewerbern) nichts einzuwenden, doch deute unter anderem die Häufigkeit der teils wortgleichen Abmahnschreiben, sowie die Höhe der geforderten Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 Euro „unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs“ auf einen Rechtsmissbrauch hin. Rechtsanwalt Christian Kramarz weist in seinem Blog noch auf einen weiteren interessanten Punkt hin. Demnach hätte Alexander Kemper die Domain a.de für einen hohen fünfstelligen Betrag erworben.
Screenshot: Whois-Abfrage über Google bei domaintools.com nach Alexander Kemper
Neben A.de gehören Alexander Kemper noch zahlreiche andere Domains
Alexander Kemper selbst äußerte sich angeblich in einer Nachricht an den Betreiber des Forums von ovpn.to zu den Vorwürfen, in der er nebenbei auch das Löschen eines Threads forderte, der Links zu besagten Artikeln der Anwälte enthielt. Gegen beide Anwälte, Plutte und Kramarz, hätten er und sein Anwalt bereits mehrfach vor Gericht Recht bekommen. Alle Vorwürfe seien haltlos – man habe zwar rechtlich korrekt abgemahnt, wolle damit aber ganz sicher nicht gezielt Geld verdienen. Im Gespräch mit OnlineMarketingRockstars.de bestätigt Rechtsanwalt Niklas Plutte eine Reihe von Abmahnungen: „Insgesamt landeten etwa zehn Abmahnungen von Herrn Kemper und seinem Anwalt Michael Vetter auf meinem Tisch, die letzte von Ende Jun 2014. Anwaltskollegen haben mir über weitere Fälle berichtet. In einem von uns betreuten Fall hat die Gegenseite auch tatsächlich geklagt. Leider wollte sich mein Mandant nicht auf einen Prozess einlassen, er hat die Klage dann anerkannt. Der Domaininhaber hat mich seither mehrfach aufgefordert, den Blogartikel zu seinen Abmahnungen von meiner Seite zu entfernen, was ich allerdings abgelehnt habe.“ Wir haben auch Alexander Kemper schriftlich um ein Statement gebeten, bislang allerdings noch keine Antwort erhalten.
Seit dem Oktober 2009 können in Deutschland auch ein- und zweistellige Domains inklusive reiner Zifferndomains registriert werden. Die Denic eG (zentrale Registrierungsstelle für .de-Domains) musste sich damals einem Urteil des Bundesgerichtshofes beugen, nachdem die Volkswagen AG zwecks der Registrierung von vw.de geklagt hatte.