Rocket Internet will von der Börse gehen: „Da reicht der Aktionärsschutz nicht aus“

OMR Team7.9.2020

Was OMR Stammgast Sven Schmidt über Oli Samwers Plan denkt

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Lange Jahre war Rocket Internet wohl die bekannteste „Startup-Schmiede“ Deutschlands und gleichzeitig immer wieder für eine Kontroverse gut. Nun hat das Unternehmen ein „Delisting“ angekündigt, will also von der Börse gehen. Mit der dafür gewählten Vorgehensweise stößt Rocket-Internet-CEO und -Mitgründer Oliver Samwer erneut auf Kritik. Sven Schmidt, Investor, CEO der Machine Seeker Group und OMR Podcast Stammgast, sieht in dem Vorgang einen Beleg dafür, dass in Deutschland der Aktionärsschutz nicht ausreichend ist.

„Ich war nicht überrascht, dass Rocket Internet von der Börse geht. Ich war dann aber doch von dem gewählten Weg überrascht“, so Schmidt in der neuesten Folge des OMR Podcasts. Er sei zuvor davon ausgegangen, dass Oliver Samwer den freien Aktionären die Anteile aufkauft und dafür eine Prämie zahlt.

Aktien werden nicht mehr frei handelbar sein

Stattdessen will das Unternehmen seinen Aktionären deren Anteile auf Basis des Durchschnittspreises der vergangenen sechs Monate abkaufen – ohne Prämie. Nach Ablauf dieses Rückerwerbsangebotes will Rocket Internet beantragen, die Zulassung der Unternehmensanteile zum freien Handel an der Frankfurter Börse zu widerrufen.

„Das ist für die freien Aktionäre mit dem Problem versehen, dass die Aktie nicht mehr handelbar ist und es auch die Informationspflichten, die es zuvor noch für Rocket Internet als börsengehandeltes Unternehmen gab, nicht mehr gibt“, so Sven Schmidt. Die sich daraus ergebende Situation sei mit der vergleichbar, wenn man mit wenigen Anteilen an einer nicht börsennotierten GmbH oder AG beteiligt sei. „Das heißt eigentlich immer, dass damit der Aktienpreis entsprechend fällt und es zu keiner Prämie kommt.“

Schon seit ein paar Monaten keine „Kurspflege“ mehr

Der OMR Podcast Stammgast glaubt: „Das ist eine Entscheidung, die von Oliver Samwer und seinen Brüdern sicherlich sehr gut vorbereitet worden ist.“ Der Abschied des ehemaligen Vorstandsmitglieds Alexander Kudlich sowie ein Stellenabbau hätten in den vergangenen Monaten bereits darauf hingedeutet, dass Rocket Internet „vielleicht nicht mehr die Erwartungen der Börse erfüllen will“, so Schmidt.

Parallel dazu sei auch Rocket Internets Kommunikation gegenüber den Aktionären und dem Kapitalmarkt bei Weitem nicht mehr so offensiv und optimistisch gewesen wie zuvor – „auch ein Zeichen dafür, dass man keine Kurspflege betrieben hat“, sagt Sven Schmidt. „Und wenn man einen Rückkauf vorhat, ist es natürlich sinnvoll, den Preis vorher nicht ‚anzutreiben‘.“

„Der Gesetzgeber müsste handeln“

Hätten Aktionäre mit einem solchen Vorgang rechnen müssen; gehört ein solcher Ausgang zum normalen Risiko dazu? „Ich persönlich glaube, dass der Aktionärsschutz in Deutschland nicht ausreichend ist, was ein Delisting angeht“, urteilt Sven Schmidt. „Es kann nicht sein, dass das ohne Prämie und ohne Wertgutachten vonstatten geht.“ Der „innere Wert“ der Rocket-Internet-Aktie sei womöglich deutlich höher als der aktuelle Kurs widerspiegele, so Schmidt und verweist auf einen Blog-Post von E-Commerce-Experten Jochen Krisch. „Da müsste der Gesetzgeber andere Regelungen vorsehen, etwa, dass ein Gutachten erstellt wird.“

Wenn Ihr wissen wollt, welche drei Änderungen bei Google Sven Schmidt aktuell kritisch sieht und warum, was sich hinter SPACs verbirgt und wie der OMR Stammgast die jüngste Funding-Runde bei Auxmoney bewertet, dann hört Euch die neueste Folge des OMR Podcasts an.

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