Das Data Processing Agreement (DPA) ist ein rechtliches Dokument, das die Bedingungen und Verpflichtungen regelt, unter denen ein Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. Ein DPA ist in der Regel ein Bestandteil eines Vertrags zwischen einem Verantwortlichen und einem Auftragsverarbeitenden und regelt die Einhaltung der Datenschutzgesetze durch den Auftragsverarbeiter. 

Relevanz des DPA für Unternehmen

Die Einwilligung regelt insbesondere die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die Art der Daten, den Zweck der Verarbeitung, die Dauer der Verarbeitung, die Rechte der betroffenen Personen, die Sicherheitsmaßnahmen, die der Auftragsverarbeiter ergreift, um die Daten zu schützen, sowie die Pflichten des Auftragsverarbeitenden in Bezug auf die Überwachung und Meldung von Datenpannen.

Das Data Processing Agreement gilt für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten oder speichern, unabhängig davon, wo das Unternehmen ansässig ist. Es ist ein wichtiges Instrument für die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union und anderer Datenschutzgesetze weltweit. Damit ist es auch für Webmaster ein wichtiger Bestandteil von Domains

Das DPA ist relevant für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter, die personenbezogene Daten verarbeiten oder speichern. Es ist besonders wichtig für Auftragsverarbeiter, da sie in der Regel einen direkten Zugang zu den Daten haben und somit eine höhere Verantwortung für deren Schutz tragen. Die Einwilligung schützt die Rechte und Privatsphäre der betroffenen Personen und stellt sicher, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen erfolgt.

Aufbau des Data Processing Agreement

Ein Data Processing Agreement besteht typischerweise aus verschiedenen Bestimmungen und Klauseln, die die Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen regeln. Die spezifischen Inhalte können je nach den Bedürfnissen und Anforderungen der Parteien variieren, aber typischerweise umfasst das DPA folgende Bestandteile:

  1. Definitionen: Eine Definitionsklausel, die die wichtigsten Begriffe des DPA definiert, um sicherzustellen, dass die Parteien die gleiche Sprache sprechen und Missverständnisse vermieden werden.
  2. Verarbeitungszweck: Eine Klausel, die den Zweck der Datenverarbeitung definiert, d.h. den Grund, warum der Verantwortliche den Auftragsverarbeiter beauftragt hat, die Daten zu verarbeiten.
  3. Art der personenbezogenen Daten: Eine Klausel, die die Art der personenbezogenen Daten definiert, die der Auftragsverarbeiter verarbeiten wird, um sicherzustellen, dass der Auftragsverarbeiter nur die Daten verarbeitet, die für den vereinbarten Zweck notwendig sind.
  4. Dauer der Verarbeitung: Eine Klausel, die die Dauer der Verarbeitung definiert, also wie lange der Auftragsverarbeiter die personenbezogenen Daten verarbeiten wird.
  5. Verpflichtungen des Auftragsverarbeiters: Eine Klausel, die die Verpflichtungen des Auftragsverarbeiters definiert, einschließlich der Verpflichtung, die personenbezogenen Daten gemäß den Anweisungen des Verantwortlichen zu verarbeiten, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um die personenbezogenen Daten zu schützen, und Meldung von Datenpannen.
  6. Rechte der betroffenen Personen: Eine Klausel, die die Rechte der betroffenen Personen definiert, wie z.B. das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung.
  7. Unterauftragsverarbeitung: Eine Klausel, die die Unterauftragsverarbeitung definiert, also ob und unter welchen Bedingungen der Auftragsverarbeiter berechtigt ist, die Verarbeitung an Dritte zu delegieren.
  8. Audit: Eine Klausel, die das Recht des Verantwortlichen auf Überprüfung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen durch den Auftragsverarbeiter definiert.
  9. Beendigung: Eine Klausel, die die Bedingungen für die Beendigung des Data Processing Agreement definiert, einschließlich der Rückgabe oder Löschung der personenbezogenen Daten.

Das DPA sollte sorgfältig auf die spezifischen Bedürfnisse der Parteien abgestimmt sein und alle datenschutzrechtlichen Anforderungen der geltenden Gesetze erfüllen.